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Keine Steuerrückerstattung bei Heirat?

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    Keine Steuerrückerstattung bei Heirat?

    Mahlzeit Leute!

    Ich bin kein Steuerexperte, mache aber meine ESt-Erklärung immer selber. Ich habe ja nie viel anzugeben. Also kriege ich das selbst noch in.
    Ich habe meine Frau letztes Jahr im April geheiratet und auch sofort die Steuerklassen auf III und V festsetzen lassen, da sie wegen unseres Kindes zu Hause bleibt. Wir sind nach der Heirat sofort umgezogen und ich habe die Handwerkerkosten/Renovierungskosten in Höhe von 757 € angegeben (Bis 1200 € war es meiner Erinnerung nach frei). Wenn ich den heute gekommenen Bescheid richtig interpretiere, so wurden von diesen Handwerkerkosten nur 152 € angerechnet. Das, was mir erstattet wird, reicht grob gerechnet gerade mal für die Wegstrecke zur Arbeit. Aber von den Monaten Januar, Februar und März, wo ich grob 300 € Steuern im Monat mehr gezahlt habe, da ich ja noch in Klasse I war, erhalte ich nix!?

    Ich habe mit 1200-1300 € kalkuliert. Rausgekommen sind nur 868 €. Wie kann das sein?
    Der tägliche Weg zur Arbeit beträgt 22 km. Von Januar bis April waren es nur 10 km. Das FA hat berechnet: 75 Tage x 10km sowie 135 Tage x 22 km

    Habe ich eventuell was falsch gemacht? Oder ist denen vielleicht was "verschütt" gegangen?

    #2
    AW: Keine Steuerrückerstattung bei Heirat?

    Was hat denn die Steuerberechnung mit Elster ergeben?

    Kommentar


      #3
      AW: Keine Steuerrückerstattung bei Heirat?

      Die Steuerermäßigung auf die Handwerkerkosten beträgt 20%, ist also schon mal richtig berechnet.

      Beim Lohnsteuerabzug werden bereits 1.000 € Arbeitnehmerpauschale berücksichtigt, von deiner Entfernungspauschale in Höhe von 1.116 € wirken sich deshalb nur 116 € steuerlich aus.

      Mir erscheint die angegebene Erstattung durchaus schlüssig.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Keine Steuerrückerstattung bei Heirat?

        Zitat von Jill D Holloman Beitrag anzeigen
        Mahlzeit Leute!

        Ich bin kein Steuerexperte, mache aber meine ESt-Erklärung immer selber. Ich habe ja nie viel anzugeben. Also kriege ich das selbst noch in.
        Ich habe meine Frau letztes Jahr im April geheiratet und auch sofort die Steuerklassen auf III und V festsetzen lassen, da sie wegen unseres Kindes zu Hause bleibt. Wir sind nach der Heirat sofort umgezogen und ich habe die Handwerkerkosten/Renovierungskosten in Höhe von 757 € angegeben (Bis 1200 € war es meiner Erinnerung nach frei). Wenn ich den heute gekommenen Bescheid richtig interpretiere, so wurden von diesen Handwerkerkosten nur 152 € angerechnet. Das, was mir erstattet wird, reicht grob gerechnet gerade mal für die Wegstrecke zur Arbeit. Aber von den Monaten Januar, Februar und März, wo ich grob 300 € Steuern im Monat mehr gezahlt habe, da ich ja noch in Klasse I war, erhalte ich nix!?

        Ich habe mit 1200-1300 € kalkuliert. Rausgekommen sind nur 868 €. Wie kann das sein?
        Der tägliche Weg zur Arbeit beträgt 22 km. Von Januar bis April waren es nur 10 km. Das FA hat berechnet: 75 Tage x 10km sowie 135 Tage x 22 km

        Habe ich eventuell was falsch gemacht? Oder ist denen vielleicht was "verschütt" gegangen?
        Hallo,

        von den Handwerkerkosten bekommst du 20% erstattet. Sind bei 757,- 152
        Bei der Entfernungspauschale liegst du auch nur um 116.- darüber.
        Da sind 868.- nicht schlecht

        Gruß FIGUL

        Charlie24 war schneller. Inhalt ist gleich.
        Zuletzt geändert von FIGUL; 16.03.2019, 17:32.
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Keine Steuerrückerstattung bei Heirat?

          Inhalt ist gleich.
          Manchmal kommen wir zum gleichen Ergebnis, allerdings nicht immer!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Keine Steuerrückerstattung bei Heirat?

            Hallo,

            Stuation erkannt ;-)

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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