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Besondere Belastungen bei Krankengeldbezug

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    Besondere Belastungen bei Krankengeldbezug

    Hallo zusammen.

    Da ich grad bei meiner Steuererklärung sitze viel mir ein paar Dinge auf, zu denen ich Fragen habe.
    Dazu muss ich kurz etwas zu meiner Situation erzählen.

    Ich bin seid knapp 1,5 Jahre krank geschrieben und bin im Jahr 2017 während und wegen der Krankheit aus dem Unternehmen ausgeschieden.
    Im Jahr 2018 war ich durchgehend krank geschrieben und im Bezug von Krankengeld. Aussteuerung am 31.12.2018 (Datum ist Zufall).
    Während 2018 musste ich außergewöhnliche finanzielle Belastungen stemmen, weil mein Vater gestorben war, und vorher in eine Pflegeunterkunft untergebracht war.
    Diese kosten sind mir zu Last gefallen.
    Außerdem habe ich außergewöhnliche Belastung, weil ich einmal im Monat knapp 100 Kilometer mit Bahn fahren muss zu einer therapeutischen Heilbehandlung.
    Sowie Medikamente die ich selbst zahlen muss.

    Jetzt zu meiner Frage.

    Ist das richtig, dass ich keinerlei kosten erstattet bekomme weil ich kein Einkommen hatte, wovon ich Steuern abgeführt habe?
    Weil das verstehe ich so nicht. Weil ich habe mir Geld leihen müssen z.B. für die Beerdigung, die sehr spartan ausgefallen ist.
    Da werde ich noch in den nächsten 2 Jahren abzuzahlen haben. Ebenso die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung.
    Was kann ich da machen?

    Liebe Grüße und vielen Dank

    Rudolf Bruns

    #2
    AW: Besondere Belastungen bei Krankengeldbezug

    Hallo, man kann maximal nur soviel Steuern erstattet bekommen, wie man gezahlt hat. Direkte Kosten werden vom Finanzamt nicht erstattet.

    Kommentar


      #3
      AW: Besondere Belastungen bei Krankengeldbezug

      Ist das richtig, dass ich keinerlei kosten erstattet bekomme weil ich kein Einkommen hatte, wovon ich Steuern abgeführt habe?
      Ja, das ist richtig! Steuern kann man nur erstattet bekommen, wenn man welche bezahlt hat. Kosten erstattet das Finanzamt ohnehin nicht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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