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Krankengeld 2017, FA hat nicht dazu aufgefordert

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    Krankengeld 2017, FA hat nicht dazu aufgefordert

    Hallo zusammen, habe in meinem Leben bisher noch keine Steuererklärung gemacht. Habe mich jetzt etwas eingelesen und für 2018 auch testweise eine Erklärung erstellt. Jetzt aber etwas, was ich nicht auf dem Schirm hatte: ich hab 2017 Krankengeld (1.400€) erhalten, aber keine Steuererklärung abgegeben. Wurde vom FA auch nie angeschrieben und dazu aufgefordert. Wir sollte ich jetzt weiter vorgehen, da bei Krankengeldbezug wie ich gelesen habe ja eine Pflicht zur Abgabe besteht? Die Frist für 2017 ist ja aber abgelaufen, da die Abgabe nicht mehr freiwillig geschehen würde, oder?
    Vielen Dank für Ihre/Eure Hilfe!

    #2
    AW: Krankengeld 2017, FA hat nicht dazu aufgefordert

    Die Frist zur Abgabe einer Erklärung für 2017 ist doch nicht abgelaufen, wie kommst du darauf? Du bist nur etwas spät dran.

    Wenn keine Nachzahlung rauskommt, wird da nach meiner Erfahrung gar nichts passieren, wenn du die Erklärung jetzt nachreichst.

    Einfach zu warten, ob das mit der Erklärungspflicht noch oder nie mehr bemerkt wird, dazu würde ich jetzt nicht raten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Krankengeld 2017, FA hat nicht dazu aufgefordert

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Die Frist zur Abgabe einer Erklärung für 2017 ist doch nicht abgelaufen, wie kommst du darauf? Du bist nur etwas spät dran.

      Wenn keine Nachzahlung rauskommt, wird da nach meiner Erfahrung gar nichts passieren, wenn du die Erklärung jetzt nachreichst.

      Einfach zu warten, ob das mit der Erklärungspflicht noch oder nie mehr bemerkt wird, dazu würde ich jetzt nicht raten.
      Ich hatte es jetzt so verstanden, dass eine Steuererklärung in Zusammenhang mit Lohnersatzleistung gemacht werden muss und die Frist für das Steuerjahr 2017 im Mai 2018 ausgelaufen ist. Hatte ich das falsch verstanden?

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        #4
        AW: Krankengeld 2017, FA hat nicht dazu aufgefordert

        Du hast die allgemeine Abgabefrist versäumt, das hindert dich doch nicht, die Erklärung jetzt nachzureichen. Besser spät als nie!

        Ich habe am 28.02.2019 auch noch eine Erklärung für das Jahr 2017 übermittelt. So etwas kann vorkommen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Krankengeld 2017, FA hat nicht dazu aufgefordert

          Dann setze ich Mal direkt an die Arbeit, vielen Dank für deine Hilfe!

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