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Heimunterbringung durch das Jugendamt

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    Heimunterbringung durch das Jugendamt

    Hallo,
    unser Sohn (Minderjährig) hat leider die Familie gerockt und wir irgendwann dann die Flügel gestreckt.
    Neben den emotionalen Ausnahmezuständen ergeben sich nun durch die auswärtige Heim-Unterbringung ein Haufen an Kosten.
    Beim Jugendamt läuft die Maßnahme unter Ju "§27 iVm §34 SGB VIII"

    - Das Jugendamt fordert unter Berücksichtigung der Einkommenverhältnissen einen angemessenen Beitrag zu den Kosten von beiden Elternanteilen (auch wenn man verheiratet ist und zusammenlebt)
    - Das Kindergeld ist an das Jugendamt weiterzuleiten
    - es entstehen Fahrtkosten durch die Besuchstermine am Ort der Unterbringung

    Das Kind ist nicht behindert und nicht volljährig.

    Wo kann ich diesen fast 5-stelligen Betrag in der Steuererklärung geltend machen?
    -> Mantelbogen -> Außergewöhnliche Belastung (Seite 3, Zeile 67)
    -> Anlage Kind -> Kinderbetreuungskosten (Seite 3, Zeile 67)

    #2
    AW: Heimunterbringung durch das Jugendamt

    Wenn das Kind nicht behindert ist und eventuell schon über 14, dann hat man mit Kinderbetreuungskosten sicher schlechte Karten.

    Das Thema hat eigentlich auch nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun und mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung schon gleich überhaupt nichts!

    Ich würde anraten, selbst zu recherchieren! Wir werden das nicht unbedingt für euch machen und Steuerberatung ist hier ohnehin nicht zulässig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Heimunterbringung durch das Jugendamt

      Hallo Charlie,

      sicherlich hast du Recht, das Thema ist an dieser Stelle falsch eingestellt.


      Das Kind ist natürlich über 14, habe ich nicht erwähnt. Ansonsten wäre die Stelle schon klar.
      Ich erwarte hier keine Steuerberatung sondern einen Hinweis, an welcher Stelle das eingetragen werden kann.
      Auch erwarte ich von keinem, dass er für mich auf die Suche geht.
      Und wenn sie es nicht wissen, ist das schade, aber dann ergeht es Ihnen wie google. Das findet auch nichts dazu.
      Aber die Mitteilung, dass sie es auch nicht wissen, benötige ich nicht.

      Gruß hade

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        #4
        AW: Heimunterbringung durch das Jugendamt

        Natürlich findet man etwas zu dem Thema! Es gibt jede Menge Ergebnisse zu dem Thema unter Außergewöhnliche Belastungen.

        Vom notwendigen vorherigen Gutachten eines Amtsarztes über eine anhaltende Entwicklungsstörung bis zur Entscheidung eines Finanzgerichts über den Abzug einer Haushaltsersparnis.

        Aber das sind alles Individualentscheidungen, die hier vom Sinn und Zweck des Forums nicht sinnvoll diskutiert werden können. Jeder Fall hat seine individuellen Besonderheiten und die Finanzämter

        beurteilen letztlich, ob sie eine Außergewöhnliche Belastungen anerkennen. Das Elster-Forum ist schlicht das falsche Podium dafür!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Heimunterbringung durch das Jugendamt

          Vielleicht hilft ja auch die Sachbearbeiterin beim Finanzamt, wenn es "nur" um die Zeile geht, wo das einzutragen ist.

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