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Einkünfte nichtseblst. Arbeit; Differenz Anlage N zu Bescheid

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    Einkünfte nichtseblst. Arbeit; Differenz Anlage N zu Bescheid

    Hallo liebe Comunity,

    ich glaube, diese Frage gab es im Forum schon einige male, allerdings bin ich noch nicht auf eine für mein Problem passende Antwort bekommen.
    Zum Sachverhalt: St Klasse 1, ledig, Vollzeitjob, seit Jahren beim selben Arbeitgeber.
    Anfang April habe ich meine Steuererklärung über Eslter abgegeben. Laut Berechnung bekäme ich 715€ zurück.
    Heute kam der Bescheid und ich solle sogar 5,90€ nachzahlen.
    Nun habe ich mir den Steuerbescheid genauer angesehen und folgendes Festgestellt:

    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erkl. Daten. . . . . . . lt. Bescheid . . . . . . .Differenz
    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .€ . . . . . . . . . . . . . € . . . . . . . . . . . €
    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
    Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34.125 . . .. . . . . . 39.375 . . . . . . . . . . 5.250
    ab
    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte . . . . . 1.656 . . . . . . . . .. 1.656
    Aufwendungen für Arbeitsmittel . . . . . . . . . . . . . . . 140 . . . .. . . . . . . . 140
    übrige Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 . . . . . . . . . . . . 96
    Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32.233 . . . . . . . . . 37.483 . . . . . . . . . 5.250
    Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 32.233 . . . . . . . . . . 37.483 . . . . . .. . . 5.250

    Die erklärten Daten (34.125€) sind die Daten aus der Anlage N, die ich exakt so übernommen habe, extra noch mal kontrolliert.
    Die Summe lt. Bescheid -39.375€- kann ich mir nicht erklären. Diese habe ich nicht angegeben und kann mir die Differenz von 5.250€ nicht erklären.
    In der Begründung hierzu steht nur: "Der Arbeitslohn, die einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer, der einbehaltene Solidaritätszuschlag
    und/oder die Sozialversicherungsbeiträge wurden entsprechend den vom Arbeitgeber elektronisch
    übermittelten Daten bzw. den Eintragungen auf der Besonderen Lohnsteuerbescheinigung angesetzt.

    Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer
    Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung
    ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug von sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht
    möglich."

    Nun habe ich das in einigen Beiträgen mit der Anlage "Vorsorgeaufwendungen" und das Ja oder Nein ankreuzen in Zeile 11 gelesen. Ich hatte in dieser Erklärung das Nein angekreuzt. Wie auch in allen Erklärungen der letzten Jahre (bis 2013 konnte ich das zurück verfolgen) und habe immer eine (für mich) große Summe erstattet bekommen.
    Nur dieses Jahr nicht, obwohl ich alles exakt aus den letzten Jahren übernommen habe (mit den angepassten Werten natürlich).
    Ich habe mir ebenfalls die Mühe gemacht, und habe meine abgegebene 2017er Erklärung noch mal in einem neuen Elster-Formular übernommen und mit dem Kreuz in Zeile 11 gespielt. Hier tut sich bei mir in der Erstattungs-Endsumme gar nichts; habe es bis zur Berechnung durchlaufen lassen. Ich komme auf exakt die gleiche Erstattungssumme, egal ob hier ja oder nein angekreuzt ist.
    Ich habe auch keine Sachwerte oder ähnliches vom Chef erhalten (dazu ist der viel zu kniepig), sodass sich die Einkünfte-Summe dadurch eigentlich nicht erhöhen könnte.

    Wo kann jetzt der "Fehler" liegen?
    Kann bei der Berechnung im FA die Einkommensumme händisch angepasst worden sein?
    Hat das Steuerbüro meines Chefs die falschen Daten übermittelt? Ist dieses überhaupt möglich, wenn in Anlage N die korrekten Werte stehen?
    Liegt es doch an der berüchtigten Zeile 11, ich komm nur nicht drauf? Aber wieso hat es die letzten Jahre immer was zurück gegeben, trotz eines nein in Zeile 11?

