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Falsche Konto-Nr. für Erstattung im Steuerbescheid

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    Falsche Konto-Nr. für Erstattung im Steuerbescheid

    Hallo,
    in meinem Steuerbescheid für 2017 ist eine falsche Konto-Nr. für die Guthaben-Erstattung angegeben und offensichtlich der Betrag auch auf dieses Konto überwiesen worden.
    Die falsche Konto-Nr. ist via Belegabruf in ELSTER in meine Steuererklärung gekommen.
    "Der elektronische Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) ist ein Serviceangebot der Steuerverwaltung. Über den Belegabruf können Sie personenbezogene Daten, die beim Finanzamt über Sie gespeichert sind, abrufen und direkt in Ihre Steuererklärung importieren."(Zitat)
    Ich habe diese einkopierten Daten nur beim allerersten Belegabruf geprüft und in den Folgejahren bin ich immer davon ausgegangen, daß meine Stammdaten beim Finanzamt unverändert erhalten bleiben.

    Auf eine e-Mail folgenden Inhalts:
    "Werte Damen und Herren,

    wie kommen Sie auf die fehlerhafte Konto-Nr. bei der Sparkasse Spree-Neiße:
    IBAN DExx xxxx xxxx xxxx xxxx xx
    bei der Festsetzung zur Erstattung des Guthabens von nnn,nn € im Steuerbescheid für 2017?

    Wer ist der Besitzer dieses Kontos, dem dieser Betrag erstattet worden ist?

    Bitte überweisen Sie umgehend den Betrag auf unser Konto bei der Sparkasse Spree-Neiße:
    IBAN DEyy yyyy yyyy yyyy yyyy yy
    und klären die Ursachen für Ihren Fehler umgehend auf.

    Ich bitte um Benachrichtigung über Ihre diesbezüglichen Maßnahmen.

    Steuernummer: xxx/xxx/xxxxx
    IdNr. Ehemann xx xxx xxx xxx
    IdNr. Ehefrau xx xxx xxx xxx

    Bescheid vom 09.05.2018
    "
    habe ich seit über einer Woche keinerlei Reaktion (Antwort) bekommen.

    Wie muß ich nun vorgehen, damit die Finanzverwaltung sich mit dem Problem befaßt?

    Gruß
    Ch. Hanisch
    Zuletzt geändert von Hanisch; 27.06.2018, 19:21.

    #2
    AW: Falsche Konto-Nr. für Erstattung im Steuerbescheid

    Hallo Hanisch,

    grundsätzlich ist der Nutzer des Belegabrufes für den Inhalt der Daten in der Steuererklärung verantwortlich also du.
    Warum hast du nicht gleich am 09.05.2018 oder 11.05.2018 bei deinem Finanzamt angerufen ?
    Offensichtlich hast du ja über einen Monat gewartet bis du dich überhaupt an das Finanzamt wendest.

    Also dann musst du jetzt bei deinem Sachbearbeiter anrufen !
    Hier sind ja nur Anwender unterwegs, die anderen Anwendern bei Problemen rund um die elektronische Steuererklärung versuchen zu helfen.

    Tschüß

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      #3
      AW: Falsche Konto-Nr. für Erstattung im Steuerbescheid

      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
      Hallo Hanisch,

      grundsätzlich ist der Nutzer des Belegabrufes für den Inhalt der Daten in der Steuererklärung verantwortlich also du.
      Das ist grundsätzlich so festgelegt worden aus einer Zeit, als man die Steuererklärung handschriftlich gemacht hat und es den Belegabruf noch nicht gab.
      Beim Belegabruf wird aber auf Stamm-Daten vom Finanzamt selbst zugegriffen, die sich - wenn nicht von mir ausdrücklich geändert - im Computersystem des Finanzamtes nicht legal ändern dürften.
      Ich vermute deshalb eine kriminelle Handlung im Computersystem des Finanzamtes.

      Warum hast du nicht gleich am 09.05.2018 oder 11.05.2018 bei deinem Finanzamt angerufen ?
      Offensichtlich hast du ja über einen Monat gewartet bis du dich überhaupt an das Finanzamt wendest.
      Uns ist das erst aufgefallen, als es nach ca. einem Monat noch immer keine Überweisung auf unser Konto vom Finanzamt gab.
      Erst da haben wir den Bescheid für 2017 genau überprüft und diese falsche Konto-Nr. entdeckt.

