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Steuerberater absetzen/ VL vom Arbeitgeber

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    Steuerberater absetzen/ VL vom Arbeitgeber

    Liebe Freunde der gepflegten Steuererklärung,

    ich bitte vorab um Nachsicht - zum ersten Mal widme ich mich allein meiner Steuererklärung (für 2017, zuvor 2012-2016 mit Steuerberater) und bislang gleicht das alles eher einem Blindflug auf heißen Kohlen. Ich habe diverse Beiträge durchgelesen, sowie anderweitig Recherche betrieben, doch beschleicht mich so langsam das Gefühl, dass mein Wissen mit jedem weiteren Artikel eher schrumpft, als wächst.

    Ich habe mir tax2018 gekauft und nutze gerade parallel Elster (mit meiner letzten Steuererklärung 2016 vom Steuerberater als Vorlage). Mit beiden lande ich derzeit bei einer nicht vielversprechenden Nachzahlung von ca. 4€.

    Zu meinen Fragen:
    - Steuerberater richtig absetzen. Im Jahre 2017 habe ich meinen Steuerberater mit der Erstellung für gleich 3 Steuererklärungen beauftragt (2014/2015/2016). Die Rechnung für alle 3 erhielt ich also 2017.
    1.) Kann ich alle drei Steuererklärungen abrechnen oder ist das immer nur für die Erklärung aus dem vorangegangenen Jahr möglich?
    2.) Was davon kann ich absetzen? Der Steuerberater hat die Kosten für alle 3 Jahre in je zwei Bereiche unterteilt: "Einkommenssteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte (Steuerpflichtiger)" und "Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit (Steuerpflichtiger)"
    3.) Kann sich zufällig jemand erklären, warum dort "Steuerpflichtiger" steht? Wie sich leider erst im Nachhinein herausgestellt hat, war ich im Jahre 2014 und 2015 steuerpflichtig, weil ich einen gewissen Teil vom jeweiligen Jahr Arbeitslosengeld (keine private!) bezogen habe. Das war 2016 aber nicht der Fall und meines Wissens nach war ich nicht steuerpflichtig und bin eigentlich der Meinung, es auch für 2017 nicht zu sein.

    - Eine letzte Frage, die allerdings erst bei der nächsten Steuererklärung relevant für mich wird: Ab Mitte diesen Jahres werde ich Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber in Höhe von 40€ monatlich beziehen. Bin ich damit zur Steuererklärung verpflichtet? Ich habe vor, für diesen VL-Sparplan einen Freistellungsauftrag bei der Bank einzureichen.

    Für einen Rat, oder gerne auch Verweis auf nützliche Artikel, etc. wäre ich sehr dankbar. Leider verstehe ich die Erklärungen im "Handbuch" von tax2018 nicht. :/

    Herzlichen Dank Vorab und einen schönen Abend,
    LiLa

    PS.: Gibt es eine Adresse an die man sich wenden kann, wenn man solche Fragen hat? Ich bin leider nicht fündig geworden. Ich weiß, es gibt Lohnsteuerhilfevereine, aber in meiner Erwartung einer Rückzahlung für 2017 würde ich ungern für einen dreistelligen Betrag direkt Mitglied werden müssen, sondern würde im zweifel auch telefonische Unterstützung (10-15 Minuten) bevorzugen, für die man dann eine Art Obulus in Höhe einer niedrigen, zweistelligen Summe zahlt.

    #2
    AW: Steuerberater absetzen/ VL vom Arbeitgeber

    Zitat von LiLa06 Beitrag anzeigen
    Liebe Freunde der gepflegten Steuererklärung,

    ich bitte vorab um Nachsicht - zum ersten Mal widme ich mich allein meiner Steuererklärung (für 2017, zuvor 2012-2016 mit Steuerberater) und bislang gleicht das alles eher einem Blindflug auf heißen Kohlen. Ich habe diverse Beiträge durchgelesen, sowie anderweitig Recherche betrieben, doch beschleicht mich so langsam das Gefühl, dass mein Wissen mit jedem weiteren Artikel eher schrumpft, als wächst.

