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Verlustvortrag - Zeitpunkt entscheidend? Verlustnachtrag?

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    Verlustvortrag - Zeitpunkt entscheidend? Verlustnachtrag?

    Hallo,

    kurz zur Situation: Ich bin 25 Jahre, mache derzeit eine Weiterbildung zum Techniker in Vollzeit (2Jahre). Ich habe im Jahr 2017 bis 31.08 gearbeitet und dann die Weiterbildung begonnen. 2019 werde ich ca. zum 31.07 mit der Weiterbildung fertig sein und voraussichtlich ab 01.08 wieder Arbeiten. Ich arbeite während der Weiterbildung auf Minijob Basis und bekomme noch Schülerbafög (100% Zuschuss sprich nichts zurück bezahlen).


    Jetzt stellt sich mir die Frage, da ich ja höchst Wahrscheinlich lediglich 2018 Verluste machen (ich arbeite die anderen Jahre ja immer ein paar Monate) werde, wie gehe ich vor? Mir ist klar das ich dies in der Steuererklärung angeben kann allerdings stellt sich mir die Frage ob es nicht sinnvoller ist mit der Steuererklärung für 2017 zu warten (denn dort hab ich ja noch das meiste Einkommen generiert) und dann erst die Steuererklärung für 2018 machen soll -> Verluste entstehen. Diese dann bei der Steuererklärung für 2017 mit angeben.

    2019 werde ich im bestenfalls 5 Monate arbeiten, deswegen der Gedanke die Verluste mit 2017 zu verrechnen.

    Da ich im Internet leider gar nichts dazu finde, denke ich es spielt keine Rolle wann man dies tut. Ich hoffe dennoch auf eine Antwort um es nachvollziehen zu können.

    Gruß
    Tobias

    #2
    AW: Verlustvortrag - Zeitpunkt entscheidend? Verlustnachtrag?

    Zitat von Tiomalo Beitrag anzeigen
    Hallo,

    kurz zur Situation: Ich bin 25 Jahre, mache derzeit eine Weiterbildung zum Techniker in Vollzeit (2Jahre). Ich habe im Jahr 2017 bis 31.08 gearbeitet und dann die Weiterbildung begonnen. 2019 werde ich ca. zum 31.07 mit der Weiterbildung fertig sein und voraussichtlich ab 01.08 wieder Arbeiten. Ich arbeite während der Weiterbildung auf Minijob Basis und bekomme noch Schülerbafög (100% Zuschuss sprich nichts zurück bezahlen).


    Jetzt stellt sich mir die Frage, da ich ja höchst Wahrscheinlich lediglich 2018 Verluste machen (ich arbeite die anderen Jahre ja immer ein paar Monate) werde, wie gehe ich vor? Mir ist klar das ich dies in der Steuererklärung angeben kann allerdings stellt sich mir die Frage ob es nicht sinnvoller ist mit der Steuererklärung für 2017 zu warten (denn dort hab ich ja noch das meiste Einkommen generiert) und dann erst die Steuererklärung für 2018 machen soll -> Verluste entstehen. Diese dann bei der Steuererklärung für 2017 mit angeben.

    2019 werde ich im bestenfalls 5 Monate arbeiten, deswegen der Gedanke die Verluste mit 2017 zu verrechnen.

    Da ich im Internet leider gar nichts dazu finde, denke ich es spielt keine Rolle wann man dies tut. Ich hoffe dennoch auf eine Antwort um es nachvollziehen zu können.

    Gruß
    Tobias
    Hallo,

    du machst die 17-Erklärung.
    Dann die 18-er
    Da hast du die Möglichkeit Verlustrücktrag nach 2017 anzugeben

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Verlustvortrag - Zeitpunkt entscheidend? Verlustnachtrag?

      Vielen dank für die schnelle Antwort

      Nur zum Verständnis, könnte ja sein ich verdiene 2019 mehr als 2017 (eher unwahrscheinlich).

      Man sollte die Verluste auf das Jahr übertragen an dem man am meisten Einkommen hatte richtig? Bedeutet wenn ich voraussichtlich für 2019 einen guten Arbeitergeber finde und ein Spitzengehalt (rein fiktiv) sollte ich 2018 keinen Verlustrücktrag nach 2017 machen sondern einfach dann 2019 mit angeben?

      Mir geht es es eher ums Verständnis. Vielen Dank

      Kommentar


        #4
        AW: Verlustvortrag - Zeitpunkt entscheidend? Verlustnachtrag?

