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Fragen zu Kleinunternehmer und Einkommensteuer

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    Fragen zu Kleinunternehmer und Einkommensteuer

    Alles klar, also nochmal von vorne:

    Ich bin Kleinunternehmer und mache gerade die EÜR und EST 2017.
    Ich habe einen 450 Job (die Steuer hierfür wird vom Arbeitgeber abgeführt)
    mein Gewerbe,
    und bin ledig.

    Angenommen ich komme 2017 mit dem Gewerbe auf einen Umsatz über 17.500€
    (Vom Umsatz kann ich nicht Verkaufsprovisionen an Dritte wie Online Händler oder PayPal Abzüge bei Überweisungen abziehen, oder?)

    1) Steuer muss ich dann nachzahlen, wenn meine Ausgaben bei 3000 € lagen?
    2) Beeinflusst mein Minijob die Rechnung?
    3) Wie verfahre ich mit dem Freibetrag von 8820€? Wie wird er auf mich bzw. Minijob und oder Gewerbe Einfluss nehmen
    4) Muss ich meinen Minijob in der EST angeben?
    Es hieß in einem Forum wenn die Besteuerung vom AG abgeführt wird, muss ich ihn nicht angeben.

    Angenommen ich bin 2017 über meine Kleinunternehmerumsatzgrenze gekommen, dann bedeutet 2018 Regelbesteuerung, da ich kein Kleinunternehmer mehr bin.
    5) Angenommen 2018 habe ich einen Umsatz von 17.000€ Ausgaben von 3000€ und immer noch den Minijob. Wie wird die Regelbesteuerung in dem Fall ausfallen?
    Abgaben für meine private Krankenkasse in der Jahreshöhe von 2400€ werden diese auf meine Steuer angerechnet?

    Vielen Dank für die Beantwortung, ich bin im absoluten Chaos. Danke

    #2
    AW: Umsatzsteuer Kleingewerbe

    Vom Umsatz kannst du jedenfalls bei der Bemessungsgrenze für Kleinunternehmer sicher nichts abziehen. Wenn du die Kleinunternehmergrenze 2017 gerissen hast, bist du seit Januar 2018 in der Regelbesteuerung.
    Du musst Umsatzsteuer anmelden und kannst für deine Betriebsausgaben den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen.

    Was die Einkommensteuer angeht, gilt folgendes:

    Ein vom AG pauschal versteuerter Minijob gehört nicht in die Einkommensteuererklärung. Wenn auf Lohnsteuerklasse abgerechnet wird, wären das ganz normale Einkünfte, auch wenn keine Lohnsteuer anfällt.

    Du musst zunächst deinen Gewinn über die EÜR ermitteln. Vom Gewinn bzw. dem Gesamtbetrag deiner Einkünfte gehen dann deine Sonderausgaben weg, dazu gehören u. a. auch dein Beiträge zur Krankenversicherung.

    Den Rest musst du versteuern und zwar nach der Grundtabelle. Wegen des Grundfreibetrags musst du dir keine Gedanken machen, der ist in der Grundtabelle bereits berücksichtigt.

    Dein Doppelposting habe ich entfernt! Eine Anfrage genügt.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 22.11.2018, 20:49. Grund: Ergänzung wegen Doppelposting
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Umsatzsteuer Kleingewerbe

      Ok, Quax' Frage war wohl beantwortet. An einen aktuellen Thread mit neuen Fragen anhängen ist meiner Meinung nach ein Unding.

      Kommentar


        #4
        AW: Umsatzsteuer Kleingewerbe

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Ok, Quax' Frage war wohl beantwortet. An einen aktuellen Thread mit neuen Fragen anhängen ist meiner Meinung nach ein Unding.
        Stimmt! Es kommt trotzdem ziemlich häufig vor!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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