    Ich habe mir tax2018 gekauft und nutze gerade parallel Elster (mit meiner letzten Steuererklärung 2016 vom Steuerberater als Vorlage). Mit beiden lande ich derzeit bei einer nicht vielversprechenden Nachzahlung von ca. 4€.

    Zu meinen Fragen:
    - Steuerberater richtig absetzen. Im Jahre 2017 habe ich meinen Steuerberater mit der Erstellung für gleich 3 Steuererklärungen beauftragt (2014/2015/2016). Die Rechnung für alle 3 erhielt ich also 2017.
    1.) Kann ich alle drei Steuererklärungen abrechnen oder ist das immer nur für die Erklärung aus dem vorangegangenen Jahr möglich?
    2.) Was davon kann ich absetzen? Der Steuerberater hat die Kosten für alle 3 Jahre in je zwei Bereiche unterteilt: "Einkommenssteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte (Steuerpflichtiger)" und "Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit (Steuerpflichtiger)"
    3.) Kann sich zufällig jemand erklären, warum dort "Steuerpflichtiger" steht? Wie sich leider erst im Nachhinein herausgestellt hat, war ich im Jahre 2014 und 2015 steuerpflichtig, weil ich einen gewissen Teil vom jeweiligen Jahr Arbeitslosengeld (keine private!) bezogen habe. Das war 2016 aber nicht der Fall und meines Wissens nach war ich nicht steuerpflichtig und bin eigentlich der Meinung, es auch für 2017 nicht zu sein.

    - Eine letzte Frage, die allerdings erst bei der nächsten Steuererklärung relevant für mich wird: Ab Mitte diesen Jahres werde ich Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber in Höhe von 40€ monatlich beziehen. Bin ich damit zur Steuererklärung verpflichtet? Ich habe vor, für diesen VL-Sparplan einen Freistellungsauftrag bei der Bank einzureichen.

    Für einen Rat, oder gerne auch Verweis auf nützliche Artikel, etc. wäre ich sehr dankbar. Leider verstehe ich die Erklärungen im "Handbuch" von tax2018 nicht. :/

    Herzlichen Dank Vorab und einen schönen Abend,
    LiLa

    PS.: Gibt es eine Adresse an die man sich wenden kann, wenn man solche Fragen hat? Ich bin leider nicht fündig geworden. Ich weiß, es gibt Lohnsteuerhilfevereine, aber in meiner Erwartung einer Rückzahlung für 2017 würde ich ungern für einen dreistelligen Betrag direkt Mitglied werden müssen, sondern würde im zweifel auch telefonische Unterstützung (10-15 Minuten) bevorzugen, für die man dann eine Art Obulus in Höhe einer niedrigen, zweistelligen Summe zahlt.

    Hallo,

    Du brringst da viel durcheinander.
    Steuerpflichtig bist du immer, wenn du Einkommen erzielst.
    du verwechselst hier Pflicht- und Antragsveranlagung.
    Die Kosten für den Steuerberater kannst du für das Jahr absetzen, in dem sie entstanden sind.
    Hinweise welche Kosten der Steuerberatung du absetzen kannst findest du 100-fach im Internet.
    Hoffentlich hat es dein Steuerberater schön aufgedröselt.
    Gibst du keine Erklärung für VL ab bekommst du KEINE staatliche Förderung.
    Freistellungsauftrag dafür ist für die Anlage KAP relevant

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Steuerberater absetzen/ VL vom Arbeitgeber

      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Hallo,

      Du brringst da viel durcheinander.
      Steuerpflichtig bist du immer, wenn du Einkommen erzielst.
      du verwechselst hier Pflicht- und Antragsveranlagung.
      Die Kosten für den Steuerberater kannst du für das Jahr absetzen, in dem sie entstanden sind.
      Hinweise welche Kosten der Steuerberatung du absetzen kannst findest du 100-fach im Internet.
      Hoffentlich hat es dein Steuerberater schön aufgedröselt.
      Gibst du keine Erklärung für VL ab bekommst du KEINE staatliche Förderung.
      Freistellungsauftrag dafür ist für die Anlage KAP relevant

      Gruß FIGUL

      Guten Abend Figul,

      danke für Deine schnelle Antwort!
      Stimmt, das war eine höchst ungeschickte Formulierung. Dein Einwand ist voll und ganz verstanden, die Frage zielte natürlich darauf ab, ob ich verfplichtet bin, eine Steuererklärung abzugeben, pardon!