    Bin mit meinem Latein echt am Ende. Und da dazu noch Freitag nachmittag ist, erreiche ich weder im FA noch beim Steuerberater des Chefs niemanden mehr...
    Es wäre schön, wenn sich noch mal jemand erbamt und mir -versucht- hierzu eine Erklärung zu geben. Dankeschööööön...

    LG Tanja007
    Zuletzt geändert von Tanja007; 25.05.2018, 19:04.

    #2
    AW: Einkünfte nichtseblst. Arbeit; Differenz Anlage N zu Bescheid

    Zitat von Tanja007 Beitrag anzeigen
    Hallo liebe Comunity,

    ich glaube, diese Frage gab es im Forum schon einige male, allerdings bin ich noch nicht auf eine für mein Problem passende Antwort bekommen.
    Zum Sachverhalt: St Klasse 1, ledig, Vollzeitjob, seit Jahren beim selben Arbeitgeber.
    Anfang April habe ich meine Steuererklärung über Eslter abgegeben. Laut Berechnung bekäme ich 715€ zurück.
    Heute kam der Bescheid und ich solle sogar 5,90€ nachzahlen.
    Nun habe ich mir den Steuerbescheid genauer angesehen und folgendes Festgestellt:

    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erkl. Daten. . . . . . . lt. Bescheid . . . . . . .Differenz
    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .€ . . . . . . . . . . . . . € . . . . . . . . . . . €
    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
    Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34.125 . . .. . . . . . 39.375 . . . . . . . . . . 5.250
    ab
    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte . . . . . 1.656 . . . . . . . . .. 1.656
    Aufwendungen für Arbeitsmittel . . . . . . . . . . . . . . . 140 . . . .. . . . . . . . 140
    übrige Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 . . . . . . . . . . . . 96
    Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32.233 . . . . . . . . . 37.483 . . . . . . . . . 5.250
    Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 32.233 . . . . . . . . . . 37.483 . . . . . .. . . 5.250

    Die erklärten Daten (34.125€) sind die Daten aus der Anlage N, die ich exakt so übernommen habe, extra noch mal kontrolliert.
    Die Summe lt. Bescheid -39.375€- kann ich mir nicht erklären. Diese habe ich nicht angegeben und kann mir die Differenz von 5.250€ nicht erklären.
    In der Begründung hierzu steht nur: "Der Arbeitslohn, die einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer, der einbehaltene Solidaritätszuschlag
    und/oder die Sozialversicherungsbeiträge wurden entsprechend den vom Arbeitgeber elektronisch
    übermittelten Daten bzw. den Eintragungen auf der Besonderen Lohnsteuerbescheinigung angesetzt.

    Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer
    Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung
    ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug von sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht
    möglich."

    Nun habe ich das in einigen Beiträgen mit der Anlage "Vorsorgeaufwendungen" und das Ja oder Nein ankreuzen in Zeile 11 gelesen. Ich hatte in dieser Erklärung das Nein angekreuzt. Wie auch in allen Erklärungen der letzten Jahre (bis 2013 konnte ich das zurück verfolgen) und habe immer eine (für mich) große Summe erstattet bekommen.
    Nur dieses Jahr nicht, obwohl ich alles exakt aus den letzten Jahren übernommen habe (mit den angepassten Werten natürlich).
    Ich habe mir ebenfalls die Mühe gemacht, und habe meine abgegebene 2017er Erklärung noch mal in einem neuen Elster-Formular übernommen und mit dem Kreuz in Zeile 11 gespielt. Hier tut sich bei mir in der Erstattungs-Endsumme gar nichts; habe es bis zur Berechnung durchlaufen lassen. Ich komme auf exakt die gleiche Erstattungssumme, egal ob hier ja oder nein angekreuzt ist.
    Ich habe auch keine Sachwerte oder ähnliches vom Chef erhalten (dazu ist der viel zu kniepig), sodass sich die Einkünfte-Summe dadurch eigentlich nicht erhöhen könnte.

