Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Werbungskostenpauschale im Voraus miteinberechnet?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Werbungskostenpauschale im Voraus miteinberechnet?

    Guten Tag,

    ich suche seit 2 Wochen das Netz ab, finde jedoch keine Erklärung auf meine allgemeine Fragestellung.

    Folgender Sachverhalt:

    Meine Daten:
    Single, Lohnsteuerklasse I, beschäftigt im öD, Alter 26
    Gehalt monatlich immer gleich, Ausnahme: November 90 % Jahressonderzahlung sowie Leistungsprämie im Dezember.
    Werbungskosten weit unter der 1000 €-Pauschale

    Ich habe dieses Jahr erstmalig meine Einkommensteuererklärung für die Jahre 2016 und 2017 abgeben.
    Da ich davon ausging, dass sich eine Erklärung bei mir nicht lohne (da Lohnsteuerklasse I, keine Werbungskosten), war ich durchaus überrascht, als ich gestern meine Bescheide in den Händen hielt:

    Rückerstattung 2017: ca. 170 €
    Rückerstattung 2016. ca. 160 €

    Die Nachzahlung resultiert daraus, dass das Finanzamt von meinem Brutto (35.474 €) 1000 € Pauschbetrag abzieht.
    So weit verständlich.

    Ich meine jedoch gelesen zu haben, dass die Pauschale automatisch monatlich vom Lohn bereits abgezogen wird.
    Das Finanzamt berechnet die Pauschale im Gegensatz zum Arbeitgeber von der Jahressumme.
    Die Nachzahlung kann ich mir deshalb nur erklären, dass in den Monaten November/Dezember durch die Sonderzahlungen eine verhältnismäßig zu hohe Lohnsteuer abgeführt wurde. Diese "Einkommensspitze" bekommt man quasi erstattet.

    Diese Erklärung erschien mir zunächst plausibel.

    Was mich jedoch verwirrt:

    Wenn ich beim Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums mein Bruttolohn eingebe, errechnet dieser mir 5038 €. Also exakt die Summe, die mein Arbeitgeber im im Jahre 2017 laut elektronischer Lohnsteuerbescheinigung abgeführt hat. Und dieser Rechner legt (wie das Finanzamt) doch auch die Jahressumme der Berechnung zu Grunde.

    Klar freue ich mich über die Erstattung. Jedoch hätte ich gerne eine Erklärung dafür.

    Vorab schon mal vielen Dank für eure Hilfe!
    Zuletzt geändert von Phil-10; 19.07.2018, 13:37.

    #2
    AW: Werbungskostenpauschale im Voraus miteinberechnet?

    Der Arbeitnehmerpauschbetrag ist in der Lohnsteuerklasse eingearbeitet. Was aber nicht mit eingerechnet ist, sind Sonderausgaben (Ausnahme KV, RV soweit gesetzlich versichert) und außergewöhnliche Belastungen. So ist z.B. die vom Arbeitgeber einbehaltene Kirchensteuer als Sonderausgabe bei der Einkommensteuerfestsetzung abzugsfähig, wird aber beim Steuereinbehalt selbst nicht berücksichtigt. Die vom AG einbehaltenen Lohnsteuer ändert sich also nicht egal ob du in der Kirche bist oder nicht.

    Sofern du privat KV versichert bist, kommt es für den Steuereinbehalt darauf an, ob du dem AG die voraussichtlichen KV Beiträge mitgeteilt hast oder dieser lediglich die Vorsorgepauschale berücksichtigt.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      AW: Werbungskostenpauschale im Voraus miteinberechnet?

      Zitat von Phil-10 Beitrag anzeigen
      ... war ich durchaus überrascht, als ich gestern meine Bescheide in den Händen hielt ... Die Nachzahlung resultiert daraus, dass das Finanzamt von meinem Brutto (35.474 €) 1000 € Pauschbetrag abzieht
      Da war die Überraschung sicher schon groß in dem Moment, in dem Du mit Deiner Software die Steuerberechnung durchgeführt hast

      Kommentar


        #4
        AW: Werbungskostenpauschale im Voraus miteinberechnet?

        Guten Tag,

        ich suche seit 2 Wochen das Netz ab, finde jedoch keine Erklärung auf meine allgemeine Fragestellung.

        Folgender Sachverhalt:

        Meine Daten:
        Single, Lohnsteuerklasse I, beschäftigt im öD, Alter 26
        Gehalt monatlich immer gleich, Ausnahme: November 90 % Jahressonderzahlung sowie Leistungsprämie im Dezember.
        Werbungskosten weit unter der 1000 €-Pauschale

        Ich habe dieses Jahr erstmalig meine Einkommensteuererklärung für die Jahre 2016 und 2017 abgeben.
        Da ich davon ausging, dass sich eine Erklärung bei mir nicht lohne (da Lohnsteuerklasse I, keine Werbungskosten), war ich durchaus überrascht, als ich gestern meine Bescheide in den Händen hielt:

        Rückerstattung 2017: ca. 170 €
        Rückerstattung 2016. ca. 160 €

        Die Nachzahlung resultiert daraus, dass das Finanzamt von meinem Brutto (35.474 €) 1000 € Pauschbetrag abzieht.
        So weit verständlich.

        Ich meine jedoch gelesen zu haben, dass die Pauschale automatisch monatlich vom Lohn bereits abgezogen wird.
        Das Finanzamt berechnet die Pauschale im Gegensatz zum Arbeitgeber von der Jahressumme.
        Die Nachzahlung kann ich mir deshalb nur erklären, dass in den Monaten November/Dezember durch die Sonderzahlungen eine verhältnismäßig zu hohe Lohnsteuer abgeführt wurde. Diese "Einkommensspitze" bekommt man quasi erstattet.

        Diese Erklärung erschien mir zunächst plausibel.

        Was mich jedoch verwirrt:

        Wenn ich beim Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums mein Bruttolohn eingebe, errechnet dieser mir 5038 €. Also exakt die Summe, die mein Arbeitgeber im im Jahre 2017 laut elektronischer Lohnsteuerbescheinigung abgeführt hat. Und dieser Rechner legt (wie das Finanzamt) doch auch die Jahressumme der Berechnung zu Grunde.

        Klar freue ich mich über die Erstattung. Jedoch hätte ich gerne eine Erklärung dafür.

        Vorab schon mal vielen Dank für eure Hilfe
        Hallo,

        was denn nun Erstattung oder Nachzahlung?

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          AW: Werbungskostenpauschale im Voraus miteinberechnet?

          Wenn ich beim Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums mein Bruttolohn eingebe, errechnet dieser mir 5038 €. Also exakt die Summe, die mein Arbeitgeber im im Jahre 2017 laut elektronischer Lohnsteuerbescheinigung abgeführt hat. Und dieser Rechner legt (wie das Finanzamt) doch auch die Jahressumme der Berechnung zu Grunde.
          Der Lohnsteuerrechner des BMF berechnet die Lohnsteuer, wie das dein Arbeitgeber auch gemacht hat. Dass die Ergebnisse identisch sind, ist klar!

          Das Finanzamt berechnet die Einkommensteuer und da können z. B. auch noch Sonderausgaben einfließen, die beim Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigt werden. Siehe den Beitrag von @Beamtenschweiß!

          An dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000,00 € liegt es jedenfalls nicht, wenn du eine Erstattung bekommen hast, denn diese 1.000,00 € werden bei der Lohnsteuer und der Einkommensteuer gleichermaßen berücksichtigt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          Lädt...
          X