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Kranken- u. Pflegevers.beiträge Anl. Kind, nach 25. Lebensjahr

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    Kranken- u. Pflegevers.beiträge Anl. Kind, nach 25. Lebensjahr

    Hallo ins Forum,
    ich hätte gerne gewusst, ob von den Eltern gezahlte Beiträge für ein leibliches (nicht behindertes) Kind, das sich nach Vollendung des 25. Lebensjahrs noch im 1. (Lehramts-)Studium befindet und kein eigenes Einkommen hat, in irgendeiner Form steuerlich geltend gemacht werden können?
    Freundliche Grüße

    #2
    AW: Kranken- u. Pflegevers.beiträge Anl. Kind, nach 25. Lebensjahr

    Dein Satz endet mit einem Fragezeichen. Aber eine Frag hast Du nicht gestellt.

    Warum interessierst Du Dich für das Thema. Geht es vielleicht um Deine eigene Steuererklärung?

    Du hattest ja schon eine Frage im Unterforum zu ElsterFormular. Wenn Du also ElsterFormular verwendest, da rufst Du die Eingabehilfe über das Menü Hilfe/Anleitung zum Formular auf. Im Registertab Index kannst Du Suchbegriffe wie z. B. Krankenversicherung eingeben.

    Dort wird Deine - nicht gestellte Frage - sogar beantwortet! Aber hier im Softwareforum ist sie ehrlich gesagt fehl am Platz.

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      #3
      AW: Kranken- u. Pflegevers.beiträge Anl. Kind, nach 25. Lebensjahr

      Unabhängig von der Beantwortung der nicht präzise gestellten Frage: Die Anlage Kind ist nach Vollendung des 25. Lebensjahrs jedenfalls nicht mehr einschlägig.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Kranken- u. Pflegevers.beiträge Anl. Kind, nach 25. Lebensjahr

        Danke für die Antworten. Ja, es geht um meine Steuererklärung.
        Nach dem ersten Hinweis von Fant heute, dass meine Frage nicht in das Forum Elster Formular gehöre, hatte ich meine nächste Frage daher nun in die Rubrik "Allgemein" gestellt.
        Dass die Anlage Kind nach dem 25. LJ nicht mehr anwendbar ist, habe ich verstanden, Charlie 24.
        Können die von den Eltern in diesem Fall gezahlten Beiträge denn nun an anderer Stelle steuerlich geltend gemacht werden und falls ja in welcher Anlage?

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          #5
          AW: Kranken- u. Pflegevers.beiträge Anl. Kind, nach 25. Lebensjahr

          Der Hinweis auf die Hilfe von ElsterFormular ist zwar sicher sinnvoll, die Antworten bei Eingabe des Stichworts Krankenversicherung sind aber nicht vollständig.

          Wenn das Kind selbst in der studentischen Krankenversicherung pflichtversichert ist, können die Beiträge nur über die Anlage Unterhalt geltend gemacht werden.

          Ist das Kind bei einem Elternteil in der PKV mitversichert, sind die Zeilen 40 ff der Anlage Vorsorgeaufwand zutreffend. Nur letzteres findet man über die Indexsuche.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Kranken- u. Pflegevers.beiträge Anl. Kind, nach 25. Lebensjahr

            Besten Dank, Charlie24, auch dieses Mal wieder kurz auf den Punkt gebracht und erschöpfend weitergeholfen !!

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