Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Elternzeit und Pendlerpauschale

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Elternzeit und Pendlerpauschale

    Hallo,

    ich hatte 2017 einen Monat Elternzeit.

    Ich hätte jetzt in der Steuererklärung einfach 20 Arbeitstage abgezogen, also anstatt 220 Arbeitstage (30 tage Urlaub sind hier schon abgezogen) hätte ich einfach 200 Arbeitstage eingetragen.

    Geht das so in Ordnung oder muss ich das sogar total umständlich mit zwei getrennten Angaben aufsplitten? Also von 1.1. - 30.6. und dann ein zweiter Eintrag 1.8. - 31.12. ?

    Vielen Dank

    #2
    AW: Elternzeit und Pendlerpauschale

    Wichtig ist, dass die Angabe zu aufgesucht an 200 Tagen korrekt ist. Du könntest auch die Angabe zu den Urlaubs-/Krankheitstagen einfach auf 50 erhöhen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Elternzeit und Pendlerpauschale

      Eine Zeile mit Angabe der TATSÄCHLICHEN Tage.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Elternzeit und Pendlerpauschale

        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        Eine Zeile mit Angabe der TATSÄCHLICHEN Tage.
        ??

        Es gibt die eine Zeile mit "aufgesucht an xx Tagen". Dort steht nun 200 drin. Und bei den Urlaubstagen 30.

        Wenn ich jetzt die Urlaubstage auf 50 erhöhe..nicht das der Finanzbeamte dann meint nochmal 20 Tage abziehen zu müssen wenn er über die Angabe beim Elterngeld stolpert.

        Elternzeit ist ja weder Urlaub noch Krank...

        Kommentar


          #5
          AW: Elternzeit und Pendlerpauschale

          Zitat von Errazzor Beitrag anzeigen
          ??

          Es gibt die eine Zeile mit "aufgesucht an xx Tagen". Dort steht nun 200 drin. Und bei den Urlaubstagen 30.

          Wenn ich jetzt die Urlaubstage auf 50 erhöhe..nicht das der Finanzbeamte dann meint nochmal 20 Tage abziehen zu müssen wenn er über die Angabe beim Elterngeld stolpert.
          Hallo Errazzor,

          der Finanzbeamte nimmt die Zahl, die du bei aufgesucht an Tagen eingetragen hast -> 200
          Tschüß

          Kommentar


            #6
            AW: Elternzeit und Pendlerpauschale

            Die Zahl der Krankheits- und Urlaubstage ist für die Plausibilitätsprüfung, wird aber nicht abgezogen, siehe die Steuerberechnung in Deinem Steuerprogramm.

            Nochmal: Trage bitte die tatsächlichen Tage laut Deinem Kalender ein: Wieviele Tage bist Du gefahren ? Wieviele Tage warst Du krank, in Urlaub, Elternzeit ?
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar

            Lädt...
            X