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Familienheimfahrt Kombination Flug/Bahn oder PKW

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    Familienheimfahrt Kombination Flug/Bahn oder PKW

    Guten Abend,

    folgende Frage beschäftigt mich:
    Ich habe eine Zweitwohnung an meiner Arbeitsstätte. Meistens fliege ich am WE hin und zurück zu meiner Familie. Manchmal nutze ich jedoch nur für eine Strecke das Flugzeug. Wie verhält es sich nun mit der zweiten Strecke? Wenn ich mit der Bahn fahre, wahrscheinlich das Bahnticket. Was ist aber, wenn ich mit einem Bekannten mit dem PKW mitfahre? Wenn ich Hin- und Rückfahrt mit dem PKW zurücklege, kann ich ja die Entfernungspauschale von 0,30€ anwenden. Hier habe ich jedoch nur eine Fahrt mit PKW zurückgelegt. Was/Wie kann ich das geltend machen?

    Vielen Dank für eure Hilfe

    #2
    AW: Familienheimfahrt Kombination Flug/Bahn oder PKW

    Die Entfernungspauschale gilt immer, egal wie Du die Strecke zurücklegst.

    Welche Software verwendest Du denn?

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      #3
      AW: Familienheimfahrt Kombination Flug/Bahn oder PKW

      Die Entfernungspauschale gilt nicht für Flugstrecken!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Familienheimfahrt Kombination Flug/Bahn oder PKW

        Ich verwende WISO/Buhl.
        Die Frage ist ja nur, in welcher Höhe. Für den Heimflug muss ich den Ticketpreis nehmen. Dann ist eben die Frage, ob ich die Rückfahrt mit XXX km x 0,30 ansetzen kann. Wobei XXX für die Entfernung steht. Denn wenn ich hin und zurück mit dem PKW fahren würde, könnte ich ja auch nur XXX km ansetzen und nicht 2x XXX.

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          #5
          AW: Familienheimfahrt Kombination Flug/Bahn oder PKW

          Zitat von Pendler Beitrag anzeigen
          Ich verwende WISO/Buhl.
          Die Frage ist ja nur, in welcher Höhe. Für den Heimflug muss ich den Ticketpreis nehmen. Dann ist eben die Frage, ob ich die Rückfahrt mit XXX km x 0,30 ansetzen kann. Wobei XXX für die Entfernung steht. Denn wenn ich hin und zurück mit dem PKW fahren würde, könnte ich ja auch nur XXX km ansetzen und nicht 2x XXX.
          Gute Frage, die ich allerdings nicht rechtssicher beantworten kann, weshalb ich es auch nicht mache. Mit der elektronischen Steuererklärung hat die Frage ohnehin nichts zu tun.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Familienheimfahrt Kombination Flug/Bahn oder PKW

            In einem durchaus anders gelagerten Fall kam das Finanzgericht zu der Meinung, dass eine einfache Fahrt mit der halben Entfernungspauschale abgerechnet werden kann, das Urteil ist allerdings von 2012.

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              #7
              AW: Familienheimfahrt Kombination Flug/Bahn oder PKW

              Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
              In einem durchaus anders gelagerten Fall kam das Finanzgericht zu der Meinung, dass eine einfache Fahrt mit der halben Entfernungspauschale abgerechnet werden kann, das Urteil ist allerdings von 2012.
              Die Meinungen der Finanzgerichte zu der Frage sind aber nicht einheitlich: https://www.haufe.de/steuern/kanzlei...70_426180.html
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                AW: Familienheimfahrt Kombination Flug/Bahn oder PKW

                Vielleicht hilft ja ein Telefonat mit dem Finanzamt.

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