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Anlage S

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    Anlage S

    Hallo,
    ich bin Angestellte und hatte in 2017 kurzzeitig nebenher ein Nebengewerbe angemeldet. Nach §19 UStG waren diese Einnahmen Steuerfrei.
    Wo trage ich diese Summe nun ein? In Zeile 1 als Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit oder Zeile 4 als Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit? Oder vielleicht bei beiden Zeilen?

    #2
    AW: Anlage S

    Gewinne aus einem Gewerbebetrieb sind in der Anlage G zu erklären. In der Anlage S werden Gewinne aus selbständiger Arbeit erklärt.

    Also muss zunächst geklärt werden, ob dein Nebengewerbe eine gewerbliche Tätigkeit war.

    Um den Gewinn zu ermitteln, erstellt man eine EÜR. In der werden die Einnahmen als Kleinunternehmer und die Betriebsausgaben erklärt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage S

      Zitat von Josy7719 Beitrag anzeigen
      Nach §19 UStG waren diese Einnahmen Steuerfrei
      Steuerfreie Umsätze sind im § 4 des Umsatzsteuergesetzes aufgeführt. Die Umsatzsteuer eines Kleinunternehmers nach § 19 wird lediglich nicht erhoben.

      Kommentar

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