Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

St.Kl. wechsel

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    St.Kl. wechsel

    Moin zusammen und ein Frohes neues Jahr.

    Wir erwarten ende Jan. Anfang Feb. Nachwuchs.
    Deswegen möchte ich so lange wir Elterngeld beziehen in die St.Kl.3 wechseln.
    Beim Finanzamt erreiche ich keinen Mitarbeiter (liegen wahrscheinlich noch im Delirium ;-)
    1 Frage: Wenn ich den Antrag auf wechsel jetzt im Januar stelle, kann ich auch sagen bitte erst ab 01.03.2019?
    Oder tritt der wechsel dann sofort in Kraft?

    2 Frage: Muss ich beim Finanzamt dafür vorstellig werden? oder geht das auch alles Online bzw. per Post?


    MfG
    Daniel

    #2
    AW: St.Kl. wechsel

    1. Der Steuerklassenwechsel tritt im Regelfall ab dem nächsten Ersten des Monats, in dem der Antrag auf Sreuerklassenwechsel eingereicht wird, in Kraft. Wollen Sie dies im März erreichen reicht es deshalb aus, wenn der Antrag im Februar gestellt wird.

    2. Der Antrag kann auch per Post gestellt werden.

    Den Antrag finden Sie hüber den nachfolgenden Link. Bei einem reinen Steuerklassenwechsel nuss nur die erste Seite ausgefüllt werden.

    https://www.formulare-bfinv.de/ffw/f...38A5F4133AC14D
    Zuletzt geändert von ; 03.01.2019, 12:23.

    Kommentar


      #3
      AW: St.Kl. wechsel

      Deine Fragen haben mit Elster nichts zu tun, daher nur ganz knapp:

      Eine elektronische Übermittlung von Lohnsteuerermäßigungsanträgen (damit werden auch Lohnsteuerklassenwechsel beantragt) gibt es noch nicht. Die Formulare findest Du u.a. unter www.bzst.de -> Nützliche Links: Formularcenter -> Formularcenter -> Steuerformulare -> Lohnsteuer -> 10 oder -wenn es nur darum geht- 20. Der Antrag geht per Post.

      Die Lohnsteuerklassenänderung erfolgt mit Wirkung des Monatsbeginns, der auf die Antragstellung folgt. Daher wird das Wirksamkeitsdatum im Formular auch nicht erfragt.

      Ehegatten können im Kalenderjahr EINmal die Änderung der Lohnsteuerklassen beantragen.

      Ergänzung: Ja wenn man zu lange zum Schreiben braucht, ist ein Anderer mit zum Glück identischem Inhalt schneller :-)
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: St.Kl. wechsel

        Vielen dank für die info.

        Das wird dann auch Automatisch an den Arbeitgeber gemeldet?

        Kommentar


          #5
          AW: St.Kl. wechsel

          Dem Arbeitgeber werden die Daten elektronisch über ELSTAM mitgeteilt. Er ist zum Datenabruf verpflichtet.

          Kommentar


            #6
            AW: St.Kl. wechsel

            Zitat von 4Helden Beitrag anzeigen
            Beim Finanzamt erreiche ich keinen Mitarbeiter (liegen wahrscheinlich noch im Delirium ;-)
            Hallo 4Helden,

            es gibt einen Internetauftritt für jedes Finanzamt, da erfährst du die Öffnungszeiten und Erreichbarkeiten.

            Nur weil dein zuständiger Bearbeiter vielleicht Urlaub hat oder krank ist, muss das FA doch nicht gleich im Delirium sein.
            Wie heißt es so schön ->was ich selber denke und tue, traue ich jedem anderen zu.

            Tschüß

            Kommentar

            Lädt...
            X