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Kann ich mich auf die Berechnung der Steuer im Elsterformular verlassen oder nicht?

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    Kann ich mich auf die Berechnung der Steuer im Elsterformular verlassen oder nicht?

    Hallo Zusammen,
    ich habe als Rentnerin meine Steuererklärung 2018 mittels Elsterformular gemacht und in der Berechnung eine Steuererstattung von ca. 50 € genannt bekommen. Rentnerin bin ich seit 2011, mein Mann ist noch berufstätig.
    Nun habe ich den Steuerbescheid bekommen und soll fast 500 € nachzahlen.
    Der Grund ist, dass alle Rentenerhöhungen seit 2011 zu 100 % versteuert werden müssen, die Rente die 2011 berechnet wurde aber nur anteilsmässig. Beispiel: Rente 2011 12.000 €-hier ist 62% steuerpflichtig, mit allen Erhöhungen Rente 2018 13.000€-hier sind 12.000 € mit 62 % steuerpflichtig und 1.000 € zu 100 % steuerpflichtig.
    Im Elsterformular gebe ich ein, daß ich seit 2011 Rente beziehe, damit das System das irgendwie berücksichtigen kann.
    Das Ergebnis der Steuerberechnung laut Elsterformular ist, das er die ganze Rente nur anteilmässig versteuert wird.
    Was kann ich tun, oder wie kann ich es im Elsterformular eingegeben, daß ich eine korrekte Steuerberechnung auf dem Elsterformular bekomme???

    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.
    Elli

    #2
    AW: Kann ich mich auf die Berechnung der Steuer im Elsterformular verlassen oder nich

    Zitat von Elli62 Beitrag anzeigen
    Hallo Zusammen,
    ich habe als Rentnerin meine Steuererklärung 2018 mittels Elsterformular gemacht und in der Berechnung eine Steuererstattung von ca. 50 € genannt bekommen. Rentnerin bin ich seit 2011, mein Mann ist noch berufstätig.
    Nun habe ich den Steuerbescheid bekommen und soll fast 500 € nachzahlen.
    Der Grund ist, dass alle Rentenerhöhungen seit 2011 zu 100 % versteuert werden müssen, die Rente die 2011 berechnet wurde aber nur anteilsmässig. Beispiel: Rente 2011 12.000 €-hier ist 62% steuerpflichtig, mit allen Erhöhungen Rente 2018 13.000€-hier sind 12.000 € mit 62 % steuerpflichtig und 1.000 € zu 100 % steuerpflichtig.
    Im Elsterformular gebe ich ein, daß ich seit 2011 Rente beziehe, damit das System das irgendwie berücksichtigen kann.
    Das Ergebnis der Steuerberechnung laut Elsterformular ist, das er die ganze Rente nur anteilmässig versteuert wird.
    Was kann ich tun, oder wie kann ich es im Elsterformular eingegeben, daß ich eine korrekte Steuerberechnung auf dem Elsterformular bekomme???

    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.
    Elli
    Hallo,

    du musst die Zeile 6 -Rentenanpassung- ausfüllen
    Die Daten kannst du über https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage Finanzamt. Bekommst du automatisch jedes Jahr zugeschickt.
    Alternative: Bescheinigungsabruf beantragen
    https://www.elster.de/elsterweb/info...rivatpersonen)

    Gruß FIGUL
    Zuletzt geändert von FIGUL; 04.05.2019, 17:09.
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Kann ich mich auf die Berechnung der Steuer im Elsterformular verlassen oder nich

      Was kann ich tun, oder wie kann ich es im Elsterformular eingegeben, daß ich eine korrekte Steuerberechnung auf dem Elsterformular bekomme???
      Damit die Steuer richtig vorausberechnet werden kann, muss der sog. Rentenanpassungsbetrag in die Zeile 6 der Anlage R eingegeben werden.

      Im Rentenanpassungsbetrag stecken alle zu 100% steuerpflichtigen Rentenerhöhungen nach dem ersten vollen Rentenjahr. Diesen Betrag selbst richtig zu ermitteln, ist ziemlich kompliziert.

      Es gibt zwei Möglichkeiten:

      Man kann den Bescheinigungsabruf bei Mein ELSTER einrichten oder man fordert die Daten von der Rentenversicherung an. Der Antrag muss nur einmal gestellt werden.

