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Einzelveranlagung mit Antrag auf hälftige Verteilung

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    Einzelveranlagung mit Antrag auf hälftige Verteilung

    Hallo zusammen,

    ich habe vergangenes Jahr geheiratet und nun zum ersten Mal eine Steuererklärung als Verheirateter erstellt. Das Steuerprogramm empfahl meiner Frau und mir eine Einzelveranlagung mit hälftiger Verteilung, da dies in diesem Falle offenbar die günstigere Variante darstellt (meine Frau ist nicht in der Kiche und zahlt bspw. daher keine Kirchensteuer). Wir haben folglich unsere beiden Steuererklärungen getrennt mit dem entsprechenden Antrag eingereicht. Allerdings nicht parallel, sondern um eine Woche versetzt.

    Mein Bescheid kam dann auch relativ schnell innerhalb von 3 Wochen und gab anstelle einer Rückzahlung eine Nachzahlung aus. Ich habe diesen dann genauer geprüft und festgestellt, dass die (hälftig angerechneten) Sonderausgaben meiner Frau in diesem nicht berücksichtigt wurden, was in den Erläuterungen damit begründet wird, dass die Angaben meiner Frau zum Bearbeitungszeitpunkt noch nicht vorlagen. So weit, so gut. Ich stelle mir aber nun folgende Frage: Werden mir bei Antrag auf hälftige Verteilung zusätzlich zu den Sonderausgaben auch die Vorsorgeaufwendungen meiner Frau hälftig angerechnet? Das FA hat meine Vorsorgeaufwendungen korrekt zu 50% gezogen, die meiner Frau fehlen in dem Bescheid naturgemäß ebenfalls. Nach meiner Rechnung müssten also nochmals einige Tausend Euro auf meinen Bescheid angerechnet werden, was den Steuerbescheid mitunter ja grundlegend ändert.

    Oder habe ich hier etwas gänzlich missverstanden? Auf Nachfrage beim FA sprach man nun von "Sonderausgaben", welche auf dem Bescheid nicht berücksichtigt wurden, weshalb er entsprechend in diesem Punkt als vorläufig ausgegeben wurde.

    Freue mich über eine kurze Erläuterung.

    Danke und Grüße

    #2
    AW: Einzelveranlagung mit Antrag auf hälftige Verteilung

    Zitat von diebische_elster Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ich habe vergangenes Jahr geheiratet und nun zum ersten Mal eine Steuererklärung als Verheirateter erstellt. Das Steuerprogramm empfahl meiner Frau und mir eine Einzelveranlagung mit hälftiger Verteilung, da dies in diesem Falle offenbar die günstigere Variante darstellt (meine Frau ist nicht in der Kiche und zahlt bspw. daher keine Kirchensteuer). Wir haben folglich unsere beiden Steuererklärungen getrennt mit dem entsprechenden Antrag eingereicht. Allerdings nicht parallel, sondern um eine Woche versetzt.
    Hallo diebische_elster,

    hast du mit deinem Steuerprogramm mal alle Varianten durchgerechnet ? Also Zusammenveranlagung und dann jeden Einzelnen ?
    Wie sah denn das Ergebnis aus ?
    Vergleiche doch mal deinen Steuerbescheid mit der Berechnung aus deinem Programm, da findest du doch am schnellsten eine Abweichung.

    Tschüß

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      #3
      AW: Einzelveranlagung mit Antrag auf hälftige Verteilung

      Zitat von diebische_elster Beitrag anzeigen
      Ich stelle mir aber nun folgende Frage: Werden mir bei Antrag auf hälftige Verteilung zusätzlich zu den Sonderausgaben auch die Vorsorgeaufwendungen meiner Frau hälftig angerechnet?
      [...]
      Oder habe ich hier etwas gänzlich missverstanden? Auf Nachfrage beim FA sprach man nun von "Sonderausgaben", welche auf dem Bescheid nicht berücksichtigt wurden, weshalb er entsprechend in diesem Punkt als vorläufig ausgegeben wurde.
      Schon mal vorab zu dieser Frage: Auch die Vorsorgeaufwendungen sind Sonderausgaben.

      Sobald die Daten der Ehefrau erfasst werden, werden auch sämtliche Sonderausgaben, die sie (wirtschaftlich) selbst getragen hat, zur Hälfte bei dir berücksichtigt.

      Mit etwas Glück (je nach Bearbeitungsgeschwindigkeit im Finanzamt und Erstellung der internen Mitteilungen über die Angaben zum jeweils anderen Ehegatten) ist der Bescheid für deine Frau dann auch sofort vollständig.

