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kindergeld ausland lebendes kind

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    kindergeld ausland lebendes kind

    mein mann hat ein kind aus erster ehe in der Schweiz. er ist türkischer staatsbürger und wir haben letztes jahr geheiratet. unterhalt würde neu festgelegt aber in so hohem Maße das wir das nicht zahlen können. bisher ist alles auch noch nicht geklärt. aber ich muss ja trotzdem eine Steuererklärung machen. muss ich das kind weil es ja eh nie bei uns lebt mit angeben? muss ich den unterhalt irgendwo eintragen. weil es ja sein kann wenn mein mann mal mehr verdient das er dann was zahlen muss. soll ich das da schon irgendwo eintragen?

    #2
    AW: kindergeld ausland lebendes kind

    Hallo,

    Anlage Kind ausfüllen.
    zu zahlender Unterhalt hat damit nichts zu tun.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: kindergeld ausland lebendes kind

      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Hallo,

      Anlage Kind ausfüllen.
      zu zahlender Unterhalt hat damit nichts zu tun.

      Gruß FIGUL
      Auch wenn er nicht leistungsfähig ist und deshalb bisher anscheinend keinen Unterhalt leisten muss?

      Würden das Kind und seine Mutter in Deutschland leben, könnte der andere Elternteil in so einem Fall die Übertragung des vollen Kinderfreibetrags auf sich beantragen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: kindergeld ausland lebendes kind

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Auch wenn er nicht leistungsfähig ist und deshalb bisher anscheinend keinen Unterhalt leisten muss?

        Würden das Kind und seine Mutter in Deutschland leben, könnte der andere Elternteil in so einem Fall die Übertragung des vollen Kinderfreibetrags auf sich beantragen.
        Hallo,

        es geht nicht eindeutig hervor für wen er keinen Unterhalt leisten kann Ex oder Kind

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: kindergeld ausland lebendes kind

          muss ich das kind weil es ja eh nie bei uns lebt mit angeben? muss ich den unterhalt irgendwo eintragen. weil es ja sein kann wenn mein mann mal mehr verdient das er dann was zahlen muss.
          soll ich das da schon irgendwo eintragen?
          Ich habe es so verstanden, dass er momentan tatsächlich nichts für das Kind bezahlen muss, weil er zu wenig verdient.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: kindergeld ausland lebendes kind

            für das kind unterhalt nicht für die ex

            - - - Aktualisiert - - -

            die ex und Kind wohnt in der Schweiz. muss ich da sonst noch was beachten?

            - - - Aktualisiert - - -

            und es ist alles noch im Prozess. das geld ist inzwischen ende 2017 jetzt endlich festgelegt wurden. aber wir wissen nicht mal wohin wir es bezahlen müssen. geschweige denn das wir es nicht zahlen könnten weil es viel zu viel ist. bis jetzt ist auch noch niemand gekommen und hat ne Zahlungsaufforderung oder so was geschickt.

            - - - Aktualisiert - - -

            können wir dann den Kinder freibetrag einfordern? und muss ich irgendwo angeben das wir momentan also 2017 nicht gezahlt haben? weil die höhe wollen sie ja trotzdem wissen?

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              #7
              AW: kindergeld ausland lebendes kind

              Steuerberatung gibt es hier nicht. Ohne die geht es in solchen Fällen mit Auslandsbezug in der Regel aber nicht. Dazu muss man sich nämlich im Schweizer Steuerrecht auskennen.

              Was Forumsthemen angeht, nur soviel: Bei Hinzufügen der Anlage Kind für ein im Ausland lebendes Kind funktioniert die Steuerberechnung nach wie vor nicht!

              Wenn (ausreichend) Unterhalt für das Kind geleistet würde, hätte das Auswirkungen auf die Höhe des Solidaritätszuschlags.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: kindergeld ausland lebendes kind

                bedeutet das jetzt das ich anlage kind machen muss oder einfach weg lassen kann da wir ja 2017 eh keinen cent bezahlt haben?

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                  #9
                  AW: kindergeld ausland lebendes kind

                  Wenn ihr vorhabt, den Unterhalt zu bezahlen, kannst du das Kind deines Mannes schon erklären. Aber bitte erst ganz zum Schluss, da ja die Steuerberechnung sonst nicht funktioniert!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: kindergeld ausland lebendes kind

                    wir haben nicht vor den zu bezahlen. wie gesagt selbst wenn wir wollen würden könnten wir so viel nicht bezahlen. aber wer weis vielleicht erben wir mal geld oder so und dnn kommen ja alle und wollen was. daher war ich mir eben unsicher ob ich das mit angeben soll. weil sonst erwähnt er es auch nicht bei arbeitgeber oder so.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: kindergeld ausland lebendes kind

                      Zitat von mary 1 Beitrag anzeigen
                      wir haben nicht vor den zu bezahlen. wie gesagt selbst wenn wir wollen würden könnten wir so viel nicht bezahlen. aber wer weis vielleicht erben wir mal geld oder so und dnn kommen ja alle und wollen was. daher war ich mir eben unsicher ob ich das mit angeben soll. weil sonst erwähnt er es auch nicht bei arbeitgeber oder so.
                      Hallo,
                      OT; Spätestens beim ersten Pfändungsversuch erfährt es der Arbeitgeber

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        AW: kindergeld ausland lebendes kind

                        ach ihm geht es nicht darum das er das weis oder nicht. aber das kind ist jetzt sozusagen nicht da für ihn darum sagt er das so. ist das schlimm das er das so macht muss man das kind immer angeben obwohl es nicht mal hier wohnt?

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                          #13
                          AW: kindergeld ausland lebendes kind

                          Zitat von mary 1 Beitrag anzeigen
                          ach ihm geht es nicht darum das er das weis oder nicht. aber das kind ist jetzt sozusagen nicht da für ihn darum sagt er das so. ist das schlimm das er das so macht muss man das kind immer angeben obwohl es nicht mal hier wohnt?

                          Hallo,

                          dann lass es weg

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

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                            #14
                            AW: kindergeld ausland lebendes kind

                            naja aber wenn wirklich mal jemand kommt und geld will und wir evtl. dann anteilig zahlen müssen kann ich das dann nach reichen? und noch dazu kommt ja das kind lebt in der schweiz. kann ich das absetzen wenn wir es besuchen oder so?

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                              #15
                              AW: kindergeld ausland lebendes kind

                              Nein, nacherklären geht nicht und damit sind wir auch am Ende dieser nicht mehr forumsbezogenen Diskussion!
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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