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Gehört Fahrgeld zu den Lohnersatzleistungen?

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    Gehört Fahrgeld zu den Lohnersatzleistungen?

    Hallo,
    Stunden habe ich erfolglos gewühlt, aber vielleicht kann mir hier einer weiterhelfen. Zur gemeinsamen Steuererklärung mit meiner Frau drückt mich der Schuh an diesem Punkt: Meine Frau hat über einen Bildungsgutschein eine Zweitausbildung an einer Schule absolviert. Die Arbeitsagentur zahlte ihr dafür lediglich zwei Jahre lang die Fahrkosten zur Schule (Hin und Zurück jeweils 20 Cent/km) sowie für drei Monate pauschale Kinderbetreuungskosten (130 Euro/Monat). Andere Leistungen erhielt sie nicht. Meine Frage nun: Muss sie diese Mittel angeben und wenn ja wo? Ich habe nämlich nirgends etwas dazu gefunden, dass das Lohnersatzleistungen wären. Wenn doch, wo? Anlage N unter Fortbildungskosten und mit den Ausgaben verrechnen? Oder Hauptbogen Lohnersatzleistungen.
    Das Problem, das sich meines Erachtens hier zusätzlich stellt: Das Arbeitsamt zahlte Hin- und Rückweg à 20 Cent. Absetzen unter Anlage N kann sie aber anscheinend nur einen Weg à 30 Cent, so dass sie hier nicht auf Null, sondern in einen Negativbereich rutscht. Kann das wirklich sein?
    Vielen Dank für Hinweise!

    #2
    AW: Gehört Fahrgeld zu den Lohnersatzleistungen?

    Die von der Agentur für Arbeit steuerfrei gezahlten Fahrtkostenzuschüsse sind in die Zeile 39 der Anlage N (Kennzahl 290) eintragen. Da wird ein Euro-Betrag erwartet.

    Wenn das mehr war, als die Entfernungspauschale, gibt es einen negativen Wert.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 05.05.2018, 13:35.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Gehört Fahrgeld zu den Lohnersatzleistungen?

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Die von der Agentur für Arbeit steuerfrei gezahlten Fahrtkostenzuschüsse sind in die Zeile 39 der Anlage N (Kennzahl 290) eintragen. Da wird ein Euro-Betrag erwartet.

      Wenn das mehr war, als die Entfernungspauschale, gibt es einen negativen Wert.
      Dieser Eintrag wird aber nicht akzeptiert. Dazu müsste ich auch Feld 31 eintragen. Nach Rücksprache mit dem Finanzamt habe ich jedoch die gesamten Ausgaben für den Schulbesuch unter Feld 43 Fortbildungskosten eingetragen. Was also tun*

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        #4
        AW: Gehört Fahrgeld zu den Lohnersatzleistungen?

        Nach Rücksprache mit dem Finanzamt habe ich jedoch die gesamten Ausgaben für den Schulbesuch unter Feld 43 Fortbildungskosten eingetragen. Was also tun*
        Dann musst du die Zuschüsse ebenfalls dort absetzen oder die Fahrtkosten alternativ doch bei der Entfernungspauschale in Ansatz bringen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          AW: Gehört Fahrgeld zu den Lohnersatzleistungen?

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Dann musst du die Zuschüsse ebenfalls dort absetzen oder die Fahrtkosten alternativ doch bei der Entfernungspauschale in Ansatz bringen.
          Was mich nur irritiert: Es gab nie eine jährliche Mitteilung der Behörde oder gar ein Eintrag in der Lohnsteuerkarte über diese gezahlten Leistungen. Deshalb ist mir auch nicht so recht klar, wie die steuerlich behandelt werden und ob sie überhaupt angegeben werden müssen.

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            #6
            AW: Gehört Fahrgeld zu den Lohnersatzleistungen?

            In der Anlage N werden die von der Agentur für Arbeit gezahlten Fahrtkostenzuschüsse ausdrücklich erwähnt bzw. abgefragt.

            Ich wüsste jetzt nicht, warum die bei einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme nicht von den als Werbungskosten geltend gemachten Fahrtkosten abgezogen werden müssten, geflossen sind diese Zuschüsse ja.

            Wir machen hier im Übrigen keine Steuerberatung und geben auch keine Anleitung zur Steuervermeidung oder Steuerhinterziehung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              AW: Gehört Fahrgeld zu den Lohnersatzleistungen?

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              In der Anlage N werden die von der Agentur für Arbeit gezahlten Fahrtkostenzuschüsse ausdrücklich erwähnt bzw. abgefragt.

