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Eintragen der Tagespauschalen bei Kundeneinsatz

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    Eintragen der Tagespauschalen bei Kundeneinsatz

    Guten Tag,

    soweit mir bekannt ist, kann ich Tagespauschalen bei einem Kundeneinsatz für einen Zeitraum von 3 Monaten steuerfrei geltend machen.

    Kundeneinsätze beim gleichen Kunden bzw. Einsatzort, die danach erfolgen, muss ich versteuern, kann diese aber dennoch geltend machen.

    Wo und wie kann ich das eintragen?
    Ist das unter dem Thema Versorgungsmehraufwand richtig?

    Mir geht es speziell um das Abbilden des Unterschieds der ersten drei Monate und den Zeitraum danach.

    Vielen Dank,
    Tom

    #2
    AW: Eintragen der Tagespauschalen bei Kundeneinsatz

    Verpflegungsmehraufwand kann bei einer Auswärtstätigkeit (> 8 Stunden) beim gleichen Kunden nur für 3 Monate geltend gemacht werden, das ist richtig.

    Ein Arbeitgeber darf dementsprechend auch nur für 3 Monate steuerfreie Zuschüsse gewähren, danach müssen alle gewährten Zuschüsse der Lohnsteuer unterworfen werden.

    Wer selbständig ist, darf den steuerfreien Verpflegungsmehraufwand unter den genannten Voraussetzungen ebenfalls nur 3 Monate in Anspruch nehmen.

    Arbeitnehmer erklären die Auswärtstätigkeit in der Anlage N, Selbständige in der Gewinnermittlung -Anlage EÜR-
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Eintragen der Tagespauschalen bei Kundeneinsatz

      Prima, das hilft mir sehr.

      Einen Verpflegungsmehraufwand bei einem Einsatz von mehr als 3 Monaten kann ich aber dennoch geltend machen?
      Er unterliegt einer Versteuerung, fällt aber nicht in Gänze weg...?

      Besten Dank

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        #4
        AW: Eintragen der Tagespauschalen bei Kundeneinsatz

        Zitat von TomPe Beitrag anzeigen
        Prima, das hilft mir sehr.

        Einen Verpflegungsmehraufwand bei einem Einsatz von mehr als 3 Monaten kann ich aber dennoch geltend machen?
        Er unterliegt einer Versteuerung, fällt aber nicht in Gänze weg...?

        Besten Dank
        Nein, den kannst du nicht geltend machen! Die 3-Monatsfrist beginnt erst nach einer Unterbrechung von mindestens 4 Wochen wieder neu.

        Einzelheiten findest du hier ab Seite 29: https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=4
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Eintragen der Tagespauschalen bei Kundeneinsatz

          Zitat von TomPe Beitrag anzeigen
          kann ich ... steuerfrei geltend machen.
          Zur Ergänzung für Mitleser, da die Formulierung verwirrend ist:

          Nur der Arbeitgeber(!) kann die Verpflegungspauschale direkt steuerfrei auszahlen (als beste Variante für den AN).
          Erstattet der AG nichts, kann der AN die Verpflegungspauschale als Werbungskosten ansetzen. Erst wenn die Werbungskostenpauschale überschritten wird, mindert die Verpflegungspauschale ggf. das zvE und damit die Einkommensteuer.
          Mit der zweiten Variante lässt sich also niemals die komplette Verpflegungspauschale erstatten.
          mfg. - Kent

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            #6
            AW: Eintragen der Tagespauschalen bei Kundeneinsatz

            Zitat von Kent Beitrag anzeigen
            ... Mit der zweiten Variante lässt sich also niemals die komplette Verpflegungspauschale erstatten.
            ... da wir "leider" keinen Steuersatz von 100 % haben
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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