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Ausbildung - Steuererklärung - mehrere Einsatzorte

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    Ausbildung - Steuererklärung - mehrere Einsatzorte

    Hallihallo ihr Lieben,

    Ich habe ein kleines Problem. Ich mache gerade das erste mal meine Steuererklärung, also sorry im Voraus falls ich was nicht checke.
    Zum Hintergrund: Ich bin momentan Azubine für Gesundheits- und Krankenpflegerin. In dieser Ausbildung muss ich gesetzlich bestimmte Einsätze ableisten (Chirurgie, Intensiv etc.), welche meine Ausbildungsstätte allerdings nicht bieten kann. Deswegen bin ich gezwungen, neben den Einsätzen in meiner eigentlichen Ausbildungsstätte auch gewisse andere Außeneinsätze in gewissen Krankenhäusern zu absolvieren. Insgesamt verläuft die Ausbildung in verschieden-lang andauernden Blöcken.

    Jetzt bin ich gerade dabei, meine Steuererklärung zu machen und komme damit einfach garnicht klar. Am Ende wird mir immer berechnet, dass ich knapp 600€ zurückzahlen müsse.
    Nun habe ich einige Fragen, wobei ich mir erhoffe, dass sie jemand von euch beantworten könne..

    1) Ich habe bei meiner "ersten Tätigkeitsstätte" die Adresse von meinem Ausbildungsbetrieb angegeben, auf welchem Gelände sich auch meine Berufsschule befindet. Nun leiste ich, wie gesagt, allerdings auch Außeneinsätze in verschiedenen (!) Krankenhäusern (KH) ab, welche alle unterschiedlich weit weg sind von meinem Arbeitgeber. Wenn ich bei Anlage N Punkt 9 "aufgesucht an Tagen" eintrage, muss ich dann die Tage, welche ich in anderen KH gearbeitet habe, abziehen?

    2) Den Weg zur Berufsschule kann man, fahrtkostentechnisch, gesondert angeben, da hier die Hin- und Rückfahrt erstattet wird. Muss ich dann diese Tage, wo ich Berufsschule hatte, auch von den Tagen, welche ich insgesamt an meiner ersten Tätigkeitsstätte verbracht habe, abziehen?

    Ich kann Fahrtkosten für externe Einsätze bei meiner Betriebsstätte erstatten lassen, was ich auch immer tue (bekomme hierfür 5ct. mehr als bei der Steuer). Dementsprechend gebe ich diese Tage, welche ich extern gearbeitet habe, bis jetzt auch nicht bei meiner ersten Tätigkeitsstätte mit an, da ich ja hierfür schon Fahrtgeld bekommen habe. Allerdings liest es sich dann so, als ob ich in der Zeit vom 01.01. bis zum 31.12. lediglich 150 Tage arbeiten war, was ja insgesamt garnicht stimmt, weil ich an den anderen Arbeitstagen lediglich wo anders, als bei meiner "ersten Tätigkeitsstätte" gearbeitet habe..

    Kann mir zufällig jemand dabei helfen?

    Liebe Grüße und danke im Voraus

    #2
    AW: Ausbildung - Steuererklärung - mehrere Einsatzorte

    Zitat von Hani07 Beitrag anzeigen
    Hallihallo ihr Lieben,

    Ich habe ein kleines Problem. Ich mache gerade das erste mal meine Steuererklärung, also sorry im Voraus falls ich was nicht checke.
    Zum Hintergrund: Ich bin momentan Azubine für Gesundheits- und Krankenpflegerin. In dieser Ausbildung muss ich gesetzlich bestimmte Einsätze ableisten (Chirurgie, Intensiv etc.), welche meine Ausbildungsstätte allerdings nicht bieten kann. Deswegen bin ich gezwungen, neben den Einsätzen in meiner eigentlichen Ausbildungsstätte auch gewisse andere Außeneinsätze in gewissen Krankenhäusern zu absolvieren. Insgesamt verläuft die Ausbildung in verschieden-lang andauernden Blöcken.

