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Anlage AUS - Kann man auf Anrechnung/Angabe verzichten?

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    Anlage AUS - Kann man auf Anrechnung/Angabe verzichten?

    Hallo,
    meine Frage lautet:
    M u ß man in Anlage AUS die gezahlten ausländische Steuern angeben?
    Oder kann man darauf verzichten?
    Z.B. wenn es nur geringe Beträge sind und man wegen des Grundfreibetrages in Deutschland Anlage AUSsowieso keine Steuern zahlen muß.
    Oder wenn Einkünfte aus Landwirtschaft in Deutschland wegen der Pauschalversteuerung steuerfrei sind - und im Ausland dafür Steuern bezahlt wurden.
    Vielen lieben Dank,
    Frank

    #2
    AW: Anlage AUS - Kann man auf Anrechnung/Angabe verzichten?

    Immer mal vorausgesetzt das DBA sieht hierfür tatsächlich eine Anrechnung vor kannst Du dir das tatsächlich sparen, wenn nichts dabei herauskommt.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Anlage AUS - Kann man auf Anrechnung/Angabe verzichten?

      Danke für die schnelle Antwort!
      Die Anlage AUS kann ich dann g a n z weglassen - wenn ich gar nichts (es sind zwei Arten von Einkünften - Vermietung und Landwirtschaft jeweils in Spanien) anrechnen lassen will?

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        #4
        AW: Anlage AUS - Kann man auf Anrechnung/Angabe verzichten?

        Ja, kannst Du weglassen, ist ja letztlich "nur" in der Spanne zwischen "zu deinem eigenen Nachteil" und "wirkt sich nichts aus", aber der Fiskus hat jedenfalls keinen Nachteil.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Anlage AUS - Kann man auf Anrechnung/Angabe verzichten?

          Nein, die Anlage AUS kannst du nicht weglassen.

          Die Steuererklärung ist von dir vollständig und nach besten Wissen und Gewissen auszufüllen. Wenn du ausländische Einkünfte erzielt hast, so sind diese daher auch in der Steuererklärung anzugeben. Die steuerliche Auswirkung ist hierbei egal.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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            #6
            AW: Anlage AUS - Kann man auf Anrechnung/Angabe verzichten?

            Beamtenschweiß wird wohl (leider) recht haben, wenn man den Text in der Anlage AUS liest:

            Steuerpflichtige ausländische Einkünfte, die in den Anlagen zur Einkommensteuererklärung enthalten sind und die im Quellenstaat nach dortigem Recht besteuert werden oder für die fiktive ausländische Steuern nach DBA anzurechnen sind


            Dazu Erklärung:
            In der Anlage AUS sind die ausländischen Einkünfte zu erklären, und zwar ausländische
            Einkünfte, die aus einem Staat stammen, mit dem
            • kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht (vgl. Zeile 4 bis 35) oder
            • ein DBA besteht, und zwar unabhängig davon, ob die Einkünfte im Inland
            besteuert werden können – ggf. mit Steueranrechnung – (vgl. Zeile 4 bis 35)
            oder von der Besteuerung – ggf. mit Progressionsvorbehalt – freigestellt
            sind (vgl. Zeile 36 bis 49).
            Dabei wird davon ausgegangen, dass – soweit im Folgenden nichts Anderes
            gesagt ist – die Einkünfte auch in den übrigen Anlagen zur Einkommensteuererklärung
            (Anlage G, L, R, S, SO, V) enthalten sind und im Quellenstaat
            nach dortigem Recht besteuert werden.

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              #7
              AW: Anlage AUS - Kann man auf Anrechnung/Angabe verzichten?

              Sehe ich anders. Rein formal hast Du zwar Recht, aber wenn er die Anlage AUS nicht abgibt, es sich aber wie hier um eine Konstellation der Anrechnungsmethode handelt, führt das in keinem Fall zu einer zu niedrigen Steuer:

              Die ausländischen Einkünfte WERDEN ja erklärt, nämlich in der Anlage V, ggf. in der Anlage L. ZUSÄTZLICH führt die Anlage AUS -bei der Anrechnungsmethode- lediglich dazu, dass in bestimmter Art und Weise ausländische Steuern angerechnet oder abgezogen werden.

              Wenn es sich um Einkünfte der Freistellungsmethode handeln würde, wäre das etwas Anderes: Diese beeinflussen den Steuersatz und sind NUR in der Anlage AUS zu erklären. Aber den fall haben wir hier ja nicht.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: Anlage AUS - Kann man auf Anrechnung/Angabe verzichten?

