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Steuerklassenwechsel für Elterngeld

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    Steuerklassenwechsel für Elterngeld

    Hallo liebe Community,



    ich bräuchte mal Euer Schwarmwissen.



    Unzwar steht bei uns Nachwuchs an und wir haben entsprechend zur Optimierung des Elterngeldes die Steuerklasse von 4/4 zu 5/3 wechseln wollen.

    Stichtag: 23.08.2019

    Mutterschutz: 15.07.2019



    6 volle Monate in Steuerklasse 3 für meine Frau wären also im Januar gestartet.

    Den Antrag haben wir am 28.12.2018 beim Finanzamt eingereicht (Briefkasten).

    Nun wurde die Steuerklasse allerdings nicht mehr rechtzeitig umgestellt und für Januar sind wir nach wie vor in 4/4, sprich alles für die Katz.



    Nun meine Frage:

    Habe ich hier noch irgendeine Möglichkeit des Einspruchs?

    Der Antrag ist ja rechtzeitig eingegangen, wurde aber nicht rechtzeitig bearbeitet. (Eingangsdatum wurde mir auch telefonisch von Finanzamt eben bestätigt.)

    Ist das nun mein Verschulden?



    Sicherlich waren wir sehr knapp dran und haben versäumt persönlich vorstellig zu werden.

    Im Zweifel also Pech gehabt...



    Freue mich über Euren Input.

    #2
    AW: Steuerklassenwechsel für Elterngeld

    Bei Änderungen der Steuerklasse oder Freibeträgen gilt das Eingangsdatum des Antrages. Wenn dieser im Dezember 18 eingereicht wurde, dann ist die entsprechende Eintragung zum 01.01.19 vorzunehmen. Bei im Januar eingegangenen Anträgen gilt hinsichtlich von Freibeträgen, dass auch noch eine Änderung rückwirkend zum 01.01 vorgenommen werden kann- § 39a Absatz 2 Sätze 6 und 7 EStG.

    Das FA hat dies ggf. sogar gemacht, der Arbeitgeber die entsprechenden ELSTAM Daten aber für die Lohnabrechnung 01/19 nicht bzw. zu spät abgerufen.
    Diese Auskunft kannst du von deinem FA bekommen: - welche Daten wurden zu welchem Termin eingepflegt und wann hat der AG abgerufen.
    Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 20.02.2019, 12:55.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar


      #3
      AW: Steuerklassenwechsel für Elterngeld

      Super, besten Dank für die hilfreiche Rückmeldung.
      Das macht zumindest ein wenig Hoffnung.

      Was heißt das für uns konkret?
      Einfach abwarten und Tee trinken und alles wird automatisch korrigiert?

      Oder ist dadurch, dass die Gehaltsabrechnung für Januar noch die Steuerklassen 4/4 enthält schon alles verloren bezgl. Elterngeldberechnung?

      Beste Grüße!

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerklassenwechsel für Elterngeld

        Zitat von Schnubbihh Beitrag anzeigen
        Unzwar
        Warum nicht zwar?

        Kommentar


          #5
          AW: Steuerklassenwechsel für Elterngeld

          Wenn die neuen ELStAM ab 01.01.2019 gelten, erfolgt bei der Lohnabrechnung in der Regel eine Korrektur.

          Das machen zumindest die mir bekannten Lohnabrechnungsprogramme dann automatisch mit der Februarabrechnung.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Steuerklassenwechsel für Elterngeld

            Das heißt, du solltest mal mit dem FA Rücksprache halten, was tatsächlich in ELSTAM gespeichert wurde. Wenn dir bestätigt wird, dass die Steuerklassenänderung zum 01.01.19 eingetragen wurde (lass es dir schriftlich geben durch einen Ausdruck der ELSTAM-Daten), dann schlägst du damit bei deinem Arbeitgeber auf damit dieser dir/euch die Lohnabrechnung berichtigt.

            Falls die Speicherung nicht zum 01.01 erfolgte, dann müsst ihr Einspruch einlegen und die rückwirkende Änderung zum 01.01. einfordern.


            Ob und wie sich das dann beim Elterngeld noch auswirkt ist aber eine andere Baustelle. Dazu kann ich nix sagen.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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              #7
              AW: Steuerklassenwechsel für Elterngeld

              Hallo Schnubbihh,

              das FA wird deinen Antrag schon bearbeitet haben, aber es gibt nur einmal Änderungslisten im Monat.

              Der AG wird also Anfang Februar die Änderungsliste Januar erhalten und die Steuerklasse ändern ab 01.01.2019
              Je nachdem wann der Lohn für Januar gezahlt wird, kann er es gleich berücksichtigen oder er wird (muss) es korrigieren.

              Tschüß

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