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EÜR + Anlage G Steuererklärung

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    EÜR + Anlage G Steuererklärung

    Hallo zusammen,
    ich bin aktuell an meiner Steuererklärung für mein Kleingewerbe, welches ich letztes Jahr (2018) im September gegründet habe und habe dazu ein paar fragen.

    In der Anlage EÜR:
    - Zeile 4 Wirtschaftsjahr, jebe ich dort dann "abweichend vom Kalenderjahr 2018" an, da ich erst im September begonnen habe?

    Dann zu der Anlage G (welche ich im Zuge meiner Einkommensteuererklärung mit mache):
    - Zeile 4 Gewinn - im letzten Jahr waren meine Ausgaben höher als die Einnahmen, bsp. habe ich Waren bsp Anschaffungen / Ausgaben in höhe von 550€ gehabt, jedoch nur 200€ eingenommen, somit wäre mein Gewinn ja negativ...

    Wie gebe ich dies da an?


    Ich bedanke mich schon einmal im Vorraus

    #2
    AW: EÜR + Anlage G Steuererklärung

    na negativ mit Minuszeichen.

    Und: Du hast keine abweichendes Wirtschaftsjahr, sondern ein Rumpfwirtschaftsjahr, lass das leer.

    Kommentar


      #3
      AW: EÜR + Anlage G Steuererklärung

      Bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (EÜR) ist, außer bei Landwirten, kein abweichendes Wirtschaftsjahr zulässig.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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