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Riester/Getrennt lebend vertraegt sich nicht

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    Riester/Getrennt lebend vertraegt sich nicht

    Hallo!
    Ich verzweifel gerade ein bisschen.
    Ich lebe mit Kind getrennt vom Ehemann. (nicht geschieden)
    Dies gebe ich im Hauptformular an (verheiratet und getrennt)
    Bei der Anlage AV muss ich eine unmittelbare Begünstigung oder eine mittelbare Begünstigung angeben. Da ich uns getrennt veranlage und mein Exmann mit der Riester nichts zu tun hab gebe ich die mittelbare an. Klicke ich dann auf Prüfen gibt es diese Fehlermeldung:

    Es wurde angegeben, dass die Ehegatten / Lebenspartner im gesamten Veranlagungszeitraum 2018 dauernd getrennt gelebt haben. Daher kann weder die Zusammenveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern, noch die Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern gewählt werden (§ 26 Absatz 1 EStG).

    Nehme ich den Haken bei Veranlagungsart raus kommt


    Es handelt sich um eine Einzelveranlagung und es wurde erklärt, dass eine mittelbare Begünstigung vorliegt. Eine mittelbare Begünstigung ist jedoch nur bei einer Ehegattenveranlagung denkbar.

    und

    Die Anzahl der Kinder, die bei den Angaben zu Kindern auf der Anlage AV angegeben wurde, übersteigt die Anzahl der Kinder laut Anlage(n) Kind. Bitte prüfen Sie, ob eine Doppelerfassung vorliegt.

    Die einzige Lösung war bis jetzt dass ich das Datum unserer Trennung aus dem Hauptformular genommen habe. Aber das haut ja eigentlich auch nicht hin, zumal ich ja bei der Anlage Kind alles auf alleinerziehend angegeben habe.

    Vielen Dank im Voraus!
    Zuletzt geändert von HexeSchnabbelschnut; 10.03.2019, 23:43.

    #2
    AW: Riester/Getrennt lebend vertraegt sich nicht

    Gehst du einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung nach oder nicht?

    Die mittelbare Begünstigung ist ja nur bei Ehegatten, die nicht dauernd getrennt leben, ein Thema.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Riester/Getrennt lebend vertraegt sich nicht

      Hallo HexeSchnabbelschut,

      wenn du einen Riestervertrag hast und Beiträge zahlst bist du unmittelbar begünstigt.

      Bei einer Einzelveranlagung darfst du keine Angaben zum Ehemann oder Steuerpflichtigen B machen.

      Tschüß

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        #4
        AW: Riester/Getrennt lebend vertraegt sich nicht

        Als mittelbar begünstigt zählen Verheiratete, deren Ehegatte unmittelbar begünstigt ist. Unmittelbar begünstigt sind Personen, die der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Alle weiteren Personen haben indes keinen Anspruch auf die Riester-Rente-Förderung. Sind Sie unmittelbar begünstigt, siehe Charlie 24 ?
        Zuletzt geändert von Laie123; 11.03.2019, 09:56.

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          #5
          AW: Riester/Getrennt lebend vertraegt sich nicht

          Unmittelbar begünstigt sind Personen, die der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen
          Die unbeschränkte Steuerpflicht allein reicht nicht! Die Rentenversicherungspflicht gehört schon auch dazu oder auch bestimmte Alternativen wie Beamter bzw. bestimmte Ersatzleistungen
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Riester/Getrennt lebend vertraegt sich nicht

            Vielen Lieben Dank für die Hilfe! Anscheinend hatte ich ein Brett aus Hartholz vorm Kopf. Ich bin unmittelbar begünstigt und hab die Zeile mit den Einnahmen außer acht gelassen!

            Danke nochmal für die Hilfe und das Augen öffnen!

            Liebe Grüße und noch einen schönen Abend!

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