    Jetzt bin ich gerade dabei, meine Steuererklärung zu machen und komme damit einfach garnicht klar. Am Ende wird mir immer berechnet, dass ich knapp 600€ zurückzahlen müsse.
    Nun habe ich einige Fragen, wobei ich mir erhoffe, dass sie jemand von euch beantworten könne..

    1) Ich habe bei meiner "ersten Tätigkeitsstätte" die Adresse von meinem Ausbildungsbetrieb angegeben, auf welchem Gelände sich auch meine Berufsschule befindet. Nun leiste ich, wie gesagt, allerdings auch Außeneinsätze in verschiedenen (!) Krankenhäusern (KH) ab, welche alle unterschiedlich weit weg sind von meinem Arbeitgeber. Wenn ich bei Anlage N Punkt 9 "aufgesucht an Tagen" eintrage, muss ich dann die Tage, welche ich in anderen KH gearbeitet habe, abziehen?

    2) Den Weg zur Berufsschule kann man, fahrtkostentechnisch, gesondert angeben, da hier die Hin- und Rückfahrt erstattet wird. Muss ich dann diese Tage, wo ich Berufsschule hatte, auch von den Tagen, welche ich insgesamt an meiner ersten Tätigkeitsstätte verbracht habe, abziehen?

    Ich kann Fahrtkosten für externe Einsätze bei meiner Betriebsstätte erstatten lassen, was ich auch immer tue (bekomme hierfür 5ct. mehr als bei der Steuer). Dementsprechend gebe ich diese Tage, welche ich extern gearbeitet habe, bis jetzt auch nicht bei meiner ersten Tätigkeitsstätte mit an, da ich ja hierfür schon Fahrtgeld bekommen habe. Allerdings liest es sich dann so, als ob ich in der Zeit vom 01.01. bis zum 31.12. lediglich 150 Tage arbeiten war, was ja insgesamt garnicht stimmt, weil ich an den anderen Arbeitstagen lediglich wo anders, als bei meiner "ersten Tätigkeitsstätte" gearbeitet habe..

    Kann mir zufällig jemand dabei helfen?

    Liebe Grüße und danke im Voraus
    Hallo,

    natürlich musst du die Tage abziehen
    Berufsschule und andere KH sind Auswärtstätigkeiten
    hier musst du die erstatteten Beträge auch angeben. ebensoVerpflegungsmehraufwand
    Womit erstellst du deine Erklärung? Sicher nicht mit Allgemein...
    Da du eine Nachzahlung bis jetzt hättest, vermute ich mal, du hast die Anlage Vorsorgeaufwand nicht ausgefüllt

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Ausbildung - Steuererklärung - mehrere Einsatzorte

      Zu 1: Sicher musst du die Tage, an denen du deine 1. Tätigkeitsstätte nicht aufgesucht hast, abziehen bzw. darfst eben nur die tatsächlichen Tage erklären.

      Zu 2: Wenn sich die Berufsschule auf dem Gelände deiner 1. Tätigkeitsstätte befindet, gilt der Berufsschulbesuch auf dem gleichen Areal m. W. nicht als Auswärtstätigkeit.

      Wie viele Tage du im Jahr insgesamt gearbeitet hast, will das Finanzamt eigentlich gar nicht wissen.

      Du könntest aber deine externen Einsätze unter Auswärtstätigkeit erklären und die steuerfrei vom AG ersetzten Fahrtkosten dort angeben. Ich bezweifle im Übrigen, dass du von deinem AG
      steuerfrei mehr bekommen hast, als das Finanzamt anerkennt. Vielleicht rechnet sich die Angabe der Auswärtstätigkeit aus anderen Gründen sogar.

      Was die berechnete Nachzahlung angeht, solltest du überprüfen, ob du bereits die Anlage Vorsorgeaufwand vollständig ausgefüllt hast.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Ausbildung - Steuererklärung - mehrere Einsatzorte

        Hallo

        @Charlie24

        Zitat: Zu 2: Wenn sich die Berufsschule auf dem Gelände deiner 1. Tätigkeitsstätte befindet, gilt der Berufsschulbesuch auf dem gleichen Areal m. W. nicht als Auswärtstätigkeit.