      Wieso erhalte ich auf meine e-Mail vom Finanzamt keine Antwort?

      Inzwischen habe ich auch einen Einspruch in www.elster.de mit der Begründung (siehe meine e-Mail oben) gemacht.

      Gruß
      Ch. Hanisch

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        #4
        AW: Falsche Konto-Nr. für Erstattung im Steuerbescheid

        Wieso erhalte ich auf meine e-Mail vom Finanzamt keine Antwort?
        Woher sollen wir das denn wissen? Nicht jedes Finanzamt hat eine eigene Finanzkasse und dort muss dem ja nachgegangen werden. Das dauert eben!

        Ein Einspruch ist auch völlig überflüssig!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Falsche Konto-Nr. für Erstattung im Steuerbescheid

          Zitat von Hanisch Beitrag anzeigen
          Das ist grundsätzlich so festgelegt worden aus einer Zeit, als man die Steuererklärung handschriftlich gemacht hat und es den Belegabruf noch nicht gab.
          Beim Belegabruf wird aber auf Stamm-Daten vom Finanzamt selbst zugegriffen, die sich - wenn nicht von mir ausdrücklich geändert - im Computersystem des Finanzamtes nicht legal ändern dürften.
          Ich vermute deshalb eine kriminelle Handlung im Computersystem des Finanzamtes.
          Uns ist das erst aufgefallen, als es nach ca. einem Monat noch immer keine Überweisung auf unser Konto vom Finanzamt gab.
          Erst da haben wir den Bescheid für 2017 genau überprüft und diese falsche Konto-Nr. entdeckt.
          Wieso erhalte ich auf meine e-Mail vom Finanzamt keine Antwort?
          Inzwischen habe ich auch einen Einspruch in www.elster.de mit der Begründung (siehe meine e-Mail oben) gemacht.
          Gruß
          Ch. Hanisch
          Hallo Hanisch,

          kriminelle Handlung kannst du eigentlich ausschließen -> manchmal ist der Anruf der kürzeste und schnellste Weg.

          Und zum Thema Belegabruf gilt folgendes:
          https://www.elster.de/elsterweb/info...vatpersonen%29

          Du bist verpflichtet, übernommene Daten zu prüfen, bevor du die Erklärung versendest.
          Findest du unter FAQs zum Thema Belegabruf


          Tschüß
          Zuletzt geändert von holzgoe; 26.06.2018, 13:22. Grund: Ergänzung

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            #6
            AW: Falsche Konto-Nr. für Erstattung im Steuerbescheid

            Und: Es sind nicht die FA-Stammdaten, sondern bezüglich Anschrift und Bankverbindung i. d. R. Deine Daten des Vorjahres.

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              #7
              AW: Falsche Konto-Nr. für Erstattung im Steuerbescheid

              Hallo Ch. Hanisch,
              folgende Fragen:
              Wann war die letzte erfolgreiche Überweisung?
              Was steht in den Grundinformationen?
              Wie unterschiedlich ist die IBAN, die verwendet wurde, von der tatsächlichen IBAN
              (gleiches Land, gleiche Bank, ähnliche Kontonummer)`
              Gruß Xaver

              Kommentar


                #8
                AW: Falsche Konto-Nr. für Erstattung im Steuerbescheid

                Hallo,

                Bank ist lt. Angaben des TE dieselbe Sparkasse Spree-Neiße.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Falsche Konto-Nr. für Erstattung im Steuerbescheid

                  Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                  Und: Es sind nicht die FA-Stammdaten, sondern bezüglich Anschrift und Bankverbindung i. d. R. Deine Daten des Vorjahres.
                  Bis 2016 wurden die Bankdaten des Steuerkontoinhabers beim Belegabruf in den Stammdaten mitgeliefert, ab 2017 waren die zumindest bei uns (Bayern) nicht mehr enthalten.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Falsche Konto-Nr. für Erstattung im Steuerbescheid

                    Hallo,

                    in Sachsen sind ebenso keine Bankverbindungsdaten mehr ausgegeben auch 2016 schon nicht, deshalb erhärtet sich die Vermutung der Datenübernahme aus dem Vorjahr bei Hanisch bezüglich der Bankverbindung und somit auch dem eigenen Verschulden.

