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Bahncard 100 vs. Tagespauschale

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    Bahncard 100 vs. Tagespauschale

    Hallo

    Angenommen ich habe eine Bahncard 100 welche 4.270 €.
    Nun habe ich im Jahr 45 Wochen x 600 km * 0,3 € = 8100 € Kosten.
    Welche kann ich nun steuerlich absetzen? Darf ich tatsächlich die 8100 € absetzen, wie hier beschrieben (https://www.finanztip.de/doppelte-haushaltsfuehrung/)

    #2
    AW: Bahncard 100 vs. Tagespauschale

    Hat jetzt nicht wirklich etwas mit Elster zu tun, sondern mit dem steuerlichen Berater Deines Vertrauens. Aber spontan fallen mir dazu zwei Dinge ein:

    Beträgt die kürzestmögliche STRAßENentfernung von Wohnung A zu Wohnung B wirklich genau 600 km ?
    Wie wirst Du es schaffen dem Bearbeiter glaubhaft zu machen, dass Du wirklich an 45 WE im Jahr von Wohnung A zu Wohnung B und wieder zurück gefahren bist und dadurch gefühlte Monate im Zug verbracht hast ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Bahncard 100 vs. Tagespauschale

      Generell gilt bei den Familienheimfahrten:

      Der absetzbare Betrag nicht wie bei den Fahrtkosten zur Arbeitsstätte auf den Höchstbetrag von 4.500 Euro pro Jahr beschränkt.

      Das ist aber kein Thema der elektronischen Steuererklärung!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Bahncard 100 vs. Tagespauschale

        45 Wochenendheimfahrten sind durchaus plausibel.
        Zuletzt geändert von XaverWdg; 21.04.2018, 00:06.

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          #5
          AW: Bahncard 100 vs. Tagespauschale

          Unter dem Gesichtspunkt, dass 52 WE im Jahr nicht überschritten werden, sicherlich. Aber ohne Zusatzstoff bei einem -eventuellen- Single wohl eher nicht. Meine Meinung nach zumindest.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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