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Vorsteuer in USt "vs." EÜR Betriebsausgabe

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    Vorsteuer in USt "vs." EÜR Betriebsausgabe

    Hallo,

    ich bin Freiberuflicher Grafiker ohne Kleinunternehmerklausel und habe meine EÜR abgegeben, bin aber gerade an der Umsatzsteuererklärung dran. Welche Betriebsausgaben kann und sollte ich als Vorsteuer gelten machen kann und welche nicht? Vielleicht kann mich jemand in die richtige Richtung lenken, ich bin etwas ratlos, ob ich einfach alle Betriebsausgaben hier geltend machen soll oder nur bestimmte.

    Ich habe in der EÜR Betriebsausgaben angegeben zu folgenden Punkten:

    Absetzung für Abnutzung (AfA)
    - 30 AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter
    - 31 Sonderabschreibungen
    - 33 Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter
    - 34 Auflösung Sammelposten

    Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben
    - 40 Aufwendungen für Telekommunikation
    - 41 Übernachtungs- und Reisenebenkosten bei Geschäftsreisen
    - 42 Fortbildungskosten
    - 45 Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen
    - 46 Werbekosten
    - 50 An das Finanzamt gezahlte und gegebenenfalls verrechnete
    Umsatzsteuer
    - 52 Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

    Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben und Gewerbesteuer
    - 55 Verpflegungsmehraufwendungen
    - 56 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
    (einschließlich AfA und Schuldzinsen)

    Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten
    - 62 Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende
    Fahrzeuge (Nutzungseinlage)

    Vielen Dank schonmal im Vorraus!

    #2
    AW: Vorsteuer in USt "vs." EÜR Betriebsausgabe

    Die Umsatzsteuer die Dir als Unternehmer in Rechnung gestellt wurde kannst Du als Vorsteuer abziehen.

    Kommentar


      #3
      AW: Vorsteuer in USt "vs." EÜR Betriebsausgabe

      Die in den Eingangsrechnungen enthaltenen Vorsteuerbeträge auf die Betriebsausgaben gehören im Zeitpunkt ihrer Bezahlung zu den Betriebsausgaben und sind deshalb in Zeile 49 der EÜR zu erklären.

      Das hast du scheinbar nicht gemacht!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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