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Anlage G 2014 nicht eingereicht - Nachreichen?

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    Anlage G 2014 nicht eingereicht - Nachreichen?

    Guten Tag,

    ich habe Anlage G für das Jahr 2014 nicht eingereicht (obwohl ich mir sicher bin, dies mittels Steuer-Software getan zu haben) und würde diese nun gerne nachreichen. Ich war 2014 einer von zwei Gesellschaftern einer GbR. EÜR und die gesonderte und einheitliche Feststellung wurden für 2014 eingereicht.

    Geht das jetzt noch? Wenn ja, muss dies begründet werden? Muss ich hierfür die gesamte Steuererklärung 2014 inkl. aller Änderungen neu einreichen oder geht das auch unkomplizierter?

    Da das Finanzamt die Anlage G nicht erhalten hat, muss ich nun eine höhere Summe nachzahlen, da mein Gewinn geschätzt wurde (was ja auch logisch, allerdings nicht korrekt ist).


    Viele Grüße

    brokennoseguy

    #2
    AW: Anlage G 2014 nicht eingereicht - Nachreichen?

    Dein Gewinn musste ja nicht geschätzt werden, denn er wird aus der Feststellung des Gewinns für die GbR übernommen. Auch wenn Du für Deine Einkommensteuererklärung keine Anlage G mit einreichst, wird auf alle Fälle der zutreffende Betrag angesetzt.

    (Hat aber nix mit Elster zu tun)

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage G 2014 nicht eingereicht - Nachreichen?

      Ah okay, ich verstehe. Vielen Dank für die schnelle Antwort.
      Okay ... wir haben die EÜR ebenfalls nachgereicht, weswegen das Finanzamt diese Info vielleicht noch nicht verarbeitet hat.

      Also meinst du, dass eine EÜR zum Feststellen des Gewinns und die einheitliche und gesonderte Feststellung komplett ausreichen?

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage G 2014 nicht eingereicht - Nachreichen?

        Also meinst du, dass eine EÜR zum Feststellen des Gewinns und die einheitliche und gesonderte Feststellung komplett ausreichen?
        Für die GdBR reicht das! Da der Feststellungsbescheid der GdBR ein Grundlagenbescheid ist, wird dein Steuerbescheid für 2014 von amtswegen geändert.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Anlage G 2014 nicht eingereicht - Nachreichen?

          Zitat von brokennoseguy Beitrag anzeigen
          Also meinst du, dass eine EÜR zum Feststellen des Gewinns und die einheitliche und gesonderte Feststellung komplett ausreichen?
          Ist denn da noch kein Gewinn festgestellt worden? 2014 ist ja schon eine Weile her.

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage G 2014 nicht eingereicht - Nachreichen?

            Wenn ich es richtig verstanden habe, wurde der Gewinn der GdBR geschätzt, da keine EÜR vorlag.

            Okay ... wir haben die EÜR ebenfalls nachgereicht, weswegen das Finanzamt diese Info vielleicht noch nicht verarbeitet hat.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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