        Woher beziehst du dieses Wissen?
        Ich behaupte mal du hast nicht Recht

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Ausbildung - Steuererklärung - mehrere Einsatzorte

          Woher beziehst du dieses Wissen?
          In dem BMF-Schreiben, das die Details zur Definition der 1. Tätigkeitsstätte regelt, heißt es auf Seite 4 unten bzw. Seite 5:

          Befinden sich auf einem Betriebs-/Werksgelände mehrere ortsfeste betriebliche Einrichtungen, so handelt es sich dabei nicht um mehrere, sondern nur um eine Tätigkeitsstätte.

          Diese Berufsfachschulen werden ja in der Regel von den Kliniken selbst betrieben.

          https://www.bundesfinanzministerium....stenrecht.html
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Ausbildung - Steuererklärung - mehrere Einsatzorte

            Hallo,

            @Charlie24

            Danke

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Ausbildung - Steuererklärung - mehrere Einsatzorte

              Vielen Dank für die schnellen Antworten!

              Das mit dem Vorsorgeaufwand habe ich tatsächlich nicht ausgefüllt, das habe ich so garnicht gewusst. Nun muss ich schonmal nichtsmehr nachzahlen, danke!

              Wisst ihr ob bei den externen Einsätzen/Auswärtstätigkeiten die Wege einfach oder zweifach berechnet werden? Der Weg zur Berufsschule als Auswärtstätigkeit wird ja zweifach berechnet.
              Wenn ich jetzt allerdings die Berufsschule nicht als Auswärtstätigkeit angebe, wird der Weg ja auch nur einfach berechnet?! (Gott ist das alles so kompliziert)

              @Charlie24: Also ich hatte mir das so für mich erklärt, weil ich einfach die 5ct. mehr pro KM bekomme. Allerdings habe ich das auch erst diese Woche rausgefunden. Ob ich dort tatsächlich mehr bekomme weiß ich auch nicht so genau. Ich berechne jetzt einfach die Eurosumme so, wie man das bei der Steuer macht (sprich km x 0,30ct x Anzahl der Tage (je nachdem eben ein- oder zweifach)), trage das dann ein und zum Schluss die Summe, die ich von meiner Arbeitsstätte tatsächlich erstattet bekommen habe. Ich vermute mal dass ich dann eventuell die Differenz bekomme?! Von meinem Arbeitgeber bekomme ich generell nur die Summe von meiner Arbeitsstätte zum externen KH erstattet, weil der Weg von mir zuhause bis zum KH deutlich länger wäre (so knapp 10km einfach). Zudem zahlen die mir da auch nur die einfache Strecke.

              Liebe Grüße!

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                #8
                AW: Ausbildung - Steuererklärung - mehrere Einsatzorte

                Für die Auswärtstätigkeit an den anderen Kliniken darfst du den Hin- und Rückweg von zu Hause aus ansetzen, wenn du so gefahren bist.

                Die steuerfreie Fahrtkostenerstattung deines AG dafür gibst du als Summe an.

                Vom Finanzamt bekommt man keine Fahrtkosten erstattet, sondern nur die darauf entfallenden Steuern!

                Für die Fahrten zur Berufsschule auf dem Klinikgelände deines Arbeitgebers darfst du meiner Meinung nach nicht den Hin- und Rückweg ansetzen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Ausbildung - Steuererklärung - mehrere Einsatzorte

                  Aaaaah alles klar, vielen Dank für die Antworten!
                  Ihr habt mir echt weiter geholfen! Jetzt hoffe ich mal auf einen kleinen finanziellen Zuschuss zur Ausbildung

                  Liebste Grüße

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                    #10
                    AW: Ausbildung - Steuererklärung - mehrere Einsatzorte

                    Zitat von Hani07 Beitrag anzeigen
                    .... Jetzt hoffe ich mal auf einen kleinen finanziellen Zuschuss zur Ausbildung.....
                    Hallo Hani07,

                    den kann es aber wenn überhaupt nur in Höhe der eventuell einbehaltenen Lohnsteuer geben.
                    Wenn aufgrund der Höhe der Ausbildungsvergütung keine Lohnsteuer einbehalten wurde, gibt es nichts zurück vom Finanzamt.

                    Tschüß

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