Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Unmittelbare Begünstigung als Beamter

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Unmittelbare Begünstigung als Beamter

    Hallo,

    ich bin neu hier und habe nichts über mein Problem in der Suchfunktion gefunden.
    Meine Frage ist folgende:

    Ich bin Beamtin und habe Ende letzten Jahres eine Riesterrente abgeschlossen, ab Dezember. Ich habe also einen Monat (100€) eingezahlt.
    Bei Elster Online bin ich nun schon seit zwei Tagen am überlegen und recherchieren.
    Ich habe mch als unmittelbar begünstigt eingegeben. Ist das richtig? Nun sind eine Reihe von Fragen aufgeploppt, die ich aber eigentlich alle mit dem Wert 0 eingeben würde. Zum Beispiel: Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2016?/ Tatsächliches Entgelt 2016? -Ich bin ja nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.

    Ich hoffe jemand weiß was ich meine und kann meine Frage(n) beantworten.

    Gruß,
    Lena

    #2
    AW: Unmittelbare Begünstigung als Beamter

    nimm einfach den Arbeitslohn/das Gehalt des Vorjahres, also 2016.

    Kommentar


      #3
      AW: Unmittelbare Begünstigung als Beamter

      Hallo Annalena,

      in den Zeilen 10 bis 18 ist eigentlich nur eine Zeile auszufüllen, ich denke Zeile 11 sollte auch auf dich passen inländische Besoldung bzw. Amtsbezüge oder wie Kloebi schrieb Zeile 13.

      Tschüß

      P.S. Ich verschieb dich mal in ein anderes Unterforum, denn Arbeitgeber der Probleme mit der Lohnsteuerbescheinigung seiner Arbeitnehmer bist du ja nicht.

      Kommentar


        #4
        AW: Unmittelbare Begünstigung als Beamter

        Null solltest du in die für dich nicht zutreffenden Zeilen nicht eintragen, sonst will das Programm am Schluss noch die Mitgliedsnummer der Landwirtschaftlichen Alterskasse haben.

        Du trägst in Zeile 11 deine Bruttobezüge für das Jahr 2016 ein, das reicht vollkommen aus.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Unmittelbare Begünstigung als Beamter

          Für dich dürfte noch wichtig sein, dass du deinem Arbeitgeber eine Zustimmungserklärung geben musst, damit die Daten an die Zentrale Zulagenstelle gemeldet werden können. Ohne die Zustimmung liegt auch keine Begünstigung für die Riester Rente vor.

          Kommentar


            #6
            AW: Unmittelbare Begünstigung als Beamter

            Danke für die Antworten!

            Kommentar

            Lädt...
            X