    Wo kann jetzt der "Fehler" liegen?
    Kann bei der Berechnung im FA die Einkommensumme händisch angepasst worden sein?
    Hat das Steuerbüro meines Chefs die falschen Daten übermittelt? Ist dieses überhaupt möglich, wenn in Anlage N die korrekten Werte stehen?
    Liegt es doch an der berüchtigten Zeile 11, ich komm nur nicht drauf? Aber wieso hat es die letzten Jahre immer was zurück gegeben, trotz eines nein in Zeile 11?

    Bin mit meinem Latein echt am Ende. Und da dazu noch Freitag nachmittag ist, erreiche ich weder im FA noch beim Steuerberater des Chefs niemanden mehr...
    Es wäre schön, wenn sich noch mal jemand erbamt und mir -versucht- hierzu eine Erklärung zu geben. Dankeschööööön...

    LG Tanja007
    Hallo Tanja,
    das Forum wird die Differenz des Lohns nicht klären können.
    Hat Dein AG die Lohnsteuerbescheinigung berichtigt? - Frage den AG.
    Welche Lohnsteuerbescheinigungen hat Dein Finanzamt verwendet? - Frage Dein Finanzamt.
    Zuletzt geändert von stiller; 25.05.2018, 19:31. Grund: Grammatik
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Einkünfte nichtseblst. Arbeit; Differenz Anlage N zu Bescheid

      Mit der Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand, in der du richtig Ja ankreuzen müsstest, hat die Abweichung überhaupt nichts zu tun!

      Die Abweichung betrifft ausschließlich deinen Bruttolohn, den du mit 34.125 € erklärt hast, während das Finanzamt von 39.375 € ausgegangen ist.

      Woher die Differenz von 5.250 € kommt, muss geklärt werden. Das Forum kann dir dabei allerdings nicht helfen!

      Es gibt den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, den du von deinem Arbeitgeber bzw. dem Steuerbüro erhalten hast. Der sollte mit den an das Finanzamt übermittelten Daten übereinstimmen.

      Wenn du dich nicht vertippt hast, dann vielleicht jemand anders, das wird sich klären lassen

      Das hat doch auch bis Montag Zeit, da passiert doch jetzt überhaupt nichts. Die Einspruchsfrist beträgt 1 Monat ab Zugang des Steuerbescheids auf Papier.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Einkünfte nichtseblst. Arbeit; Differenz Anlage N zu Bescheid

        Hallo Ihr zwei,

        danke für eure Rückmeldung.
        OK. Es beruhigt mich schon mal, dass es nichts mit der bösen Zeile 11 zu tun hat. Künftig werde ich hier dann Ja ankreuzen. Obwohl es ja (zumindest dieses Jahr) nichts ausmacht.

        Also scheint es eine Differenz von 5.200€ zu geben zwischen der elektronischen Lohnsteuerkarte, die ich in die Anlage N übertrage (habe mich nicht vertippt!) und den Daten, die das Steuerbüro an das Finanzamt übermittelt hat. OK. Dann werde ich am Montag direkt über meinen AG das Steuerbüro kontaktieren und parallel versuchen, am FA versuchen heraus zu bekommen, woher dieses die Summe von 39.xxx€ hat.
        Den Einspruch habe ich allerdings schon raus geschickt. Dann wird das FA wohl schon in Wallung geraten. Hoffentlich.
        Ich hoffe nur, dass ich nicht noch mal 8 Wochen auf den Bescheid warten muss... naja, vielleicht gehts ja doch schneller...

        Danke für eure Antworten.
        lg Tanja

        Kommentar


          #5
          AW: Einkünfte nichtseblst. Arbeit; Differenz Anlage N zu Bescheid

          Zitat von Tanja007 Beitrag anzeigen
          Hallo Ihr zwei,

          danke für eure Rückmeldung.
          OK. Es beruhigt mich schon mal, dass es nichts mit der bösen Zeile 11 zu tun hat. Künftig werde ich hier dann Ja ankreuzen. Obwohl es ja (zumindest dieses Jahr) nichts ausmacht.

