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Hilfe Anlage N, Vorbereitungsdienst wie absetzen

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    Hilfe Anlage N, Vorbereitungsdienst wie absetzen

    Hallo ihr Lieben,

    ich komme derzeit mit meiner Steuererklärung nicht weiter und hoffe nun hier auf Hilfe.
    Um kurz meine Situation zu schildern:
    Ich war bis 31.08.17 als Angestellte tätig und habe ab 01.09.17 sozusagen eine "Weiterbildung"
    begonnen und bin in den Vorbereitungsdienst eingestiegen (Beamtenverhältnis, Beamtin auf Widerruf).
    Der Vorbereitungsdienst begann mit einem sog. "Fachtheoretischen Lehrgang", welcher ca. 130 km
    von meinem Wohnort entfernt liegt. Ich war dort in einem Internat untergebracht, bin dementsprechend montags hingefahren
    und erst freitags wieder zurück.
    Währenddessen habe ich durch meinen Arbeitgeber jede 2. Wochenendheimfahrt erstattet bekommen und war auch von den Verpflegungskosten vor Ort freigestellt. Auch habe ich sog. Trennungsgeld erhalten.

    Meine Frage ist nun, wie und vor allem wo (!) in der Steuererklärung ich die Fahrtkosten sowie die Tätigkeit allgemein überhaupt eintragen muss. Zählt so etwas als Auswärtstätigkeit?

    Danke schon mal im Voraus!

    #2
    AW: Hilfe Anlage N, Vorbereitungsdienst wie absetzen

    Währenddessen habe ich durch meinen Arbeitgeber jede 2. Wochenendheimfahrt erstattet bekommen ...
    Die Frage ist, wie viel du für die Fahrten erstattest bekommen hast? Auf Basis Pkw oder für öffentliche Verkehrsmittel. Und womit bist du tatsächlich gefahren? Viel bleibt da ja nicht übrig.

    Lehrgänge sind wegen der zeitlichen Beschränkung in der Regel Auswärtstätigkeit, für Fahrten gilt deshalb nicht die Entfernungspauschale.

    Der Vorbereitungsdienst an sich gehört genauso zur nichtselbständigen Arbeit wie eine Angestellten- oder eine spätere Beamtentätigkeit, Einkünfte und Werbungskosten sind in der Anlage N zu erklären.

    Wobei deine Fragen allerdings jetzt nicht wirklich etwas mit der elektronischen Steuererklärung zu tun haben!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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