              Wir machen hier im Übrigen keine Steuerberatung und geben auch keine Anleitung zur Steuervermeidung oder Steuerhinterziehung.
              Da scheinst Du jetzt aber etwas komplett in den falschen Hals bekommen zu haben. Weder das eine noch das andere sind mein Ansatz und Ziel. Und ich kann auch nicht so recht nachvollziehen, was Dich zu dieser abenteuerlichen Mutmaßung treibt. Meine Fragestellung kann es eigentlich nicht sein, die habe ich eben noch mal auf Missverständlichkeiten hin überprüft.
              Es ist lediglich so, dass ich das Prozedere nicht verstanden habe und wohl noch immer nicht verstehe. In zig Quellen habe ich zu Lohnersatzleistungen gegoogelt, dabei aber explizit aber nie Fahrtkosten entdeckt, sondern nur anderen Kram. Selbst bei der Arbeitsagentur-Hotline habe ich angerufen, um in Erfahrung zu bringen, ob die Fahrtkosten zu versteuern und anzugeben sind oder nicht, ob sie steuerfrei sind oder dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Antwort: Sorry, kann ich nicht sagen. Und warum den ganzen Bohai? Nicht um Steuern zu vermeiden, sondern weil ich, ganz im Gegenteil, alles penibel korrekt erledigen will. Und da treibt es mich nun mal zum Wahnsinn, wenn ich drei verschiedene Felder finde, in die ich meines Erachtens eine bestimmte Leistung eintragen könnte. Vor allem, wenn das Finanzamt anschließend auch nicht sagt: richtig oder falsch, sondern lediglich bestätigt, man kann es hier oder dort eintragen. Damit verstehe ich das Warum dann immer noch nicht.

              Deshalb ist es für mich durchaus eine Frage wert, weshalb die Arbeitsagentur die Fahrkosten für Hin- und Rückfahrt erstattet, wenngleich nur 20 Ct/km, das Finanzamt offensichtlich aber nur den Hinweg zu 30Ct/km in der Entfernungspauschale anerkennt. So richtig logisch und stringent erscheint mir das nämlich nicht. Wenn Du darin den Aufruf einer Steuervermeidung hinein interpretierst, dann ist das jedoch mindestens ebenso abwegig wie der Vorwurf, ich wolle eine Steuerberatung. Denn ich will lediglich verstehen. Mein ganzes Leben übnrigens schon. Und das ist doch wohl nicht zu viel verlangt, oder?

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                #8
                AW: Gehört Fahrgeld zu den Lohnersatzleistungen?

                Zitat von Südwesten Beitrag anzeigen
                Da scheinst Du jetzt aber etwas komplett in den falschen Hals bekommen zu haben. Weder das eine noch das andere sind mein Ansatz und Ziel. Und ich kann auch nicht so recht nachvollziehen, was Dich zu dieser abenteuerlichen Mutmaßung treibt. Meine Fragestellung kann es eigentlich nicht sein, die habe ich eben noch mal auf Missverständlichkeiten hin überprüft.
                Es ist lediglich so, dass ich das Prozedere nicht verstanden habe und wohl noch immer nicht verstehe. In zig Quellen habe ich zu Lohnersatzleistungen gegoogelt, dabei aber explizit aber nie Fahrtkosten entdeckt, sondern nur anderen Kram. Selbst bei der Arbeitsagentur-Hotline habe ich angerufen, um in Erfahrung zu bringen, ob die Fahrtkosten zu versteuern und anzugeben sind oder nicht, ob sie steuerfrei sind oder dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Antwort: Sorry, kann ich nicht sagen. Und warum den ganzen Bohai? Nicht um Steuern zu vermeiden, sondern weil ich, ganz im Gegenteil, alles penibel korrekt erledigen will. Und da treibt es mich nun mal zum Wahnsinn, wenn ich drei verschiedene Felder finde, in die ich meines Erachtens eine bestimmte Leistung eintragen könnte. Vor allem, wenn das Finanzamt anschließend auch nicht sagt: richtig oder falsch, sondern lediglich bestätigt, man kann es hier oder dort eintragen. Damit verstehe ich das Warum dann immer noch nicht.

