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Pflichtptraktikum und 450-Euro Job: In Einkommenssteuererklärung erfassen?

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    Pflichtptraktikum und 450-Euro Job: In Einkommenssteuererklärung erfassen?

    Hallo zusammen,

    nach vielen Recherchen bin ich leider immer noch nicht schlau aus der folgenden Thematik geworden und hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.

    Ich habe 2 Pflichtpraktika im Jahr 2015 (Länge im Jahr 2015: 1 1/2 Monate und 3 Monate; Verdienst EUR 750/Monat), sowie die Tätigkeit als studentische Hilfskraft (unter EUR 450/Monat) im Jahr 2015 und 2016 absolviert. Bei keinem der Tätigkeiten habe ich Lohnsteuer oder Soli gezahlt, jedoch bei allen Tätigkeiten eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Ich bin Steuerklasse 1 und kann kein "P" auf der Lohnsteuerbescheinigung finden.

    Nun meine Frage: Muss ich diese Tätigkeiten in der Steuererklärung (Einkommenssteuererklärung) als Einnahmen aufführen? Mir ist nicht klar, ob ich diese Tätigkeiten angeben muss, da ich eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung erhalten habe oder diese nicht angeben muss, da ich sowieso keine Steuern/Soli gezahlt habe und zudem die Tätigkeit als studentische Hilfskraft unter EUR 450 fällt.
    Der Hintergrund für die Steuererklärung ist, dass ich mein Zweitstudium als Verlustvortrag geltend machen möchte und entsprechend ebenfalls meine Einnahmen aufführen muss.

    Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung!

    #2
    AW: Pflichtptraktikum und 450-Euro Job: In Einkommenssteuererklärung erfassen?

    Wenn die Jobs auf Lohnsteuerklasse abgerechnet wurden dann müssen sie auch in die Steuererklärung.

    Kommentar


      #3
      AW: Pflichtptraktikum und 450-Euro Job: In Einkommenssteuererklärung erfassen?

      Der Hintergrund für die Steuererklärung ist, dass ich mein Zweitstudium als Verlustvortrag geltend machen möchte und entsprechend ebenfalls meine Einnahmen aufführen muss.
      Bei keinem der Tätigkeiten habe ich Lohnsteuer oder Soli gezahlt
      Angeben musst du alles, was auf Lohnsteuerklasse abgerechnet wurde. Eine Einkommensteuererklärung bringt dir allerdings nur etwas, wenn der Gesamtbetrag deiner Einkünfte negativ ist.

      Du musst außerdem jedes Jahr einzeln erklären!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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