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geerbtes Pachtland verkauft, muss ich das in der Steuererklärung mit angeben

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    geerbtes Pachtland verkauft, muss ich das in der Steuererklärung mit angeben

    Hallo,

    ich habe geerbtes Pachtland von meiner Oma geerbt bekommen, das wurde verkauft.
    Im ersten Jahr habe ich Pacht bekommen habe es auch versteuert.
    Im zweiten Jahr habe ich es verkauft, muss ich das in der Steuererklärung mit angeben obwohl ich unter der Erbschaftsteuer liege was ich bekommen habe .

    Und wenn ja.
    Wo muss ich das dann angeben.
    Zuletzt geändert von Pingu; 12.06.2019, 16:15. Grund: unerwünschte werbung - links entfernt

    #2
    AW: geerbtes Pachtland verkauft, muss ich das in der Steuererklärung mit angeben

    Es kommt darauf an, ob das Pachtland noch landwirtschaftliches Betriebsvermögen war oder ertragsteuerlich zum Privatvermögen zählte.

    Die Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung! Sie ist nicht immer ganz leicht zu beantworten.

    Ein Veräußerungsgewinn aus einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft wäre in der Anlage L zu erklären. Dazu muss man aber erst den Veräußerungsgewinn ermitteln,

    wofür mindestens eine EÜR zu erstellen wäre.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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