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Einzel/Zusammenveranlagung wie erkannte das System das

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    Einzel/Zusammenveranlagung wie erkannte das System das

    Ich habe folgendes Problem. Ich bin allein und bekomme 2 Fehlermeldungen, bei denen ich den Lebenspartner befüllen soll.
    Die Vorgeschlagenen Fehler bin ich eins ums andere Mal durchgegangen kann aber kein Fehler finden.

    "Es handelt sich um eine Einzelveranlagung und es wurde erklärt, dass eine mittelbare Begünstigung vorliegt. " und
    "Es wurden Angaben zu Kindern getätigt, die der Mutter / Person B zugeordnet wurden beziehungsweise für die die Kinderzulage von der Mutter / Person B auf den Vater / die Person A übertragen wurde."
    Kann mir jemand sagen wo der Fehler liegt. Ich wäre sehr dankbar.

    #2
    AW: Einzel/Zusammenveranlagung wie erkannte das System das

    Zitat von AnjaHilss Beitrag anzeigen
    Ich habe folgendes Problem. Ich bin allein und bekomme 2 Fehlermeldungen, bei denen ich den Lebenspartner befüllen soll.
    Die Vorgeschlagenen Fehler bin ich eins ums andere Mal durchgegangen kann aber kein Fehler finden.

    "Es handelt sich um eine Einzelveranlagung und es wurde erklärt, dass eine mittelbare Begünstigung vorliegt. " und
    "Es wurden Angaben zu Kindern getätigt, die der Mutter / Person B zugeordnet wurden beziehungsweise für die die Kinderzulage von der Mutter / Person B auf den Vater / die Person A übertragen wurde."
    Kann mir jemand sagen wo der Fehler liegt. Ich wäre sehr dankbar.
    Hallo,

    die Fehler kommen doch nicht beim Erstellen einer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Einzel/Zusammenveranlagung wie erkannte das System das

      Wenn jemand allein ist, darf er keine Angaben zur Veranlagungsart machen. Eine Einzelveranlagung dürfen nur Ehegatten bzw. Lebenspartner wählen.

      Eine mittelbare Begünstigung in der Anlage AV darf auch nur bei Ehegatten bzw. Lebenspartnern ausgewählt werden. Da muss dann der andere unmittelbar begünstigt sein.

      Wenn jemand allein ist, darf er die Anlage AV ohnehin nur ausfüllen, wenn er unmittelbar begünstigt und damit selbst zulagenberechtigt ist.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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