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    KleinunternehmerSteuerformulare

    Hallo, hoffe das ich hier richtig bin. Ich bin Kleinunternehmer und mache über Elster meine Steuererklärung.
    Letztes Jahr habe ich schon eine gemacht, die mit hängen und würgen anerkannt wurde.
    Ich bekomme eine vorgezogene Altersrente und Grundsicherung weil die rente nicht ausreicht.
    Das Einkommen aus dem Kleinunternehmen ist viel weniger als die Sätze zur Gewerbe- und Umsatzsteuer!
    Ich habe letztes Jahr eine EÜR gemacht und frage mich ob das nicht reicht. Was muss ich in meinem Fall den noch ausfüllen.
    Den Rentenbescheid und einen Beleg der Grundsicherung hatte ich letztes Jahr schon der Behörde übermittelt.
    Was will das Finanzamt denn mehr?
    LG Frank

    #2
    AW: KleinunternehmerSteuerformulare

    Zitat von weev Beitrag anzeigen
    Was will das Finanzamt denn mehr?
    Warum fragst Du nicht Dein Finanzamt?

    Die Einkommensteuererklärung wirst Du auf alle Fälle ausfüllen müssen!

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      #3
      AW: KleinunternehmerSteuerformulare

      Deine Frage hat mit Elster nichts zu tun, daher in knapper Form:

      Das Finanzamt will eine Einkommensteuererklärung mit mindestens in Deinem Fall mit Hauptbogen, Anlage Vorsorgeaufwand, Anlage R, Anlage G in elektronischer Form. Darüber hinaus in elektronischer Form die Anlage EÜR sowie die Gewerbesteuererklärung und ggf. die Umsatzsteuererklärung. Und das natürlich jedes Jahr, da die Zahlen sich jedes Jahr vermutlich ändern. Den Rentenbescheid will das Finanzamt NICHT, da die Rentenversicherung die Daten elektronisch übermittelt. Den Grundsicherungsbescheid benötigt das Finanzamt auch NICHT, da steuerlich nicht relevant.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: KleinunternehmerSteuerformulare

        Die Gewerbesteuererklärung darf das FA nicht wollen, § 25 GewStDV

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          #5
          AW: KleinunternehmerSteuerformulare

          Zitat von Petz1900 Beitrag anzeigen
          Die Gewerbesteuererklärung darf das FA nicht wollen, § 25 GewStDV
          Selbstverständlich darf es das Finanzamt wollen, gerade WEGEN § 25 GewStDV. Zwar ist die Angabe "Kleinunternehmer" recht dehnbar, dürfte aber dazu führen, dass keine Verpflichtung nach Abs. 1 Nr. 1 besteht (Gewerbeertrag von 24.500 € übersteigen), aber häufig greift die Nummer 6 (zum Vorjahresende Verluste festgestellt), notfalls die Nummer 7 (vom Finanzamt verlangt).
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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