                    Tschüß

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Falsche Konto-Nr. für Erstattung im Steuerbescheid

                      Hallo,
                      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                      in Sachsen sind ebenso keine Bankverbindungsdaten mehr ausgegeben auch 2016 schon nicht, deshalb erhärtet sich die Vermutung der Datenübernahme aus dem Vorjahr bei Hanisch bezüglich der Bankverbindung und somit auch dem eigenen Verschulden.
                      Leider weiß ich nicht, ob in Brandenburg die Bankdaten für 2017 auch nicht mehr mit dem Belegabruf übermittelt werden.
                      Falls nicht, dann sollten die Bankdaten aus der Datenübernahme von der Steuererklärung von 2016 kommen.
                      In der Steuererklärung für 2016 ist die Konto-Nummer aber noch richtig.
                      Ich habe wissentlich daran nichts geändert.

                      Die Finanzbeamtin hat laut telefonischer Rücksprache zu dem Vorgang meine im Computersystem des Finanzamtes hinterlegten Bankdaten gelöscht.
                      Für die vierteljährliche automatisch Abbuchung durch das Finanzamt stimmt aber unsere Kontonummer noch und wird benutzt.
                      Nur die Erstattung geht auf ein anderes Konto. Wer hat da dran "gedreht"?

                      Gruß
                      Ch. Hanisch
                      Zuletzt geändert von Hanisch; 26.06.2018, 16:23.

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                        #12
                        AW: Falsche Konto-Nr. für Erstattung im Steuerbescheid

                        Zitat von Hanisch Beitrag anzeigen
                        ........
                        Für die vierteljährliche automatisch Abbuchung durch das Finanzamt stimmt aber unsere Kontonummer noch und wird benutzt.
                        Nur die Erstattung geht auf ein anderes Konto. Wer hat da dran "gedreht"?

                        ..........
                        Hallo Hanisch,

                        schau doch mal in deine übermittelte Erklärung, wenn du dort bewusst oder unbewusst Eingaben geändert hast, hat das Finanzamt für diese Erklärung die angegebene BV von dir benutzt.
                        Steht dort die BV wo die Erstattung hingegangen ist ?

                        Tschüß

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                          #13
                          AW: Falsche Konto-Nr. für Erstattung im Steuerbescheid

                          Zitat von Hanisch Beitrag anzeigen
                          Für die vierteljährliche automatisch Abbuchung durch das Finanzamt stimmt aber unsere Kontonummer noch und wird benutzt.
                          Wird in der Erklärung eine andere Kontoverbindung als beim Finanzamt gespeichert angegeben, dann wird diese nur für Erstattungen, nicht für Einzug, gespeichert.

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                            #14
                            AW: Falsche Konto-Nr. für Erstattung im Steuerbescheid

                            Hallo,
                            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                            schau doch mal in deine übermittelte Erklärung, wenn du dort bewusst oder unbewusst Eingaben geändert hast, hat das Finanzamt für diese Erklärung die angegebene BV von dir benutzt.
                            Steht dort die BV wo die Erstattung hingegangen ist ?
                            Habe ich doch schon erklärt.
                            In der übermittelten Steuererklärung steht die falsche Konto-Nummer.
                            Die Frage ist, wie kommt die dort rein?
                            Eigentlich nur via Belegabruf, denn ich habe garantiert die Konto-Nummer nicht geändert.
                            Wie sollte ich auch, da mir eine solche Konto-Nummer gar nicht bekannt ist.
                            Da will sich jemand auf Kosten des Steuerzahlers bereichern.
                            Merkwürdig, daß die Steuerbeamtin sofort die Konto-Nummer in meinen Stammdaten gelöscht hat.

                            Wie kann man das Finanzamt bewegen, den Vorgang rückgängig zu machen?

                            Gruß
                            Ch. Hanisch

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Falsche Konto-Nr. für Erstattung im Steuerbescheid

                              Die werden sich erst das Geld von dem falschen Empfänger zurückholen wollen, so etwas dauert.

                              Im Übrigen kann man problemlos selber nachprüfen, ob bei den Stammdaten eine IBAN mitgeliefert wurde. Bei ElsterFormular werden die abgerufenen Belege in der Steuererklärung gespeichert, die lassen sich auch nach der Übermittlung

                              aufrufen. Ein Klick auf Inhalt zeigt, was da bei den Stammdaten konkret drin steht. Bei kommerziellen Steuerprogrammen werden die Belege ebenfalls gespeichert. Bei Mein ELSTER ruft man einfach die Belege neu ab, auch hier lassen

                              sich die Inhalte anzeigen.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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