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Erste Tätigkeitsstätte

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    Erste Tätigkeitsstätte

    Hallo, ich habe eine Frage zur ersten Tätigkeitsstätte.
    Ich bin als Anwärter bei einem Bundesland angestellt. Ich mache dort ein duales Studium. Mein Dienstverhältnis besteht mit der Direktion, die für die Ausbildung zuständig ist. Die Fachhochschule ist von dieser jedoch etwa 60 km entfernt. Ich bin vorrangig an dieser Fachhochschule und nicht an der Adresse die mein eigentlicher Arbeitgeber ist. Bin ich dadurch zeitweise abgeordnet oder ist die FH automatisch meine erste Tätigkeitsstätte. Verwirrend ist dies für mich dadurch, dass ich in einem sechs-Monate-Rhythmus wechsel. Insgesamt geht meine Ausbildung sechs Semester(ein Semester an der Adresse meines Dienstherren, 4 Semester an der FH und ein Semester im Praktikum).

    Vielleicht geht es ja jemanden gleich oder kennt sich besser damit aus. Vielen Dank!

    #2
    AW: Erste Tätigkeitsstätte

    Die Frage hat eigentlich nichts mit der elektronischen Steuererklärung - ELSTER - zu tun.

    Was sieht denn deine Ernennung bezüglich einer ersten Tätigkeitsstätte vor? Man hat beim gleichen Arbeitgeber immer nur eine.

    Die Meinungen gehen auseinander, aber bei einer quantitativen Betrachtung ist die FH wohl deine 1. Tätigkeitsstätte.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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