          Also scheint es eine Differenz von 5.200€ zu geben zwischen der elektronischen Lohnsteuerkarte, die ich in die Anlage N übertrage (habe mich nicht vertippt!) und den Daten, die das Steuerbüro an das Finanzamt übermittelt hat. OK. Dann werde ich am Montag direkt über meinen AG das Steuerbüro kontaktieren und parallel versuchen, am FA versuchen heraus zu bekommen, woher dieses die Summe von 39.xxx€ hat.
          Den Einspruch habe ich allerdings schon raus geschickt. Dann wird das FA wohl schon in Wallung geraten. Hoffentlich.
          Ich hoffe nur, dass ich nicht noch mal 8 Wochen auf den Bescheid warten muss... naja, vielleicht gehts ja doch schneller...

          Danke für eure Antworten.
          lg Tanja
          Ob Du einen neuen Bescheid bekommst, steht nicht fest. Ist es eine Nachzahlung beantrage die Aussetzung der Vollziehung, wenn Du sicher bist, dass Deine Angaben die richtigen sind.
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

          Kommentar


            #6
            AW: Einkünfte nichtseblst. Arbeit; Differenz Anlage N zu Bescheid

            Danke Stiller für den Hinweis.
            Habe den Antrag schon mal per E-Mail vorausgeschickt.

            Gruß Tanja

            Kommentar


              #7
              AW: Einkünfte nichtseblst. Arbeit; Differenz Anlage N zu Bescheid

              Obwohl es ja (zumindest dieses Jahr) nichts ausmacht.
              Es macht in deiner Gehaltsklasse in keinem Jahr etwas aus, da du mit deinen Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung auch nach Kürzung um 4,00% bei der Krankenversicherung bereits über dem

              Höchstbetrag von 2.800 € für sonstige Vorsorgeaufwendungen liegst, den du dir mit deinem Nein in Zeile 11 fälschlich zugebilligt hast. Tatsächlich ist dein Höchstbetrag 1.900 €.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Einkünfte nichtseblst. Arbeit; Differenz Anlage N zu Bescheid

                Mögliche Fehlerursache:

                - deine Lohnbescheinigung wurde vom AG berichtigt
                - du hast/hattest noch ein zweites Arbeitsverhältnis von dem du nichts weißt (im Baugewerbe werden z.B. nicht genommene Urlaubstage von einer extra Stelle ausbezahlt)
                - es wurde fälschlicherweise eine zweite Lohnbescheinigung übermittelt auf Grund einer falschen ID Nummer

                Aufklären kannst du das aber auch teilweise selbst, indem du den Belegabruf nutzt und nachsiehst, welche Lohnbescheinigungen dem FA vorliegen.
                Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 28.05.2018, 09:56.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                Kommentar


                  #9
                  AW: Einkünfte nichtseblst. Arbeit; Differenz Anlage N zu Bescheid

                  Hallo,

                  Zitat Beamtenschweiß: du hast/hattest noch ein zweites Arbeitsverhältnis von dem du nichts weißt (im Baugewerbe werden z.B. nicht genommene Urlaubstage von einer extra Stelle ausbezahlt)

                  Da bekommt man üblicherweise eine Lohnsteuerbescheinigung mit Klasse VI von der Urlaubskasse

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Einkünfte nichtseblst. Arbeit; Differenz Anlage N zu Bescheid

                    @FIGUL

                    Stimmt, normalerweise bekommt man auch eine Lohnbescheinigung von der Urlaubskasse (SoKa Bau)
                    In der Praxis wird diese bei Erstellung der Einkommensteuererklärung aber gerne vergessen und dann wundert man sich über die Nachzahlung bzw. geringere Erstattung.
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
                    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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