Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Tochter volljährig GdB 100 wird nicht anerkannt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Tochter volljährig GdB 100 wird nicht anerkannt

    ..............
    Zuletzt geändert von slash0811; 11.03.2019, 15:42. Grund: hat sich erledigt

    #2
    AW: Tochter volljährig GdB 100 wird nicht anerkannt

    Volljährig ist etwas ungenau. Wie alt war die Tochter, als sie erblindet ist?

    Besteht ein Kindergeldanspruch?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Tochter volljährig GdB 100 wird nicht anerkannt

      Sie war 20 ( also noch unter 25) und ja, sie bekommt Kindergeld.
      Als sie erblindete, war sie in Schulausbildung, um an der FOS ihr Abi zu machen.
      Also keine Berufsausbildung.

      Jetzt geht sie zur Blista, ist aber komplett auf fremde Hilfe angewiesen, wie ich es auch im Programm angegeben habe.
      Trotzdem will das Programm nur akzeptieren, dass sie eine Ausbildung beendet haben muß oder in Arbeit steht.

      Kommentar


        #4
        AW: Tochter volljährig GdB 100 wird nicht anerkannt

        Bei den Angaben für ein volljähriges Kind müsste bei "Das Kind war wegen einer vor Vollendung des 25. Lj. eingetretenen Behinderung außerstande sich selbst finanziell zu unterhalten" der Zeitraum 01.01. bis 31.12. eingetragen sein.

        Dabei stellt sich aber natürlich die Frage, wenn das nicht geht, mit welchem Programm Du arbeitest. "Allgemein" oder "Allgemein und Projekt" sicher nicht, und vorsichtshalber, ein Programm namens "Elster" gibt es nicht.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Tochter volljährig GdB 100 wird nicht anerkannt

          Nenn es, wie Du willst.

          Hab ich eingetragen.

          Wird trotzdem nicht akzeptiert.

          Kommentar


            #6
            AW: Tochter volljährig GdB 100 wird nicht anerkannt

            Vielleicht kommen wir schneller zum Ziel, wenn wir die genauen Zeilennummern kennen, in denen Eintragungen vorgenommen wurden. Und wie lautet der genaue Fehlerhinweis?

            Kommentar


              #7
              AW: Tochter volljährig GdB 100 wird nicht anerkannt

              Zitat von slash0811 Beitrag anzeigen
              Nenn es, wie Du willst.

              Hab ich eingetragen.

              Wird trotzdem nicht akzeptiert.
              Was soll das ? Es gibt tausende Steuerprogramme. Und wenn Du uns dann im Post Nr. 447 sagen würdest, dass es die Software von Buhl oder Taxmann wäre, wäre das schon sehr hilfreich. Und auch von der Finanzverwaltung gibt es sowohl Elsterformular als auch Mein Elster, d.h. es wäre schon wichtig zu wissen -um es extrem auszudrücken-, ob Du mit Mein Elster oder Word 2010 gerade arbeitest ...
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar

              Lädt...
              X