      Leider hat mein Steuerberater das nicht weiter aufgedröselt, weshalb ich auch an sämtlichen Hinweisen online scheitere. Ich hatte gehofft, dass hier jemand mit den beiden Formulierungen die mein ehemaliger Steuerberater gewählt hat (siehe Originalbeitrag oben) etwas anfangen kann. Das scheint aber leider nicht der Fall zu sein...

      VL: Ich falle nicht unter die Bedingungen für eine staatliche Förderung, weshalb es - wenn das der einzige Punkt ist, weshalb man hierfür eine Steuererklärung machen sollte - dann irrelevant für mich wäre.

      Und da Du es angesprochen hast: Weißt Du zufällig, ob mich die Beantragung eines Freistellungsauftrags zu einer Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?

      Herzlichen Dank

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        #4
        AW: Steuerberater absetzen/ VL vom Arbeitgeber

        Hallo,

        d.h. bezügl. VL du überschreitest die EK-Grenze?
        Dann ist es natürlich nicht erforderlich

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Steuerberater absetzen/ VL vom Arbeitgeber

          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Steuerpflichtig bist du immer, wenn du Einkommen erzielst.
          Hm, da sagt § 1 EStG was anderes:

          Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

          https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html

          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Die Kosten für den Steuerberater kannst du für das Jahr absetzen, in dem sie entstanden sind.
          Üblicherweise kann man Kosten für den Steuerberater in dem Jahr absetzen, in dem man bezahlt hat. Das sagt § 11 EStG:

          https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html

          Und dann auch nur den Teil, der unmittelbar Einkünfte betrifft.
          Zuletzt geändert von Petz1900; 13.08.2018, 20:10.

          Kommentar


            #6
            AW: Steuerberater absetzen/ VL vom Arbeitgeber

            Zitat von Petz1900 Beitrag anzeigen
            Hm, da sagt § 1 EStG was anderes:

            Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

            https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html


            Üblicherweise kann man Kosten für den Steuerberater in dem Jahr absetzen, in dem man bezahlt hat. Das sagt § 11 EStG:

            https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html

            Und dann auch nur den Teil, der unmittelbar Einkünfte betrifft.
            Hallo,

            du bist ja ein ganz Schlauer

            und du meinst die TE/in hat meine Antwort nicht verstanden und reitet so wie du auf den Paragraphen?

            Gruß FIGUL
            Zuletzt geändert von FIGUL; 13.08.2018, 20:26.
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Steuerberater absetzen/ VL vom Arbeitgeber

              Wann du als Arbeitnehmer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist, steht in § 46 EStG, dort kannst du ja mal nachlesen.

              Die Erteilung eines Freistellungsauftrages für Kapitalerträge führt bisher nicht zur Steuererklärungspflicht.

              Meines Erachtens hat dein Steuerberater seine Kosten ausreichend aufgeteilt, die reine Steuerberatung ist nicht absetzbar, die Kosten der Einkunftsermittlung sind es schon. Tax geht vermutlich auch durch.

              Kannst du überall selbst nachlesen: https://www.finanztip.de/steuerberatungskosten/

              Und Steuerpflichtiger hat er auf der Rechnung vermerkt, weil er sicher auch Ehegatten als Mandanten hat, bei denen für jeden Einkünfte zu ermitteln sind.

              Sinn macht eine Steuererklärung für dich in jedem Fall dann, wenn deine gesamten Werbungskosten 1.000,00 € im Jahr übersteigen, was bei AN zumeist nur bei ausreichend hoher Entfernungspauschale der Fall ist.

              Mein Tipp: Wenn du die 1.000,00 € nicht erreichst, dann spar dir künftig die Ausgaben für eine Steuersoftware!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Steuerberater absetzen/ VL vom Arbeitgeber

                Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                du bist ja ein ganz Schlauer
                Danke. Kann ich aber auch nichts für. Ist mir so mitgegeben worden.

