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Fristen für rückwirkende Steuererklärungen

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    Fristen für rückwirkende Steuererklärungen

    Hallo,

    ich habe Ende 2018 rückwirkend eine freiwillige Steuererklärung für das Steuerjahr 2014 abgegeben. Nun steht zwar überall, dass man 4 Jahre Zeit hat für eine rückwirkende Steuererklärung.
    Aber was ist nun mit den Jahren, die danach folgen? Gilt die 4 Jahresfrist für jedes zurückliegende Steuerjahr oder nur für die erste freiwillige Steuererklärung.

    Schauen die Fristen so aus

    Steuerjahr -> Abgabefrist
    2015 -> 31.12.2019
    2016 -> 31.12.2020
    2017 -> 31.12.2021

    oder muss ich jetzt alle auf einmal bis 31.07.2019 abgeben, wie die Steuererklärung für 2018?


    *Nachtrag*: Oder bin ich auf einem ganz falschen Weg und ich hätte alle rückwirkenden Steuererklärungen von den Steuerjahren 2014 bis 2017 gemeinsam Ende 2018 abgeben müssen, sodass mein Anliegen hinfällig ist?


    Ich hoffe, dass mein Anliegen verständlich ist. Ich freue mich über jede Antwort.
    Zuletzt geändert von Sash; 31.05.2019, 22:51.

    #2
    AW: Fristen für rückwirkende Steuererklärungen

    Die Abgabefrist 31.07.2019 gilt für Steuerpflichtige, die für das Jahr 2018 eine Steuererklärung einreichen müssen und keinen Steuerberater / Lohnsteuerhilfeverein damit beauftragt haben.

    Für Steuerpflichtige, die freiwillig eine Steuererklärung einreichen, gelten die von dir genannten Fristen für die Antragsveranlagung. Danach ist man zu spät dran, die Veranlagung kann deshalb

    abgelehnt werden!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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