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Wöchentliche Heimfahrt und Entfernungspauschale von der Zweitwohnung

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    Wöchentliche Heimfahrt und Entfernungspauschale von der Zweitwohnung

    Hallo,
    ich unterhalte beruflich bedingt eine Zweitwohnung und gebe hierzu im Rahmen der doppelten Haushaltsführung die wöchentlichen Heimfahrten an.
    Wie verhält es sich mit der normalen Entfernungspauschale? Wenn ich von der Zweitwohnung zur Tätigkeitsstätte fahre, kann ich die auch mit angeben?

    #2
    AW: Wöchentliche Heimfahrt und Entfernungspauschale von der Zweitwohnung

    Wenn ich von der Zweitwohnung zur Tätigkeitsstätte fahre, kann ich die auch mit angeben?
    Diese Fahrten sind ganz normal in den Zeilen 31 ff der Anlage N zu erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Wöchentliche Heimfahrt und Entfernungspauschale von der Zweitwohnung

      Vielen Dank für die schnelle Antwort.

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