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Anlag EÜR beim Aufgabe der freiberufliche Tätigkeit

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    Anlag EÜR beim Aufgabe der freiberufliche Tätigkeit

    Hallo,

    Ich war seit 2012 als Freiberufler (Software Entwickler) tätig. Ich habe jedes Jahr die Anlage EÜR für die Gewinnermittlung gemacht.

    Seit 01.05.2018 bin ich Angestellte also ich habe meine freiberufliche Tätigkeit aufgegeben. Letzte Rechnung habe ich im Mai 2018 bezahlt bekommen.
    Jetzt mache ich die Anlage EÜR für 2018.

    Bei Zeile 8 (Wurde im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr der Betrieb veräußert oder aufgegeben? (Bitte Zeile 78 beachten)) habe ich Ja angekreuzt.

    Aber die Frage ist was mache ich mit Zeile 78?
    Für Zeile 78 steht: Bei Aufgabe oder Veräußerung des Betriebs ist eine Schlussbilanz nach den Grundsätzen des Betriebsvermögensvergleichs zu erstellen. Ein entsprechender Übergangsgewinn/-verlust ist ebenfalls einzutragen.

    Ich mache keine Bilanz als Freiberufler. Ich habe kein Betriebsvermögen.

    Danke in Voraus.

    #2
    AW: Anlag EÜR beim Aufgabe der freiberufliche Tätigkeit

    Dass Du normalerweise nicht bilanzierst, es aber freiwillig tun dürftest, ist klar. Wenn Du aber Deine Tätigkeit aufgibst, bist Du tatsächlich zur Erstellung einer Aufgabebilanz verpflichtet.

    Selbstverständlich hast Du Betriebsvermögen. Zum Betriebsvermögen gehören Aktiva und Passiva, also z.B. Bargeldbestand, Bankguthaben, Anlagevermögen, geringwertige Wirtschaftsgüter, Forderungen, Forderungen gegenüber dem Finanzamt, Schulden, Verbindlichkeiten etc. etc.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Anlag EÜR beim Aufgabe der freiberufliche Tätigkeit

      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      Dass Du normalerweise nicht bilanzierst, es aber freiwillig tun dürftest, ist klar. Wenn Du aber Deine Tätigkeit aufgibst, bist Du tatsächlich zur Erstellung einer Aufgabebilanz verpflichtet.

      Selbstverständlich hast Du Betriebsvermögen. Zum Betriebsvermögen gehören Aktiva und Passiva, also z.B. Bargeldbestand, Bankguthaben, Anlagevermögen, geringwertige Wirtschaftsgüter, Forderungen, Forderungen gegenüber dem Finanzamt, Schulden, Verbindlichkeiten etc. etc.
      Vielen Dank für die Antwort.

      Also die Aktiva und Passiva sind mein eigenes Vermögen dann? Ich bin kein GmbH also mein Bankguthaben und der Wert meines AktienDepots sind auch Teil des Betriebsvermögens?

      Was macht dann das Finanzamt mit diese Info?

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        #4
        AW: Anlag EÜR beim Aufgabe der freiberufliche Tätigkeit

        Es geht um das BETRIEBSvermögen in Abgrenzung zum PRIVATvermögen, also um das betrieblich veranlasste Vermögen. Im Moment der Betriebsaufgabe erfolgt eine Stichtagsbewertung und Du überführst ggf. Betriebsvermögen in das Privatvermögen und musst den Entnahmegewinn versteuern.

        Da das Ganze zu Elster keinerlei Bezug mehr hat, hilft Dir dein steuerlicher Berater Deines Vertrauens gerne weiter, das Forum hier kann und darf Steuerberatung nicht leisten.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Anlag EÜR beim Aufgabe der freiberufliche Tätigkeit

          Die Anfrage zur EÜR ist für mich insoweit mit Elster relevant, da wie in den letzten Jahren auch dieses Jahr die Anlage in Elster für 2018 noch immer nicht verfügbar ist. Mich würde schon gerne wissen, wann dies Anlage verfügbar ist und welche Gründe für die regelmäßig späte Verfügbarkeit vorliegen.
          Nebenbei lässt das Programm derzeitig keine Kontrollrechnung für Einzelveranlagung aus der Zusammenveranlagung zu, mit der Begründung, dass die Daten nicht ausreichend plausibel sind aber die seperate Plausibilitätskontrolle keinen Fehler feststellt. Bei einer früheren Proberechnung (ohne heutige Aktualisierung) traten keine Problem auf.

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            #6
            AW: Anlag EÜR beim Aufgabe der freiberufliche Tätigkeit

            Zitat von Holzweh Beitrag anzeigen
            Die Anfrage zur EÜR ist für mich insoweit mit Elster relevant, da wie in den letzten Jahren auch dieses Jahr die Anlage in Elster für 2018 noch immer nicht verfügbar ist. Mich würde schon gerne wissen, wann dies Anlage verfügbar ist und welche Gründe für die regelmäßig späte Verfügbarkeit vorliegen.
            .
            Hallo Holzweh,

            die Antwort bezog sich auf die Frage von @vlatkovr .
            Deine Frage ist aber grundsätzlich auch schon beantwortet -> wenn du ins passende Unterforum Elsterformular oder Mein Elster schaust, stehen ganz oben im ersten Beitrag die Bereitstellungstermine.

            Erstens ist ja keine Eile geboten, die Finanzämter können meist erst Anfang März beginnen die Erklärungen zu bearbeiten , weil alle Datenlieferer der elektronischen Daten Lohn, Rente, Versicherungen bis 28.02. des Folgejahres Zeit haben zu übermitteln.
            Die elektronische Bereitstellung ist übrigens abhängig von der Bereitstellung der Papiervordrucke und wenn Papiervordrucke für die ESt 2018 im Juni fertig sind, aber die EÜR 2018 Vordrucke erst Ende November 2018, kann logischerweise die elektronische Bereitstellung erst später erfolgen.

            Tschüß

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