Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Hilfe bei Nebenverdienst

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Hilfe bei Nebenverdienst

    Hallo,

    ich mache ja seit ein paar Jahren meine Einkommensteuererklärung selbst.

    Nun habe ich aber mal 2 Fragen, die ihr mir bestimmt beantwortet werden könnt.

    Ich habe wie auf dem Bild im Anhang, meine Nebenverdienste, bei Elster immer so dargestellt.
    (Anlage G, Einkünfte aus Gewerbetrieb, als Einzelunternehmer)

    Einen Betrieb gibt es seit diesem Jahr nicht mehr.

    Stattdessen habe ich einen anderen Nebenjob beim Theater auf 450 Euro Basis.

    Ich bekomme von diesem neuen Nebenjob, Lohnzettel, wobei auch gleich ein Betrag von 2% an die Bundesknappschaft abgezogen wird.

    Nun meine Frage:

    Muss ich den Lohn von dem neuen Nebenjob dann genauso angeben bei der nächsten Steuererklärung wie ich vorher mit dem anderen getan habe?



    Die zweite und letzte Frage:
    Ich habe bei meiner Krankenkasse an einem Bonusprogramm teilgenommen und Geld bekommen.

    Die Krankenkasse hat mich letzte Woche, schriftlich darüber informiert, dass ich dieses Guthaben bei der Steuererklärung mit angeben muss.

    Könnt ihr mir bitte sagen, wo ich bei „Elster“ dieses Guthaben rein schreiben soll!?

    #2
    AW: Hilfe bei Nebenverdienst

    Hallo nicesrceam,

    ein pauschal besteuerter Minijob wird in der Steuererklärung überhaupt nicht eingetragen.
    Je nach verwendetem Programm kommt es in die Anlage Vorsorgeaufwand, wo du deine Beiträge zur KV und PV einträgst in die Zeile erstattete Beiträge.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Hilfe bei Nebenverdienst

      Ok.
      Und was wenn man mehrere Minijobs haben sollte bzw. mehrere Nebentätigkeiten?

      Kommentar


        #4
        AW: Hilfe bei Nebenverdienst

        Hallo nicesream,

        solange ein Minijob pauschal besteuert wird gehört er nicht in die Steuererklärung.
        Ein Minijob auf Lohnsteuerkarte gehört dann natürlich in die Steuererklärung in die Anlage N und du tippst einfach nur die Bescheinigung ab.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          AW: Hilfe bei Nebenverdienst

          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          Hallo nicesream,

          solange ein Minijob pauschal besteuert wird gehört er nicht in die Steuererklärung.
          Ein Minijob auf Lohnsteuerkarte gehört dann natürlich in die Steuererklärung in die Anlage N und du tippst einfach nur die Bescheinigung ab.

          Tschüß
          Danke dir, für die schnellen Antworten.

          Das heißt dann, sobald ich mehr als einen Minijob oder mehr als 450 Euro habe, muss es in die Steuererklärung!?

          Kommentar


            #6
            AW: Hilfe bei Nebenverdienst

            Hallo nicescream,

            die pauschale Besteuerung gilt ja für klassische Minijobs bis 450,-Euro.
            Dann gibt es ja noch die sogenannte Gleitzone für Midijobs.
            Steuerlich interessant ist wie der Minijob abgerechnet wird.

            Abrechnung auf Lohnsteuerbescheinigung gehört alles in die Steuererklärung egal wieviel Jobs du hast.

            Tschüß

            Kommentar

            Lädt...
            X