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Besteuerung Firmen Pkw 0,002% Regelung statt Besteuerung 0,03% des Bruttolistenpreise

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    Besteuerung Firmen Pkw 0,002% Regelung statt Besteuerung 0,03% des Bruttolistenpreise

    Ich bin mehrheitlich im Aussendienst tätig, aber nicht so viel, daß ich die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz nicht versteuern muss. Mein Arbeitgeber versteuert diese Pausschal nach den gefahrenen Kilometern mit den 0,03 % des Bruttolistenpreises. Das führt dazu, daß ich jedes Jahr zu viel Steuer für den firmen Pkw bezahle und mir diesen Betrag immer über einen Widerspruch gegen den Einkommenssteuerbescheid wiederholen muss. Das Finanzamt verringert dann immder den Bruttoarbeitslohn um die Differenzsumme und ich erhalte ein Erstattung. Sehr umständlich.

    wir haben trotz intensiver Suche in den Elster Formular keine Möglichkeit gefunden, dies gleich im Formular zu tun. D.h. den Bruttoarbeitslohn um die Summe zu kürzen mit einer erklärung, so daß gleich die verringerte Steuer berechnet wird.

    Hat hier jemand einen Tipp, ob es eine elektronsich eine Möglichkeit gibt?

    #2
    AW: Besteuerung Firmen Pkw 0,002% Regelung statt Besteuerung 0,03% des Bruttolistenpr

    Ein eigenes Feld gibt es dafür nicht.

    Du kannst den Bruttolohn unter Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung kürzen und den Vorgang bzw. die Berechnung der Kürzung in Zeile 98 des Hauptvordrucks erläutern.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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