                Deshalb ist es für mich durchaus eine Frage wert, weshalb die Arbeitsagentur die Fahrkosten für Hin- und Rückfahrt erstattet, wenngleich nur 20 Ct/km, das Finanzamt offensichtlich aber nur den Hinweg zu 30Ct/km in der Entfernungspauschale anerkennt. So richtig logisch und stringent erscheint mir das nämlich nicht. Wenn Du darin den Aufruf einer Steuervermeidung hinein interpretierst, dann ist das jedoch mindestens ebenso abwegig wie der Vorwurf, ich wolle eine Steuerberatung. Denn ich will lediglich verstehen. Mein ganzes Leben übnrigens schon. Und das ist doch wohl nicht zu viel verlangt, oder?
                Hallo,

                guter Steuerberater, derklärt dich über die Feinheiten des Steuerwesens auf.
                Oder noch besser: Ausbildung zum Steuerfachberater, dann Steuerberater

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Gehört Fahrgeld zu den Lohnersatzleistungen?

                  Wenn jemand unter Hinweis darauf, dass es nie eine jährliche Mitteilung der Behörde oder gar ein Eintrag in der Lohnsteuerkarte über diese gezahlten Leistungen gab, die Frage erneut stellt:

                  ... ob sie überhaupt angegeben werden müssen.
                  obwohl ich diese Frage schon eindeutig beantwortet hatte, ist ein Hinweis darauf, was das Forum hier leistet bzw. nicht leistet, durchaus angezeigt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Gehört Fahrgeld zu den Lohnersatzleistungen?

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Wenn jemand unter Hinweis darauf, dass es nie eine jährliche Mitteilung der Behörde oder gar ein Eintrag in der Lohnsteuerkarte über diese gezahlten Leistungen gab, die Frage erneut stellt:
                    .
                    Jetzt hör doch bitte mal auf, mir hier permanent etwas zu unterstellen - ich finde das in dieser Penetranz allmählich nicht mehr feierlich. Womöglich bin ich nicht so tief in der Materie drin wie du, das will ich ja gar nicht bestreiten. Ich fand im Netz bei Arbeitsagentur lediglich den Hinweis, dass es über Lohnersatzleistungen eine jährliche Bescheinigung gäbe. Zugleich wird bei den Lohnersatzleistungen alles mögliche aufgelistet, aber nicht dieser Fahrkostenzuschuss. Und das brachte mich nun zu eben jener Frage, ob das hier womöglich überhaupt nicht in diese Kategorie fällt. That's all! Man muss ja auch vier Richtige im Lotto nicht angeben, ebensowenig, wenn mir meine Mutter 50 Euro zum Geburtstag schenkt und 100 andere Dinge, bei denen Geld fließt. Und nach meinem bescheidenen Wissen gibt es immer wieder Dinge, die steuerfrei sind und die man nicht angeben muss.
                    Ich wollte deshalb nur wissen, ob dies womöglich ebenfalls davon gedeckt ist. Wenn diese womöglich naive Fragestellung für Dich bereits Ketzerei und Frevel ist, dann tut mir das leid. Du solltest dich deshalb aber nicht gleich auf einen Kreuzzug begeben, denn mein erklärtes Ziel ist und bleibt, alles korrekt abzurechnen. Deinen Zungenschlag, dies zu negieren, finde ich deshalb ich hohem Maße unangebracht.
                    Worum ich allerdings ebenfalls noch bitten würde, ohne dass du mir daraus ebenfalls einen Strick drehst: Wo gebe ich diese erhaltene Pauschale von 130 Euro/Monat für die Kinderbetreuung an?

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                      #11
                      AW: Gehört Fahrgeld zu den Lohnersatzleistungen?

                      Wo gebe ich diese erhaltene Pauschale von 130 Euro/Monat für die Kinderbetreuung an?
                      Es gibt in der Anlage Kind dafür die Zeile 68. Eine Angabe ist aber nur notwendig, wenn in Zeile 67 Kinderbetreuungskosten erklärt werden.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Gehört Fahrgeld zu den Lohnersatzleistungen?

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Es gibt in der Anlage Kind dafür die Zeile 68. Eine Angabe ist aber nur notwendig, wenn in Zeile 67 Kinderbetreuungskosten erklärt werden.
                        Vielen Dank für die Info. Das bringt mich nun wirklich weiter! Nur damit ich es nicht falsch verstehe: Wenn ich keine Kinderbetreuungskosten nachweisen kann, weil z. B. die Oma Chauffeurs- und Verpflegungsdienste übernimmt, für die sie halt jede Woche etwa 50 Euro in die Hand gedrückt bekommt, dann brauche ich die 130 Euro/Monat von der Arbeitsagentur gar nicht erst anzugeben? Das wäre ja dann genau der Fall, bei dem ich mir auch in puncto Fahrgeld nicht klar war. Oder verstehe ich da wieder etwas falsch?

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                          #13
                          AW: Gehört Fahrgeld zu den Lohnersatzleistungen?