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        #4
        AW: Einzelveranlagung mit Antrag auf hälftige Verteilung

        Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
        Schon mal vorab zu dieser Frage: Auch die Vorsorgeaufwendungen sind Sonderausgaben.

        Sobald die Daten der Ehefrau erfasst werden, werden auch sämtliche Sonderausgaben, die sie (wirtschaftlich) selbst getragen hat, zur Hälfte bei dir berücksichtigt.

        Mit etwas Glück (je nach Bearbeitungsgeschwindigkeit im Finanzamt und Erstellung der internen Mitteilungen über die Angaben zum jeweils anderen Ehegatten) ist der Bescheid für deine Frau dann auch sofort vollständig.
        Ok, vielen Dank für die Rückmeldung. Noch mal zum Verständnis: Mir müssten also alle Sonderausgaben, die sie (wirtschaftlich) getragen hat, nachträglich auf meinen Bescheid angerechnet.
        Allerdings gilt dies dann nicht für Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge, da diese mit 1.900€ gedeckelt (und entsprechend ausgeschöpft) sind?!

        Werde auch parallel nochmals den Bescheid des Steuerprogramms mit dem des FA vergleichen.

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          #5
          AW: Einzelveranlagung mit Antrag auf hälftige Verteilung

          Zitat von diebische_elster Beitrag anzeigen
          Mein Bescheid kam dann auch relativ schnell innerhalb von 3 Wochen und gab anstelle einer Rückzahlung eine Nachzahlung aus.
          Nur weil die Einzelveranlagung insgesamt besser als eine Zusammenveranlagung ist, bedeutet das auch nicht, dass es für BEIDE auch besser ist, nur dass insgesamt weniger Steuern festgesetzt werden.

          Dass nach dem geschilderten Sachverhalt zunächst eine Nachforderung herauskommt ist aber auch normal, da ja die Hälfte deiner Sonderausgaben fehlen und die von deiner Frau noch gar nicht berücksichtigt sind.

          Deswegen warten Finanzämter, die bei Einzelveranlagungen von Ehegatten für beide zuständig sind, normalerweise auch immer, bis beide Erklärungen da sind, um das direkt zusammen zu erledigen (so kenne ich das zumindest).
          Deine Variante bringt für dich erst mal eine Nachzahlung (und berechtigtes Unverständnis) und für das Finanzamt zusätzliche Mehrarbeit, weil sie zumindest deinen Bescheid noch mal ändern und dann deine ggf. schon geleistete Nachzahlung wieder erstatten müssen.

          (Irgendwie wollte die Forums-Software die beiden Beiträge nicht in einem zusammenhängenden Text haben...)

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            #6
            AW: Einzelveranlagung mit Antrag auf hälftige Verteilung

            ... hast du mit deinem Steuerprogramm mal alle Varianten durchgerechnet ? Also Zusammenveranlagung und dann jeden Einzelnen ?
            Nach meiner Erfahrung machen die meisten kommerziellen Steuerprogramme diese Vergleichsberechnung automatisch im Hintergrund. Ob die Ergebnisse und die daraus resultierenden Empfehlungen

            immer richtig sind, ist ein anderes Thema!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Einzelveranlagung mit Antrag auf hälftige Verteilung

              Zitat von diebische_elster Beitrag anzeigen
              Mir müssten also alle Sonderausgaben, die sie (wirtschaftlich) getragen hat, nachträglich auf meinen Bescheid angerechnet.
              Allerdings gilt dies dann nicht für Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge, da diese mit 1.900€ gedeckelt (und entsprechend ausgeschöpft) sind?!
              Die Berücksichtigung der Beiträge sollte das Finanzamt automatisch vornehmen, sobald die Erklärung deiner Frau bearbeitet ist.
              Die Deckelung auf 1.900,- € (bzw. höhere Basisversorgungs-Beiträge) wird pro Person gerechnet (und auch das grds. automatisch durch das Finanzamt).

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                #8
                AW: Einzelveranlagung mit Antrag auf hälftige Verteilung

                Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
                (Irgendwie wollte die Forums-Software die beiden Beiträge nicht in einem zusammenhängenden Text haben...)
                Hallo Sabre,

                hängt damit zusammen, dass zwischenzeitlich 14:46 Uhr der Beitrag von diebische_elster dazwischengerutscht ist und dein Beitrag 14:47 Uhr gespeichert war.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Einzelveranlagung mit Antrag auf hälftige Verteilung

                  Kleiner Tipp für die Zukunft:

                  Bei einem Antrag auf Einzelveranlagung (aus steuerlichen Gründen) beide Erklärungen gleichzeitig einreichen. Dann passieren solche Pannen seltener.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
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