        Zitat von Tiomalo Beitrag anzeigen
        Vielen dank für die schnelle Antwort

        Nur zum Verständnis, könnte ja sein ich verdiene 2019 mehr als 2017 (eher unwahrscheinlich).

        Man sollte die Verluste auf das Jahr übertragen an dem man am meisten Einkommen hatte richtig? Bedeutet wenn ich voraussichtlich für 2019 einen guten Arbeitergeber finde und ein Spitzengehalt (rein fiktiv) sollte ich 2018 keinen Verlustrücktrag nach 2017 machen sondern einfach dann 2019 mit angeben?

        Mir geht es es eher ums Verständnis. Vielen Dank
        Hallo,

        das kannst du machen wie ein Dachdecker oben oder unten, vor oder zurück.
        Du kannst den Rücktrag auch begrenzen

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Verlustvortrag - Zeitpunkt entscheidend? Verlustnachtrag?

          Alles klar, aber was macht am meisten Sinn in meinem genannten Beispiel?

          Oder darf man darüber keine Auskunft geben?

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            #6
            AW: Verlustvortrag - Zeitpunkt entscheidend? Verlustnachtrag?

            Zitat von Tiomalo Beitrag anzeigen
            Alles klar, aber was macht am meisten Sinn in meinem genannten Beispiel?

            Oder darf man darüber keine Auskunft geben?
            Hallo,

            was denkst du?
            Am meisten Sinn macht es, wo du am meisten Steuer sparst.
            Meinst du nicht auch?

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Verlustvortrag - Zeitpunkt entscheidend? Verlustnachtrag?

              Vielen Dank hast mir sehr geholfen.

              Wünsche dir noch einen schönen Tag

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                #8
                AW: Verlustvortrag - Zeitpunkt entscheidend? Verlustnachtrag?

                Hallo Tiomalo,

                was du in 2017 verdient hast in den acht Monaten weißt du ja, wie groß die Chance ist, dass du in den fünf Monaten in 2019 mehr verdienst als in 2017 musst du einschätzen.

                Wie gesagt -> FIGUL hat ja geschrieben du kannst den Rücktrag auch begrenzen.

                Die Frage bleibt doch, ob es überhaupt einen Verlust gibt, du bekommst doch 100 Prozent Zuschuss, das müsstest du ja von deine Kosten abziehen.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Verlustvortrag - Zeitpunkt entscheidend? Verlustnachtrag?

                  Zitat von Tiomalo Beitrag anzeigen
                  einfach dann 2019 mit angeben?
                  Eins geht allerdings nicht: dass Du nämlich Kosten die 2018 entstanden sind in der Erklärung für 2019 angibst.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Verlustvortrag - Zeitpunkt entscheidend? Verlustnachtrag?

                    Ich dachte dies wäre möglich wie mir oben mitgeteilt wurde?

                    D.h für mich Steuererklärung 2017 machen dann die für 2018 irgendwann (wir nehmen an Verluste entstehen) dort geb ich dann an mit 2017 verrechnen richtig? Andere Möglichkeiten gibt es nicht?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Verlustvortrag - Zeitpunkt entscheidend? Verlustnachtrag?

                      Zitat von Tiomalo Beitrag anzeigen
                      Ich dachte dies wäre möglich wie mir oben mitgeteilt wurde?

                      D.h für mich Steuererklärung 2017 machen dann die für 2018 irgendwann (wir nehmen an Verluste entstehen) dort geb ich dann an mit 2017 verrechnen richtig? Andere Möglichkeiten gibt es nicht?
                      Hallo,

                      ich habe den Eindruck, du liest gar nicht, was man dir antworte
                      Deshalb ganz laaangsam zum Mitschreiben:

                      Erklärung für 2018 folgt:
                      E n t w e d e r V e r l u s t r ü c k t r a g n a c h -2017- oder V e r l u s t v o r t r a g a u f -2019-

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        AW: Verlustvortrag - Zeitpunkt entscheidend? Verlustnachtrag?

                        Die Aussagen von dir sind schon angekommen mich hat der andere Kommentar nur verwirrt. Trotzdem vielen Dank nochmal!

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                          #13
                          AW: Verlustvortrag - Zeitpunkt entscheidend? Verlustnachtrag?

                          Du erklärst keinen Verlust aus anderen Jahren in irgendeiner Steuererklärung. Wenn Du für 2018 eine Steuererklärung machst dann kann ein sich daraus evtl. ergebender Verlust durch das Finanzamt zurück- oder vorgetragen werden.

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