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Als Kleinunternehmer (Freiberufler) die 17.500 Euro Grenze überschritten?

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    Als Kleinunternehmer (Freiberufler) die 17.500 Euro Grenze überschritten?

    Zu meiner Person:
    Ich arbeite seit einigen Jahren als Freiberufler auf Kleinunternehmer-Basis, ich weise keine USt. auf Rechnungen aus. Dafür steht der Zusatz: "Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird Umsatzsteuer nicht berechnet" auf jeder Rechnung.

    Vorgeschichte:
    Seit Ende letzten Jahres (2017) bin ich jetzt hauptberuflich freiberuflich. Im letzten Jahr hatte ich ca. 7000,- Euro Umsatz (ESt wurde noch nicht von mir abgeschickt). Mit Abschluss der nächsten Rechnung übertrete ich in dem aktuellen Jahr (2018) zum ersten mal die 17.500 Euro Grenze.

    Meine Frage:
    Wenn ich dieses Jahr (2018) die 17.500 Euro Grenze übertrete, wird das Finanzamt von mir fordern meine Umsatzsteuer auf meinen Umsatz von diesem Jahr nachzubezahlen? Oder werde ich einfach erst ab 2019 umsatzsteuerpflichtig und spare mir somit das neuschreiben der Rechnungen und belästigen meiner Auftraggeber? (Umsatz wird in 2019 höchstwahrscheinlich unter 50.000 Euro bleiben.)

    Ich habe mich durch viele Seiten gelesen und finde verschiedene Aussagen zu dem Thema.

    Herzlichen Dank fürs Durchlesen

    #2
    AW: Als Kleinunternehmer (Freiberufler) die 17.500 Euro Grenze überschritten?

    Nachbezahlen musst du für 2018 nichts, du wirst dann ab 2019 umsatzsteuerpflichtig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Als Kleinunternehmer (Freiberufler) die 17.500 Euro Grenze überschritten?

      Hallo Tastatur,

      der § 19 im Umsatzsteuergesetz stellt ja immer mit aufs Vorjahr ab -> unter 17.500 Euro und 50.000 Euro im laufenden Jahr nicht überschreiten.

      In 2017 hast du 7000 Euro Umsatz und jetzt in 2018 im Halbjahr 17.500 Euro überschritten, wirst aber unter 50.000 Euro bleiben, damit bist du 2018 weiterhin Kleinunternehmer.
      Ab 01.01.2019 erfüllst du die Voraussetzung im Vorjahr (2018) unter 17.500 Euro ja nicht mehr.

      Tschüß

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        #4
        AW: Als Kleinunternehmer (Freiberufler) die 17.500 Euro Grenze überschritten?

        Danke vielmals für die hilfreichen Antworten.

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