                Picard777:
                So hatte ich das zunächst auch kurz gesehen.
                Nur Einkünfte -Progression- erfordern die Anlage AUS:

                Dann aber dieser Text direkt in/aus der Anlage AUS = P l i c h t zur Angabe/Auskunft h i e r (in Anlage AUS) (im Sinne von Beamtenschweiß):

                Steuerpflichtige ausländische Einkünfte, die in den Anlagen zur Einkommensteuererklärung enthalten sind und die im Quellenstaat nach dortigem Recht besteuert werden oder für die fiktive ausländische Steuern nach DBA anzurechnen sind

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                  #9
                  AW: Anlage AUS - Kann man auf Anrechnung/Angabe verzichten?

                  Um mal etwas praktischer zu werden:

                  Ob die ausländischen Einkünfte nach einem DBA steuerfrei sind oder der inländischen Steuerpflicht unterliegen und ob eine Steueranrechnung erfolgt oder der Progressionsvorbehalt anzuwenden ist, prüft und entscheidet das FA im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.

                  Wie soll diese Prüfung erfolgen, wenn die ausländischen Einkünfte nicht erklärt werden bzw. nicht als ausländische Einkünfte erkennbar sind?
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
                  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Anlage AUS - Kann man auf Anrechnung/Angabe verzichten?

                    Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                    Wie soll diese Prüfung erfolgen, wenn die ausländischen Einkünfte nicht erklärt werden bzw. nicht als ausländische Einkünfte erkennbar sind?
                    Sie werden doch erklärt in der Anlage V bzw. Anlage L. Und dort ist auch die Lage des Grundstücks und des Betriebs zu erklären, also ist doch Alles gut.

                    Um es nochmal zu sagen: Ja, die Anlage AUS IST auszufüllen und abzugeben. Aber doch nur, wenn ich -im Fall des TE- auch anrechenbare Beträge habe. Die hat er aber gar nicht, da er gar keine deutsche Einkommensteuer hat, die auf diese Einkünfte entfällt, siehe § 34c Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 iVm Abs. 6 EStG. Wieso soll er dann die letztlich nicht anrechenbare Beträge trotzdem erklären ? Wenn Du einen Fall mit Anrechnungsmethode und alleinigem deutschem Besteuerungsrecht hast, füllst Du doch auch nicht die Anlage AUS aus, oder ?
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      AW: Anlage AUS - Kann man auf Anrechnung/Angabe verzichten?

                      Aber doch nur, wenn ich -im Fall des TE- auch anrechenbare Beträge habe.
                      Die Entscheidung darüber liegt aber doch nicht beim Steuerpflichtigen! Wenn er eine Erklärung abgibt, muss sie auch nach meiner Meinung vollständig sein.

                      Wenn aufgrund seiner geringen Einkünfte in Deutschland ohnehin keine Steuern anfallen, hat er davon doch keinen Nachteil.
                      Zuletzt geändert von Charlie24; 14.05.2018, 17:00. Grund: Wort berichtigt
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Anlage AUS - Kann man auf Anrechnung/Angabe verzichten?

                        Danke für die Diskussion!

                        Wenn ich die Anlage AUS denn also abgeben würde ...:

                        1.
                        Zeile 9: Dort kann ich -auf Antrag- (Wie sieht der aus? Vermutlich einfach die Eintragung in Zeile 9 ...) die spanischen Steuern abziehen, weil ich diese ja in D nicht verwenden kann. ... Das ist natürlich eigentlich sinnlos - weil auch der Abzug mir nichts bringt.
                        § 34c 2) Statt der Anrechnung (Absatz 1) ist die ausländische Steuer auf Antrag bei der Ermittlung der Einkünfte abzuziehen, soweit sie auf ausländische Einkünfte entfällt, die nicht steuerfrei sind.

                        2.
                        Landwirtschaftliche Einkünfte
                        Zeile 7, Einkünfte
                        Was kommt da rein?
                        In der deutschen Steuererklärung sind meine Einnahmen gemäß -Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen- = Null
                        Also Zeile 7 = Null ?
                        Vermutlich ja, denn bei z.B. Einkünften aus Vermietung wird der Gewinn immer nach den Regeln des jeweiligen Landes berechnet.
                        D.h.: In einem Land evtl. Gewinn 5.000 Euro, im anderen Land Verlust.

                        3.
                        Zeile 5
                        Bei meinen zwei Einkunftsarten = -Einkunftsquellen-: -Vermietung, Landwirtschaft-? Weil in Zeile 11 alle -Einkunftsarten- zusammengefaßt sind.
                        -Gesonderte Aufstellung- beifügen dann nicht notwendig?

                        Danke und Grüße,
                        Frank

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