                Diese Aussage
                Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                Steuerpflichtig bist du immer, wenn du Einkommen erzielst
                ist so falsch, falscher geht's schon nicht mehr.
                Zuletzt geändert von Petz1900; 13.08.2018, 21:50.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Steuerberater absetzen/ VL vom Arbeitgeber

                  Zitat von Petz1900 Beitrag anzeigen
                  Danke. Kann ich aber auch nichts für. Ist mir so mitgegeben worden.
                  Also nicht deine eigene Leistung! Da kann man dann auch nichts machen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Steuerberater absetzen/ VL vom Arbeitgeber

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Also nicht deine eigene Leistung! Da kann man dann auch nichts machen.
                    Stimmt, Aber auch dafür kann ich nichts.

                    Aber das gleiche Problem haben Sie ja auch.

                    Ich zitiere einen anderen
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    sollte er sich hier im Forum um eine präzise Wortwahl bemühen.
                    Daher sah ich mich gezwungen, die Aussage "steuerpflichtig ist man, wenn man Einkommen erzielt hat" zu korrigieren.

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                      #11
                      AW: Steuerberater absetzen/ VL vom Arbeitgeber

                      Hallo,

                      Zitat: Daher sah ich mich gezwungen, die Aussage "steuerpflichtig ist man, wenn man Einkommen erzielt hat" zu korrigieren.

                      Auweh, jetzt gehts mit Zwang Wer zwingt dich deine aufgeproften Weisheiten los zuwerden? Komplexe?

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        AW: Steuerberater absetzen/ VL vom Arbeitgeber

                        Zitat von Petz1900 Beitrag anzeigen
                        Danke. Kann ich aber auch nichts für. Ist mir so mitgegeben worden.

                        Diese Aussage

                        ist so falsch, falscher geht's schon nicht mehr.
                        Wirklich falsch?
                        Es gibt ein Welteinkommen, Ausnahmen regeln DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) Ich würde an Deiner Stelle den Ball ziemlich flach halten!

                        Oder geht es Dir um Einnahmen nur aus Timbuktu ?
                        Wir sind hier in D unterwegs
                        Zuletzt geändert von stiller; 13.08.2018, 22:22.
                        Gruss (S)stiller
                        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                          #13
                          AW: Steuerberater absetzen/ VL vom Arbeitgeber

                          Holla die Waldfee... ich mag noch Windeln tragen in Sachen Steuer-, Rechts- und Versicherungssprache, aber eines kann ich jedem von den Beteiligten hier mit auf den Weg geben:

                          Schenkt Dingen Aufmerksameit, die es wert sind. Diese Diskussion hier gehört nicht dazu. Punkt.

                          Also - wenn es allen recht ist, möchte ich meinen Anfrage hier gern noch sauber abschließen (da ich meinen Text aus unerfindlichen Gründen nicht in einem Rutsch posten kann hier eben in kleinen Appetithäppchen):

                          - - - Aktualisiert - - -

                          @Petz1900: Danke für Deine Antwort - aber ja, ich hatte Figul auch schon richtig verstanden.

                          @Figul: Auch Dir vielen Dank für Deine weiteren Antworten!

