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Kleinunternehmer - Umsatz Id. nummer - Umsatzsteuervoranmeldung

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    Kleinunternehmer - Umsatz Id. nummer - Umsatzsteuervoranmeldung

    Moin liebes Elsterforum,

    Ich bin seit diesem Jahr Gewerbetreibender und nehme steuerrechtlich die Kleinunternehmer Regelung in Anspruch.
    Da es bei meiner Tätigkeit mit unter zu einem Warenaustausch innerhalb der EU (ein Verkauf meinerseits an einen ausländischen Kunden) kommen kann
    habe ich vorsorglich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragt.

    In meinem Hinweis bogen, welchen ich von meinem FA erhalten habe steht logischer weise, dass ich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung für die Zeiträume
    abgeben muss, in denen ausschließlich die Steuer für die in § 18 IV a 1 UStG genannten Umsätze zu entrichten ist. Ein normaler Warenverkauf würde hier ja
    drunter fallen.

    Ist mein folgendes Verständnis hiervon richtig?
    Ich muss, sofern keine Dauerfristverlängerung erteilt wurde, monatlich eine solche Voranmeldung einreichen. Wenn ich im Ausland in meiner gewerblichen
    Funktion Produkte erwerbe kann ich bei normaler Rechnungsstellung seitens des Verkäufers (also kein Reverse Charge) diese Rechnung bei ihm inklusive
    der auf der Rechnung festgehaltenen Steuer einfach bezahlen und habe keine weiteren Umst rechtlichen Verpflichtungen.

    Gehen wir also davon aus, es kommt zu keinem Reverse Charge oder ähnlich UmstR relevanten Themen, so kann ich die monatliche Umst Voranmeldung mit
    einer schlichten 0 abgeben.
    Ist das so korrekt?

    Ich hoffe meine Frage ist verständlich.

    #2
    AW: Kleinunternehmer - Umsatz Id. nummer - Umsatzsteuervoranmeldung

    Zitat von AyJayHam Beitrag anzeigen
    § 18 IV a 1 UStG ... Ein normaler Warenverkauf würde hier ja drunter fallen
    Nein, § 18 Abs. 4a verweist auf innergemeinschaftliche Erwerbe und in Anspruch genommene Leistungen.

    Aber mit Elster hat das so und so nichts zu tun.

    Kommentar


      #3
      AW: Kleinunternehmer - Umsatz Id. nummer - Umsatzsteuervoranmeldung

      Zitat von AyJayHam Beitrag anzeigen
      ....
      Gehen wir also davon aus, es kommt zu keinem Reverse Charge oder ähnlich UmstR relevanten Themen, so kann ich die monatliche Umst Voranmeldung mit
      einer schlichten 0 abgeben.
      .
      Hallo AyJayHam,

      nein, du müsstest nur abgeben, wenn ein relevanter Umsatz des § 18 Abs. 4a anfällt.
      Gib mal den Begriff innergemeinschaftlicher Erwerb in die Suchfunktion ein und du findest z. Bsp. folgendes ->https://forum.elster.de/anwenderforu...hlight=Erwerbe

      Das sollte deine Frage beantworten.

      Tschüß

      Kommentar

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