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Computer Abschreibung / nachträgliche Herstellungskosten (Aufrüstung)

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    Computer Abschreibung / nachträgliche Herstellungskosten (Aufrüstung)

    Hallo,

    ich habe 02/2016 einen Computer für 1200€ gekauft und verteile die Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung auf drei Jahre.
    Nach zwei Jahren habe ich in 02/2018 für abermals 1200€ Hauptplatine, CPU, Speicher, Festplatte aufgerüstet und damit wesentliche Teile des Rechners aufgerüstet.

    Jetzt weiss ich nicht, wie ich die Abschreibung neu festlegen muss.
    Ich vermute, dass sich bei der Aufrüstung um nachträgliche Herstellungskosten handelt und gleichzeitig die restliche Nutzungsdauer neu
    festgelegt werden muss. Ist das so richtig?
    Was passiert mit dem Restwert des ursprünglichen Rechners?

    #2
    AW: Computer Abschreibung / nachträgliche Herstellungskosten (Aufrüstung)

    Machst du eine EÜR?

    Dort könntest du das in der AVEÜR (Anlageverzeichnis Teil 2) unter Zugänge sauber darstellen. Wenn du dann die Nutzungsdauer um meinetwegen 24 Monate über die ursprünglichen 36 Monate

    hinaus verlängerst und die AfA aus dem Zugang + dem Buchwert zu Beginn des Jahres neu ermittelst, siehst du selbst, was mit dem Restbuchwert passiert.

    Mit der elektronischen Steuererklärung hat die Frage nämlich nichts zu tun!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Computer Abschreibung / nachträgliche Herstellungskosten (Aufrüstung)

      Nein, ich mache keine EÜR - nur die private Einkommensteuererklärung.

      Muss ich die Nutzungsdauer überhaupt verlängern?

      Kommentar


        #4
        AW: Computer Abschreibung / nachträgliche Herstellungskosten (Aufrüstung)

        Muss ich die Nutzungsdauer überhaupt verlängern?
        Auch das ist eine Frage des Steuerrechts. Ein Mainboard ist ein wesentliches Bauteil, CPU, Speicher, Festplatte sind es ebenfalls.

        Es gelten objektive Maßstäbe.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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