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als Selbstständiger/ ein Raum in meiner Wohnung als Arbeitszimmer in der EÜR

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    als Selbstständiger/ ein Raum in meiner Wohnung als Arbeitszimmer in der EÜR

    Guten Abend!
    ich bin Selbstständiger und das Finanzamt möchte eine EÜR haben. Ich habe eine Wohnung und zahle Miete. Darf ich ein Zimmer in der Wohnung als Arbeitszimmer angeben? Wie rechne das ab? Kaltmiete oder Warmmiete? die Hälfte der Miete für das Zimmer? Die Frage ist, wie man die Gesamtmiete auf das Arbeitszimmer abrechnet. Gibt es eine Formel?

    Danke Sehr

    #2
    AW: als Selbstständiger/ ein Raum in meiner Wohnung als Arbeitszimmer in der EÜR

    Es handelt sich hier um ein Forum zu elektronischen Steuererklärung (Elster). Steuerberatung ist hier nicht möglich.

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      #3
      AW: als Selbstständiger/ ein Raum in meiner Wohnung als Arbeitszimmer in der EÜR

      Es gibt keine Formel für ein häusliches Arbeitszimmer. Es gibt Beschränkungen auf einen Höchstbetrag, wenn es sich nicht um den Mittelpunkt der gesamten beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

      Die Kosten selbst müssen individuell ermittelt werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: als Selbstständiger/ ein Raum in meiner Wohnung als Arbeitszimmer in der EÜR

        Das BMF hat dazu ein Schreiben veröffentlicht:

        https://www.bundesfinanzministerium....itszimmer.html

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