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Feststellungsbescheid über Verlustvortrag bei Zahlen in Anlage KAP berücksichtigen?

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    Feststellungsbescheid über Verlustvortrag bei Zahlen in Anlage KAP berücksichtigen?

    Hallo zusammen,

    ich habe aus dem Steuerjahr 2016 einen Feststellungsbescheid über einen verbleibenden Verlustvortrag. Bisher habe ich diesen mit meiner Steuererklärung eingereicht. Wie sieht es jetzt bei Elster aus, wenn ich die Anlage KAP ausfülle. Da trage ich doch nur die Kapitalerträge, KSt, KiSt, etc. ein. Die Verrechnung mit dem festgestellten Verlust erfolgt dann beim FA?

    Viele Grüße,
    Thomas

    #2
    AW: Feststellungsbescheid über Verlustvortrag bei Zahlen in Anlage KAP berücksichtige

    Festgestellte Verlustvorträge werden von amtswegen berücksichtigt bzw. verrechnet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Feststellungsbescheid über Verlustvortrag bei Zahlen in Anlage KAP berücksichtige

      Ergänzung: Um in Elsterformular oder auch bei Mein ELSTER eine zutreffende mögliche Steuerberchnung zu erhalten gibt es hier für Zwecke der Steuerberchnung die Möglichkeit, Angaben zum Verlustvortrag in der Anlage Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung zu machen.

      Kommentar


        #4
        AW: Feststellungsbescheid über Verlustvortrag bei Zahlen in Anlage KAP berücksichtige

        Zitat von korsika Beitrag anzeigen
        Ergänzung: Um in Elsterformular oder auch bei Mein ELSTER eine zutreffende mögliche Steuerberchnung zu erhalten gibt es hier für Zwecke der Steuerberchnung die Möglichkeit, Angaben zum Verlustvortrag in der Anlage Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung zu machen.
        Ich dachte, hier ginge es um Kapitaleinkünfte?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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