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    Hilfe bei übermitteltem Formular

    Guten Abend zusammen,

    ich habe letzten Monat meine erste Einkommenssteuererklärung über ELSTER gemacht.
    Das Formular wurde am 21.04 übermittelt und hat den Status "Erfolgreich bearbeitet".
    Da ich bisher weder eine Überweisung noch einen schriftlichen Bescheid bekommen habe, stellt sich mir die Frage, ob ich noch etwas tun muss?
    Ich habe im Menü "Meine Formulare" die Möglichkeit die Steuerberechnung zu sehen oder das "Anschreiben an das Finanzamt zu drucken".

    Danke im Voraus für Eure Hilfe.

    Viele Grüße
    Dennis

    #2
    AW: Hilfe bei übermitteltem Formular

    Erfolgreich bearbeitet heißt nur, dass die Übermittlung in Mein ELSTER erfolgreich war.

    Über den Stand der Bearbeitung beim Finanzamt sagt das überhaupt nichts aus!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Hilfe bei übermitteltem Formular

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Erfolgreich bearbeitet heißt nur, dass die Übermittlung in Mein ELSTER erfolgreich war.

      Über den Stand der Bearbeitung beim Finanzamt sagt das überhaupt nichts aus!
      Ok,danke. Das heißt aber, dass ich alles richtig gemacht habe und selbst nichts mehr ans Finanzamt oder so verschicken muss... Richtig?

      Kommentar


        #4
        AW: Hilfe bei übermitteltem Formular

        Wenn du bei Übermittlung der Erklärung keine Belege angekündigt hast, wie das ab 2017 der Regelfall ist, musst du von dir aus nichts mehr machen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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