                          Wenn ich keine Kinderbetreuungskosten nachweisen kann, weil z. B. die Oma Chauffeurs- und Verpflegungsdienste übernimmt, für die sie halt jede Woche etwa 50 Euro in die Hand gedrückt bekommt,
                          dann brauche ich die 130 Euro/Monat von der Arbeitsagentur gar nicht erst anzugeben?
                          Genauso ist das! Es gibt eben immer mal steuerfreie Leistungen, die gesetzlich nicht als Lohnersatzleistungen definiert sind und deshalb nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

                          Trotzdem sind nicht alle Fallgestaltungen einheitlich zu behandeln. Wer die Fahrkosten der Ehefrau zu einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme geltend machen will, muss sich damit abfinden, dass man dafür seit 2014
                          nur noch die Entfernungspauschale geltend machen kann und wenn sie dafür höhere steuerfreie Zuschüsse erhalten hat, dann bleiben eben steuerlich insoweit keine Werbungskosten übrig.

                          Es kommt im Übrigen kein negativer Wert raus, wenn die höheren Zuschüsse bei der Entfernungspauschale (Zeile 39) eingegeben werden, der Wert geht nur auf 0 (Soeben mit ElsterFormular getestet!).
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Gehört Fahrgeld zu den Lohnersatzleistungen?

                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Genauso ist das! Es gibt eben immer mal steuerfreie Leistungen, die gesetzlich nicht als Lohnersatzleistungen definiert sind und deshalb nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

                            Trotzdem sind nicht alle Fallgestaltungen einheitlich zu behandeln. Wer die Fahrkosten der Ehefrau zu einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme geltend machen will, muss sich damit abfinden, dass man dafür seit 2014
                            nur noch die Entfernungspauschale geltend machen kann und wenn sie dafür höhere steuerfreie Zuschüsse erhalten hat, dann bleiben eben steuerlich insoweit keine Werbungskosten übrig.

                            Es kommt im Übrigen kein negativer Wert raus, wenn die höheren Zuschüsse bei der Entfernungspauschale (Zeile 39) eingegeben werden, der Wert geht nur auf 0 (Soeben mit ElsterFormular getestet!).
                            Vielen Dank für die Erläuterung! Jetzt wird mir vieles klarer und hoffentlich hilft es auch dem ein oder anderen, der vor der gleichen Frage steht. Denn so explizit findet man in den Tiefen des Netzes diese Frage leider nicht beantwortet.
                            Danke auch, dass du das Beispiel gleich mal durchgetestet hast, dann werde ich das mal so eintragen. Am meisten erleichtert mich jedoch, dass ich die Kinderbetreuung ignorieren kann, denn basierend auf Kants kategorischem Imperativ will ich wahrlich nichts ermogeln, was mir nicht zusteht. Ich habe eher immer die Sorge, durch eine unwissentliche, falsche Angabe in einem kafkaesken Alptraum zu landen.
                            Jetzt muss ich nur noch überlegen, ob ich mir den Stress antue, das Arbeitszimmer meiner Frau während der Kurszeit und des Anerkennungsjahres anzugeben. Aber nachdem ich auch nach mehreren Stunden nicht weiß, wie ich die korrekte lineare Afa-Abschreibung unseres Hauses ermittle, das 1998 beim Kauf auch noch durch ein Sanierungsgebiet gefördert wurde, lass ich das womöglich sausen. Denn das ist womöglich gar nicht den ganzen Stress wert.
                            Vielen Dank und noch ein schönes Wochenende

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                              #15
                              AW: Gehört Fahrgeld zu den Lohnersatzleistungen?

                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

                              Es kommt im Übrigen kein negativer Wert raus, wenn die höheren Zuschüsse bei der Entfernungspauschale (Zeile 39) eingegeben werden, der Wert geht nur auf 0 (Soeben mit ElsterFormular getestet!).
                              Sorry, dass ich nochmals nerve, aber ich komme schon wieder nicht weiter. Wenn ich in Feld 39 den Fahrtkostenzuschuss angebe, dann will Elster, dass ich Feld 31 (Entfernungspauschale und erster Einsatzort) ausfülle. Mache ich das, meckert das Programm wiederum, ich müsse auf Blatt 1 der Anlage N die Einnahmen meiner Frau angeben. Die hatte dummerweise aber keine. Also was tun? Spontan fällt mir nur ein, alles unter Feld 43 zu packen, dort die Fahrten zum Kursort (nur einfache Strecke) einzutragen und dort die Erstattung der Arbeitsagentur gleich wieder abzuziehen. Passt das so oder begehe ich dabei wieder einen Denkfehler? Vielen Dank

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