      Das geht auch online: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

      Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt (Versichertenrente) sollte in deinem Fall die richtige Auswahl sein.

      Um den Bescheinigungsabruf einzurichten, muss sich ein Ehegatte bei Mein ELSTER registrieren, also dort ein Benutzerkonto erstellen. Die Anträge auf den Bescheinigungsabruf können gleichzeitig gestellt werden

      https://www.elster.de/eportal/start
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Kann ich mich auf die Berechnung der Steuer im Elsterformular verlassen oder nich

        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,

        du musst die Zeile 6 -Rentenanpassung- ausfüllen
        Die Daten kannst du über https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage Finanzamt. Bekommst du automatisch jedes Jahr zugeschickt.
        Alternative: Bescheinigungsabruf beantragen
        https://www.elster.de/elsterweb/info...rivatpersonen)

        Gruß FIGUL
        Vielen Dank. Das hilft mir weiter. Ich denke, mein Fehler war, dass ich in Zeile 6 nur die Rentenerhöhung von 2018 eingetragen habe. Hier muss ich wohl die Rentenerhöhung seit 2011 einsetzen. Aber das steht ja leider nirgendwo :-)

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Damit die Steuer richtig vorausberechnet werden kann, muss der sog. Rentenanpassungsbetrag in die Zeile 6 der Anlage R eingegeben werden.

        Im Rentenanpassungsbetrag stecken alle zu 100% steuerpflichtigen Rentenerhöhungen nach dem ersten vollen Rentenjahr. Diesen Betrag selbst richtig zu ermitteln, ist ziemlich kompliziert.

        Es gibt zwei Möglichkeiten:

        Man kann den Bescheinigungsabruf bei Mein ELSTER einrichten oder man fordert die Daten von der Rentenversicherung an. Der Antrag muss nur einmal gestellt werden.

        Das geht auch online: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

        Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt (Versichertenrente) sollte in deinem Fall die richtige Auswahl sein.

        Um den Bescheinigungsabruf einzurichten, muss sich ein Ehegatte bei Mein ELSTER registrieren, also dort ein Benutzerkonto erstellen. Die Anträge auf den Bescheinigungsabruf können gleichzeitig gestellt werden

        https://www.elster.de/eportal/start
        Vielen Dank. Das hilft mir weiter. Ich denke, mein Fehler war, dass ich in Zeile 6 nur die Rentenerhöhung von 2018 eingetragen habe. Hier muss ich wohl die Rentenerhöhung seit 2011 einsetzen. Aber das steht ja leider nirgendwo :-)
        Zuletzt geändert von Elli62; 04.05.2019, 17:19.

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          #5
          AW: Kann ich mich auf die Berechnung der Steuer im Elsterformular verlassen oder nich

          Zitat von Elli62 Beitrag anzeigen
          Vielen Dank. Das hilft mir weiter. Ich denke, mein Fehler war, dass ich in Zeile 6 nur die Rentenerhöhung von 2018 eingetragen habe. Hier muss ich wohl die Rentenerhöhung seit 2011 einsetzen. Aber das steht ja leider nirgendwo :-)
          In der Eingabehilfe heißt es dazu:

          Einzutragen ist der Betrag, um den die jährliche Rente im Vergleich zum Jahresbetrag der Rente aus dem Jahr der Ermittlung des steuerfrei bleibenden Teils der Rente auf Grund regelmäßiger Anpassungen (z. B. jährliche Rentenerhöhung) geändert wurde.

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            #6
            AW: Kann ich mich auf die Berechnung der Steuer im Elsterformular verlassen oder nich

            Hier muss ich wohl die Rentenerhöhung seit 2011 einsetzen.
            Wenn die Rente nicht ab 01.01.2011 gewährt wurde, ist für die Ermittlung des steuerfrei bleibenden Teils der Rente der Bruttorentenbetrag 2012 maßgeblich.

            Wenn in der Rente Kindererziehungszeiten (Mütterrente) enthalten sind, müsste der steuerfreie Anteil ab 2014 neu berechnet werden, ab 2019 dann erneut.

            Ohne spezielle Kenntnisse zu Rentenwerten schafft man das nicht. Deshalb ist es am einfachsten, einer der oben gegebenen Empfehlungen zu folgen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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