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Verlustvortrag bilden Frage!!

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    Verlustvortrag bilden Frage!!

    Hallo zusammen,

    Und zwar hätte ich folgende Frage . 2014 war ich in meiner Ausbildung vom 1.8 an . Habe 4500 € verdient . Ich hätte einen weiten Weg zur Schule so mit habe ich auch Werbungskosten in Höhe von ca. 2500 € . Kann ich mir diese wiederholen , wenn ich einen Verlustvortrag bilde? Ich habe in dem Jahr keine Lohnsteuer bezahlt. Ich könnte die Ausgaben ja in die nächsten Jahre schieben oder sehe ich das Falsch ?

    #2
    AW: Verlustvortrag bilden Frage!!

    Die Frage hat zwar nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun, aber die Antwort ist einfach:

    Werbungskosten kann man nicht in ein anderes Jahr verschieben, es gilt das Abflussprinzip nach § 11 EStG.

    Bei einem Bruttolohn von 4.500 € und Werbungskosten von 2.500 € bleibt ein positiver Gesamtbetrag der Einkünfte von 2.000 €.

    Ein Verlust ist also nicht entstanden, deshalb gibt es auch keinen Verlustvortrag!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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