                          - - - Aktualisiert - - -

                          @Charlie24: Danke für die Zeit, die Du Dir genommen hast - das weiß ich sehr zu schätzen! Ganz bewusst habe ich in meinem Eingangspost um Nachsicht gebeten, weil das Thema Steuererklärung ein ganz neues für mich ist. Zugegebenermaßen finde ich die gesamte Steuersprache extrem verwirrend, was aber wohl einzig und allein an mir und meiner mangelnden Erfahrung liegt.
                          Ein Beispiel: Petz1900 schrieb in seinem Beitrag (Und dann auch nur den Teil, der unmittelbar Einkünfte betrifft). Für den geneigten Steuerkundigen mag das absolut aussagekräftig sein, für mich entstanden hier aber viele Fragezeichen (die ich inzwischen gelöst habe, aber ja - ich brauchte ein Weilchen dazu). Die Forumlierungen nachdem mein alter Steuerberater die Rechnung aufgedröselt hat, beziehen sich in dem abzusetzenden Part auf (Überschuss der Einnahmen über die Werbekosten bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit). Es sind Werbekosten - also Kosten. Inwiefern stehen sie im Zusammenhang mit überschüssigen Einnahmen. Und was hat das mit Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit zu tun? Das ist doch mein Bruttoverdienst, daneben habe ich keine Einnahmen.
                          Das ist nun sehr plakativ geschrieben, um einmal zu verdeutlichen WIE WEIT vorne ich gerade ansetzen muss. Im Internet gibt es äußerst viele Quellen mit doch in teilen sehr unterschiedlichen Texten zu den einzelnen Sachverhalten. Das bringt mich leider noch ziemlich schnell aus der Fassung und da ich ein Angsthase bin, wenn es um das Thema Steuererklärung geht (ich könnte irgendwo versehentlich etwas falsches eintragen und schwups, wird mir dann Steuerhinterziehung vorgeworfen? Wahrscheinlich ist dem nicht so, aber eindeutig nachlesen konnte ich es bislang noch nicht ) Auch zum Thema (wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet) habe ich unterschiedliche Formulierungen gelesen, die im Endeffekt wahrscheinlich alle das gleiche aussagen, aber so jemanden wie mich wieder ans zweifeln bringen. Und wenn ich keine abgebe, obwohl ich gemusst hätte, hätte ich vor dem Finanzamt wahrscheinlich keine großen Erfolgschancen, wenn ich mich auf Webseiten wie (Finanztip) berufe. Den von Dir verlinkten Artikel kannte ich schon, jedoch wird mir erst jetzt so ganz langsam bewusst, was sie hier mit beruflich veranlasst und privat meinen. Und selbst wenn man das weiß - könnte manches meines Erachtens nach immer noch Auslegungssache sein (ob man dieses oder jenes in der Erklärung als beruflich ansetzen darf, oder nicht) Und insbesondere habe ich in den letzten Tagen auch wieder einmal nur staunen können, wie eklatant wichtig die richtigen Suchbegriffe bei der Eigenrecherche sind. Wie so oft - je besser man sich mit dem Thema auskennt, desto gezielter sind auch die Suchbegriffe.

                          Die gute Nachricht ist aber - ich mache Fortschritte, auch durch alle Antworten heute Abend!

                          Und zu guter Letzt: Dein Tipp bezüglich Höhe der Werbekosten scheint mir ein sehr guter zu sein, bzw. ist das auch meine Erkenntis aus meinem Selbstversuch. Denn das ist in der Tat der einzig nennenswerte Unterschied zu meinen sonstigen Steuerjahren, wo ich stets einen dreistelligen Betrag zurück erhalten habe. Dies mal liegen meine Werbekosten zum ersten Mal unter 1000€.


                          Ich wünsche Euch allen einen schönen Abend, immerhin habt Ihr heute einem Menschen dabei geholfen, ein kleines bisschen schlauer zu werden!
                          LiLa

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                            #14
                            AW: Steuerberater absetzen/ VL vom Arbeitgeber

                            Zitat von LiLa06 Beitrag anzeigen
                            ....... Auch zum Thema (wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet) habe ich unterschiedliche Formulierungen gelesen, die im Endeffekt wahrscheinlich alle das gleiche aussagen, aber so jemanden wie mich wieder ans zweifeln bringen. Und wenn ich keine abgebe, obwohl ich gemusst hätte, hätte ich vor dem Finanzamt wahrscheinlich keine großen Erfolgschancen, wenn ich mich auf Webseiten wie (Finanztip) berufe.
                            ....
                            Hallo LiLa06,

                            das Finanzamt fordert Steuerpflichtige auch durch sogenannten Erinnerungsläufe schriftlich auf ihre Steuererklärung abzugeben, wenn es der Meinung ist, aufgrund der vorangegangenen Jahre .oder anderer Konstellationen du musst eine Steuererklärung einreichen.
                            Da musst du also keine Angst haben, dass du gleich "bestraft" wirst.

                            Tschüß

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Steuerberater absetzen/ VL vom Arbeitgeber

                              Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                              Wirklich falsch?
                              Ja, komplett sogar.

                              Ball flachhalten entspricht nicht meinem Niveau.

                              Ich erinnere an das Zitat vom Charly, dass man sich um präzise Wortwahl bemühen sollte.

                              Das fällt Ihnen offensichtlich schwer, da auch Sie meinen mich persönlich angreifen zu müssen anstatt in der Sache weiterzuhelfen.

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