Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Umsatzsteuer Vorjahr

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Umsatzsteuer Vorjahr

    Hallo,

    ich bin an meiner EÜR 2016/2017 dran und komme mit dem Punkt Umsatzsteuer Zufluss-Abfluss-Prinzips nicht klar sowie erstattete oder verrechnete Umsatzsteuer an das FA nicht klar.

    Aufgrund gesundheitlicher Probleme bin ich im Jahr 2016/2017 nur bedingt meiner Verpflichtung nachgekommen, rechtzeitig Unterlagen u.a. Umsatzsteuervoranmeldung an das FA zu übermitteln. Folge dessen war natürlich Verspätungs- und Säumniszulagen und auch zu meiner Schande eine Pfändung. Selbst eine Umsatzsteuer-Sonderüberprüfung hat mir das ganze zusätzlich eingebracht.
    Es war schon peinlich genug gegenüber dem Sachbearbeiter zu erklären sowie Unterlagen über den gesundheitlichen Zustand vorzulegen um meine Glaubwürdigkeit zu untermauern. Außer Verständnis habe ich wohl nicht viel erwartet und es hat sich soweit alles zum positiven entwickelt.
    Alle geforderten und benötigten Unterlagen zur Berechnung der Umsatzsteuervoranmeldung dem FA zugekommen sowie auch die errechneten Summen.

    Zur Info, ich habe regelmässig immer an das FA durch Umsatzsteuervoranmeldung zu zahlen. Eine regelmässige Zahlung liegt nicht vor, sondern wird in Quartalsabschnitten beglichen.

    In Oktober 2017 ist dann die Umsatzsteuer für 2016 durch eine Pfändung gezahlt worden. Nun stellt sich mir die Frage, was ich 2016 eintragen muss? Die errechnete oder tatsächlich gezahlte Umsatzsteuer? Gleiches gilt für das Jahr 2017.

    Von der Logik her gehört die Umsatzsteuer von 2016 ins Jahr 2016 auch wenn diese erst 2017 an das FA gezahlt worden ist. In anderen Foren wird erklärt, dass dies als Einnahme im Jahr der Zahlung zugeordnet werden muss also 2017.

    Die Umsatzsteuer aus dieser Rechnung ist 2016 eingegangen auch wenn erst 2017 gezahlt. Ist damit das Zufluss-Abfluss-Prinzip gemeint oder gilt es für das FA?

    In welchem Jahr erkläre ich die Zahlungen für Verspätungs- und Säumniszuschlag? Im Jahr der Zuordnung 2016 oder der Zahlung 2017?

    Danke für die Hilfe

    #2
    AW: Umsatzsteuer Vorjahr

    Die Beträge sind in dem Jahr zu verbuchen, in dem sie bezahlt bzw. vereinnahmt wurden.

    Kommentar


      #3
      AW: Umsatzsteuer Vorjahr

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Die Beträge sind in dem Jahr zu verbuchen, in dem sie bezahlt bzw. vereinnahmt wurden.
      Bezahlt und vereinnahmt bei mir oder beim FA?

      Kommentar


        #4
        AW: Umsatzsteuer Vorjahr

        Es geht um Deine Steuererklärung. Aber was solls? Wenn Du am 30. Dezember überwiesen hast dann ist das Geld meistens auch schon am 31. beim Finanzamt.

        Kommentar


          #5
          AW: Umsatzsteuer Vorjahr

          Die Beträge sind [als Betriebseinnahme] zu erfassen, wenn du sie [von deinen Kunden] vereinnahmt hast bzw. [als Betriebsausgabe], wenn du sie [an das Finanzamt] gezahlt hast.

          Normalerweise informiert man sich über so etwas bevor man ein Unternehmen gründet.

          Kommentar

          Lädt...
          X