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UST-voranmeldung Urheberrechtskosten

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    UST-voranmeldung Urheberrechtskosten

    Liebe Community,

    eine weitere Frage hätte ich mit der Bitte um Hilfe:

    Wo kommen die folgenden Posten beim Vorsteuerabzug rein:

    1) Anschaffung von Software (ist das ein Gegenstand)?

    2) Urheberrechtskosten

    3) Restaurantrechnungen

    4) Taxirechnungen

    Ich nehme an:

    1) = Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen

    2) - 4) Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb

    Ist das korrekt?

    Vielen Dank!

    #2
    AW: UST-voranmeldung Urheberrechtskosten

    Hast Du nur innergemeinschaftliche Erwerbe, also Anschaffungen aus dem EU-Ausland?

    Kommentar


      #3
      AW: UST-voranmeldung Urheberrechtskosten

      Alle Erwerbe kommen derzeit aus Deutschland (bis auf die Software, die kommt aus Luxembourg) Macht es das einfacher?

      Ggf. würde ich zukünftig auch in der EU einkaufen. Was würde sich dann ändern?

      Vielen Dank für die Hilfe!
      Zuletzt geändert von Larsemann; 31.03.2019, 12:10.

      Kommentar


        #4
        AW: UST-voranmeldung Urheberrechtskosten

        Von anderen Unternehmern in Rechnung gestellte Umsatzsteuern sind natürlich bei Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern einzutragen.

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